KI in der öffentlichen Verwaltung – Wundermittel oder Risiko?

8. April 2024

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung hat großes Potenzial, denn sie kann auf vielfältige Weise entlasten. So können zum Beispiel Verwaltungsabläufe schneller bearbeitet oder die Kommunikation mit den Bürgern und Bürgerinnen verbessert werden. Zudem kann sie etwa bei der Datenanalyse, bei der Personalsuche, bei der Content-Erstellung, Übersetzung oder Entscheidungsfindung helfen. 


Doch die Nutzung von KI umfasst auch Risiken, die zum Beispiel den Datenschutz, ungenaue Daten, die Ungleichbehandlung in der Abfrage, das Urheberrecht und die begrenzten Ressourcen wie Wasser und Strom betreffen. Hier sollten Mitarbeitende von Verwaltungen besonders sensibilisiert und geschult sein. Darüber hinaus hat ein Großteil der Behörden laut einer aktuellen Umfrage noch keine KI-Regelwerke und Richtlinien festgelegt. Gleichzeitig gibt es immer mehr Bürger und Bürgerinnen, welche die KI in ihrem Alltag verwenden, und digitale Prozesse fordern. Daher wird die öffentliche Verwaltung nicht um den Einsatz von KI herumkommen. 


Wichtig ist jedoch, dass die KI nur eine behördliche Entscheidung unterstützen kann. Der europäische Gerichtshof legte letztes Jahr fest, dass der Mensch und nicht Algorithmen das letzte Wort haben sollen. So kann zum Beispiel sichergestellt werden, dass der Datenschutz eingehalten wird. Die neue EU-KI-Verordnung vom März 2024 legt fest, dass bei demokratischen Prozessen wie Wahlen, Justizverwaltung und Grenzkontrollen die Datenschutzbehörden beteiligt sein müssen. Auch Gerichte prüfen eine behördliche Entscheidung, die mit Hilfe von KI getroffen wurde. Darüber hinaus hat die öffentliche Verwaltung die Pflicht zur Grundrechte-Folgeabschätzung. 


Die zahlreichen Pflichten sollten die öffentliche Verwaltung jedoch nicht davon abhalten, die KI einzusetzen. Vielmehr könnte sie mit gutem Beispiel vorangehen und bei der Implementierung der innovativen Technologie als Vorreiter fungieren. So kann der öffentliche Sektor auch der Privatwirtschaft rechtssichere und gangbare Wege aufzeigen. 


Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht bietet in den kommenden Monaten einige KI-Schulungen an, z.B. im Bereich Recruiting, Prüfungsrecht und Arbeitsrecht. Weitere Termine folgen. Die detaillierten Agenden können Sie über die folgenden Links aufrufen. 


Ein aktueller, ausführlicher Bericht zur Komplexität und den juristischen Herausforderungen des KI-Einsatzes kann hier nachgelesen werden.


Terminübersicht der kommenden Seminare: 


06.-07.06.2024

F.2 Erfolgreiches E-Recruiting – zielgruppengerecht, rechtssicher und innovativ

Employer Branding | Active Sourcing | Social Media-Kanäle | Candidate Experience | Talentpool | Rechtssicherheit im Recruiting | Recruiting-Technologie & Trends

 

21.06.2024

F.10 Grundlagen des Arbeitsrechts im Zeitalter von Digitalisierung und KI

Arbeit 4.0 | Digitale Personalakte | Einsatz von KI | Vertragsgestaltung | Personalrat 4.0

 

18.09.2024

B.3 Grundlagen des Prüfungsrechts im digitalen Zeitalter

Rechtsvorschriften & Prüfungsordnungen | Leistungsbewertung | Prüfungsverfahrensrecht | Prüfungsformen | Pflichten des Prüflings und Prüfenden | ChatGPT & KI


Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich bitte an: 


Constanze Korb

Fortbildungskampagne öffentliches Recht

Presse und Kommunikation


Tel.: +49 (0) 30 89 56 27 13

E-Mail: presse@fortbildungskampagne.de


Über Fortbildungskampagne öffentliches Recht:


Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht wurde 2019 in Berlin gegründet und erweitert das Weiterbildungsangebot im öffentlichen Sektor durch effiziente Veranstaltungen im Hybrid-Format. ExpertInnen aus der Praxis, aus Forschung und Lehre und dem Rechtsbereich vermitteln ihr fundiertes Wissen im Rahmen von Seminaren und Inhouse-Schulungen. Die Veranstaltungen bieten einen direkten Austausch mit den ReferentInnen vor Ort und online.


Die Fortbildungskampagne eruiert über fortlaufende Recherchen und den ständigen Austausch mit ExpertInnen und Institutionen den tatsächlichen Fortbildungsbedarf an aktuellen und praxisrelevanten Themen. Sie versteht sich als eine innovative Plattform für Wissenstransfer, deren Angebot die öffentliche Hand aktiv mitgestalten kann. 

1. Oktober 2025
In unserem Beitrag " Bundesregierung beschließt Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes " haben wir den Beschluss vom 6. August 2025 mit Verweis auf den Gesetzesentwurf kurz vorgestellt. In seiner Rolle als Vortragender, Dozent und Experte für Vergaberecht hat uns Robert Thiele, Referent im Bundesministeri- um für Digitales und Staatsmodernisierung, seinen folgenden Kommentar zum Vergabebeschleunigungsgesetz mit freundlicher Genehmigung zur Veröffentlichung mitgeteilt.
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