Bundesregierung beschließt Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes

30. September 2025

BERICHT

Am 6. August 2025 beschloss die Bundesregierung den Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes, das darauf abzielt, die Vergabe öffentlicher Aufträge in Deutschland zu vereinfachen, zu beschleunigen und stärker zu digitalisieren. Mit einem jährlichen Beschaffungsvolumen von über 350 Milliarden Euro stellt die öffentliche Auftragsvergabe einen zentralen Wirtschaftsfaktor dar. Die Reform soll dazu beitragen, Investitionen schneller umzusetzen und die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-ups zu stärken.


Zentrale Neuerungen im Überblick


1. Erhöhung der Direktvergabeschwelle: Künftig sollen bei Vergaben des Bundes Aufträge bis zu einem Wert von 50.000 Euro direkt vergeben werden dürfen, ohne ein formelles Vergabeverfahren durchführen zu müssen. Dies wäre eine erhebliche Anhebung der bisherigen Wertgrenze von 15.000 Euro für Direktaufträge durch den Bund, wodurch die Verwaltung spürbar entlastet würde.


2. Digitalisierung und Bürokratieabbau: Das Gesetz fördert die Nutzung elektronischer Verfahren und reduziert Nachweispflichten, um den Verwaltungsaufwand zu verringern und die Effizienz zu steigern. Auch Nachprüfungsverfahren sollen digitalisiert werden, was zu einer schnelleren Bearbeitung führt. 


3. Flexibilisierung bei der Losvergabe: Obwohl der Grundsatz der losweisen Vergabe erhalten bleibt, ermöglicht das Gesetz in dringlichen Fällen, wie bei Infrastrukturprojekten, eine Gesamtvergabe. Dies soll die Umsetzung solcher Projekte beschleunigen. 


4. Förderung von Innovationen: Start-ups und innovative Unternehmen sollen durch erleichterte Zugangsvoraussetzungen und die Möglichkeit, Nebenangebote einzureichen, verstärkt an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen können. 


5. Einschränkung des Rechtsschutzes: Die aufschiebende Wirkung bei Beschwerden entfällt, um Vergabeverfahren nicht unnötig zu verzögern. Diese Maßnahme stößt jedoch auf Kritik, da sie die Rechtsposition von Bietern schwächen könnte. 


Ausblick


Das Vergabebeschleunigungsgesetz soll voraussichtlich zum 1. Januar oder 1. April 2026 in Kraft treten. Es wird erwartet, dass die Reform jährlich eine Entlastung der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft in Höhe eines mittleren dreistelligen Millionenbetrags mit sich bringt. Durch die vereinfachten und digitalisierten Verfahren eröffnen sich Unternehmen zusätzliche Möglichkeiten im Auslandsgeschäft. 


Die Umsetzung des Gesetzes wird jedoch auch Herausforderungen mit sich bringen, insbesondere in Bezug auf die Wahrung des Rechtsschutzes und die Sicherstellung der Qualität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Der Verzicht auf verpflichtende Vorgaben zur nachhaltigen Beschaffung fällt zudem ins Auge. Es bleibt abzuwarten, wie die beteiligten Akteure die neuen Regelungen in der Praxis umsetzen werden.


Insgesamt stellt das Vergabebeschleunigungsgesetz einen wichtigen Schritt in Richtung einer modernen und effizienten öffentlichen Beschaffung dar, die den Anforderungen der digitalen und innovativen Wirtschaft gerecht wird.


Den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge im PDF finden Sie hier.


Die kommenden Vergabeseminare der Fortbildungskampagne finden Sie hier.

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Constanze Korb
Fortbildungskampagne öffentliches Recht
Presse und Kommunikation


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Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht wurde 2019 in Berlin gegründet und erweitert das Weiterbildungsangebot im öffentlichen Sektor durch effiziente Veranstaltungen im Online-Format. Experten und Expertinnen aus der Praxis, aus Forschung und Lehre und dem Rechtsbereich vermitteln ihr fundiertes Wissen im Rahmen von praxisnahen Seminaren und Inhouse-Schulungen. Die Veranstaltungen bieten einen direkten Austausch mit den Referenten und Referentinnen.


