Fortbildungskampagne öffentliches Recht
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Präsenzveranstaltungen der
Fortbildungskampagne öffentliches Recht

Fortbildungskampagne öffentliches Recht
ist ein Service der
c/o Rujia Travel Service GmbH
Ebersstr. 32
10827 Berlin

Tel.: +49 (0) 30 89 56 27 16
Faxax: +49 (0) 30 21 97 87 94
Email: info@fortbildungskampagne.de

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit der Fortbildungskampagne öffentliches Recht, ein Service der Rujia Travel Service GmbH; Ebersstr. 32; 10827 Berlin (im Folgenden: Fortbildungskampagne) abgeschlossenen Verträge für Präsenzveranstaltungen.

§ 2 Anmeldung

(1) Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung der Fortbildungskampagne ist online über die Webseite von der Fortbildungskampagne, über Partnerwebseiten (wie etwa Xing), schriftlich, per E-Mail, per Buchungsformular oder per Telefax möglich.
(2) Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Soweit die Anmeldung für die gewünschte Veranstaltung berücksichtigt werden kann und die Präsenzveranstaltung noch über freie Plätze verfügt, erhält der Teilnehmer per E-Mail eine Anmeldebestätigung.
(3) Wird für die jeweilige Veranstaltung nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht, so hat die Fortbildungskampagne gem. § 4 das Recht vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Kann die Anmeldung für die gewünschte Veranstaltung mangels freier Plätze nicht berücksichtigt werden, informiert die Fortbildungskampagne den Teilnehmer hierüber und weist ggf. auf alternative Veranstaltungen oder Termine hin.

§ 3 Teilnahmegebühr

(1) Die Teilnahmegebühr ist dem aktuellen Seminarprogramm der Fortbildungskampagne sowie unter www.Fortbildungskampagne.de zu entnehmen. Der dort genannte Betrag umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung und alle weiteren Leistungen von der Fortbildungskampagne im Rahmen der gebuchten Veranstaltung (Tagungsunterlagen, Kaffeepausen und Mittagessen etc.). Übernachtungs-und Reisekosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.
(2) Die Teilnahmegebührversteht sich zuzüglichder gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Der in der Rechnung von der Fortbildungskampagne ausgewiesene Betrag ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.

§ 4 Durchführung der Veranstaltung, Rücktritt durch Fortbildungskampagne

(1) Die Veranstaltung wird von qualifizierten Referenten vorbereitet und durchgeführt. Der Teilnehmer hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem oder der auf der Webseite der Fortbildungskampagne angekündigten Referenten geleitet wird.
(2) Die Fortbildungskampagne haftet nicht für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Tagungsunterlagen bzw. des Veranstaltungsinhaltes, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden durch die Fortbildungskampagne oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Die Fortbildungskampagne leistet dem Teilnehmer ferner keine Gewähr für den Eintritt eines bestimmten Erfolges aufgrund seiner Teilnahme.
(4) Die Fortbildungskampagne ist berechtigt, die Veranstaltung wegen Verhinderung des Referenten oder Schließung der Veranstaltungsräume räumlich und / oder zeitlich zu verlegen oder das Programm der Veranstaltung zu ändern. Die Rechte des Teilnehmers bei einer solchen Änderung sind in § 5 Ziff. 3 geregelt.
(4) Kann eine Veranstaltung aus Gründen, die die Fortbildungskampagne nicht zu vertreten hat (z. B. Verhinderung des Referenten, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder Schließung der Veranstaltungsräume), ganz oder teilweise nicht stattfinden, ist die Fortbildungskampagne berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
(5) Im Fall eines Rücktritts durch die Fortbildungskampagne erhält der Teilnehmer eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, sofern die Fortbildungskampagne die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.

§ 5 Rücktritt durch den Teilnehmer

(1) Der Teilnehmer ist berechtigt, von diesem Vertrag bis spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn zurückzutreten. Die Erklärung ist schriftlich, per Telefax oder E-Mail gegenüber Fortbildungskampagne an folgende Kontaktdaten zu richten:

Fortbildungskampagne öffentliches Recht
ein Service der
c/o Rujia Travel Service GmbH
Ebersstr. 32
10827 Berlin

Tel.: +49 (0) 30 89 56 27 16
Faxax: +49 (0) 30 21 97 87 94
Email: info@fortbildungskampagne.de

Ist der Rücktritt fristgerecht erfolgt, erhält der Teilnehmer eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurück.
(2) Geht eine Rücktrittserklärung später als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Fortbildungskampagne ein oder nimmt der Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teil, so hat die Fortbildungskampagne Anspruch auf Zahlung der vollen Vergütung.
(3) Der Teilnehmer ist darüber hinaus bei einer wesentlichen Änderung von Zeit, Ort oder Inhalt der Veranstaltung berechtigt, innerhalb von einer Woche nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung von dem Vertrag zurückzutreten. Eine wesentliche Änderung liegt insbesondere dann vor, wenn die Veranstaltung nicht an dem angekündigten Tag oder in der angekündigten Stadt stattfindet. Der Wechsel eines Referenten stellt dagegen keine wesentliche Änderung dar. Im Fall des Rücktritts erhält der Teilnehmer eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurück. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, sofern die Fortbildungskampagne die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.
(4) Gegebenenfalls bestehende gesetzliche Widerrufsrechte des Teilnehmers bleiben unberührt.

§ 6 Hausordnung, Anreise, Unterkunft

(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Hausordnung und Brandschutzordnung der Gebäude, in denen die Veranstaltung stattfindet, sowie etwaige Rauchverbote zu beachten. Auf Wunsch wird die Fortbildungskampagne diese dem Teilnehmer zusenden.
(2) Die Buchung einer etwaigen Anreise und Unterkunft hat der Teilnehmer selbst zu besorgen. Die Fortbildungskampagne informiert den Teilnehmer auf Wunsch über Unterkunftsmöglichkeiten.

§ 7 Haftung

(1) Die Fortbildungskampagne haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet die Fortbildungskampagne, sofern eine Pflicht verletzt ist, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes wesentlich ist („Kardinalpflicht“). Kardinalpflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Fortbildungskampagne.
(4) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Teilnehmers beträgt ein Jahr, soweit der Beginn der Frist von der Kenntnis des Teilnehmers abhängig ist; in den übrigen Fällen bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.
(5) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Abs. (1) bis (4) unberührt.

§ 8 Urheberrecht

Die Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch die Fortbildungskampagne und den Referenten vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Ein Mitschnitt der Veranstaltung, z.B. auf Ton-oder Videobänder, ist nicht zulässig.

§ 9 Information zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/finden.
Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@fortbildungskampagne.de
Information zur Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG: Fortbildungskampagne ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreit- beilegungsgesetzes nicht verpflichtet und nicht bereit.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers wird hiermit widersprochen.
(3) Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Berlin.

Berlin, Januar 2019
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