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3. November 2025
Es sind oft die großen Überschriften, die aus den letzten zehn Jahren in Erinnerung bleiben: „Flüchtlingskrise“, „Pandemie“, „Energiekrise“, „Klimakrise“. Und es sind politische Programme, Strategiepapiere und Koalitionsverträge, die in Pressekonferenzen vorgestellt wurden. Was in diesen Momenten selten erwähnt wurde, ist die mühevolle Arbeit, welche die Bewältigung solcher Krisen überhaupt erst möglich macht. Sie findet hinter den Kulissen statt – in Verwaltungen, Behörden und kommunalen Einrichtungen, bei Menschen, die Tag für Tag versuchen, politische Vorgaben in konkrete Praxis zu übersetzen. Wenn man die letzten und aktuellen Krisen genauer betrachtet, wird deutlich, welche Belastungen die öffentliche Hand zu bewältigen hat. Nach der Flüchtlingszuwanderung 2015 folgte kaum eine Verschnaufpause, ehe eine weltweite Pandemie das Land vor völlig neue Herausforderungen stellte. Kaum war die Pandemie bewältigt, führte die Invasion in die Ukraine nicht nur zu geopolitischen Neuerungen, sondern auch zu einer Energiekrise, die vor allem die Kommunen zum Handeln zwang. Parallel dazu wurde der Druck größer, Nachhaltigkeitsmaßnahmen umzusetzen – durch europäische Vorgaben wie den Green Deal ebenso wie durch nationale Gesetzesinitiativen. Diese Aufgaben mussten gemeistert werden, während gleichzeitig die „Dauerbaustellen“ bestehen blieben: Digitalisierung, Bürokratieabbau, Modernisierung der Verwaltung. Und all das mit einer personellen und finanziellen Ausstattung, die nicht selten eher an den Status quo von gestern angepasst war als an die Herausforderungen von morgen. Nun ist seit Mai 2025 eine neue Bundesregierung im Amt. Friedrich Merz spricht von „neuen Prioritäten“ – Verteidigung, Grenzkontrollen, staatliche Handlungsfähigkeit. Alles wichtige Themen, keine Frage. Doch wer die vergangenen Jahre aufmerksam verfolgt hat, könnte sich an dieser Stelle eine Frage stellen: Hat eigentlich irgendjemand einmal „Danke“ gesagt? Danke dafür, dass all die oben genannten Aufgaben nicht nur bearbeitet, sondern häufig überhaupt erst möglich gemacht wurden? Danke dafür, dass Krisen gemanagt, Programme umgesetzt, Maßnahmen gestartet wurden – auch dann, wenn die Zielerreichung noch aussteht, weil Rahmenbedingungen sich schneller ändern als Strategien. Vielleicht lässt sich diese Leerstelle des fehlenden Danks nicht so einfach schließen. Aber sie sollte benannt werden. Denn ohne die Menschen, die all das umgesetzt haben – von der kommunalen Ebene bis zur Bundesverwaltung – gäbe es viele der Fortschritte, die heute selbstverständlich wirken, schlichtweg nicht. Auch bei der Fortbildungskampagne erleben wir in unseren Seminaren immer wieder hautnah, wie anspruchsvoll die praktische Umsetzung gesetzlicher Vorgaben ist. Wir wissen, wie kleinteilig, wie komplex und manchmal auch wie zäh Prozesse sind, wenn sie von der politischen Idee in konkrete Verwaltungsrealität übersetzt werden müssen. Und wir wissen, wie leicht dabei das Gefühl entstehen kann, dass die Mühen nicht gewürdigt werden – oder dass man sich fragt, ob es sich überhaupt gelohnt hat. Unsere Überzeugung ist: Doch, es hat sich gelohnt. Denn all diese Anstrengungen haben wichtige Grundlagen geschaffen. Sie sind das Fundament, auf dem neue Entwicklungen aufbauen können – sei es bei der Digitalisierung, der Nachhaltigkeit, bei rechtssicheren Vertragsstrukturen oder beim Aufbau effizienter Verwaltungsprozesse. Die Herausforderungen verändern sich, die Ziele verschieben sich, aber nichts von dem, was geleistet wurde, war umsonst. Genau deshalb setzen wir auch künftig dort an, wo Theorie und Praxis aufeinandertreffen. Unsere neuen Seminare greifen nicht nur aktuelle Fragestellungen auf – von Digitalisierung über Prozessoptimierung und Wirtschaftlichkeit bis hin zu Künstlicher Intelligenz –, sie richten sich auch an diejenigen, die diese Themen in der Praxis umsetzen müssen. Denn sie sind es, die Veränderungen tragen, gestalten und voranbringen. Und deshalb möchten wir an dieser Stelle etwas tun, was in den vergangenen Jahren zu selten passiert ist: Danke sagen. Für Engagement, für Ausdauer, für Pragmatismus und Kreativität. Für das, was schon erreicht wurde – und für das, was noch erreicht werden wird.
1. Oktober 2025
In unserem Beitrag " Bundesregierung beschließt Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes " haben wir den Beschluss vom 6. August 2025 mit Verweis auf den Gesetzesentwurf kurz vorgestellt. In seiner Rolle als Vortragender, Dozent und Experte für Vergaberecht hat uns Robert Thiele, Referent im Bundesministeri- um für Digitales und Staatsmodernisierung, seinen folgenden Kommentar zum Vergabebeschleunigungsgesetz mit freundlicher Genehmigung zur Veröffentlichung mitgeteilt.
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