Bundesregierung beschließt Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes
BERICHT
Am 6. August 2025 beschloss die Bundesregierung den Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes, das darauf abzielt, die Vergabe öffentlicher Aufträge in Deutschland zu vereinfachen, zu beschleunigen und stärker zu digitalisieren. Mit einem jährlichen Beschaffungsvolumen von über 350 Milliarden Euro stellt die öffentliche Auftragsvergabe einen zentralen Wirtschaftsfaktor dar. Die Reform soll dazu beitragen, Investitionen schneller umzusetzen und die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-ups zu stärken.
Zentrale Neuerungen im Überblick
1. Erhöhung der Direktvergabeschwelle: Künftig sollen bei Vergaben des Bundes Aufträge bis zu einem Wert von 50.000 Euro direkt vergeben werden dürfen, ohne ein formelles Vergabeverfahren durchführen zu müssen. Dies wäre eine erhebliche Anhebung der bisherigen Wertgrenze von 15.000 Euro für Direktaufträge durch den Bund, wodurch die Verwaltung spürbar entlastet würde.
2. Digitalisierung und Bürokratieabbau: Das Gesetz fördert die Nutzung elektronischer Verfahren und reduziert Nachweispflichten, um den Verwaltungsaufwand zu verringern und die Effizienz zu steigern. Auch Nachprüfungsverfahren sollen digitalisiert werden, was zu einer schnelleren Bearbeitung führt.
3. Flexibilisierung bei der Losvergabe: Obwohl der Grundsatz der losweisen Vergabe erhalten bleibt, ermöglicht das Gesetz in dringlichen Fällen, wie bei Infrastrukturprojekten, eine Gesamtvergabe. Dies soll die Umsetzung solcher Projekte beschleunigen.
4. Förderung von Innovationen: Start-ups und innovative Unternehmen sollen durch erleichterte Zugangsvoraussetzungen und die Möglichkeit, Nebenangebote einzureichen, verstärkt an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen können.
5. Einschränkung des Rechtsschutzes: Die aufschiebende Wirkung bei Beschwerden entfällt, um Vergabeverfahren nicht unnötig zu verzögern. Diese Maßnahme stößt jedoch auf Kritik, da sie die Rechtsposition von Bietern schwächen könnte.
Ausblick
Das Vergabebeschleunigungsgesetz soll voraussichtlich zum 1. Januar oder 1. April 2026 in Kraft treten. Es wird erwartet, dass die Reform jährlich eine Entlastung der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft in Höhe eines mittleren dreistelligen Millionenbetrags mit sich bringt. Durch die vereinfachten und digitalisierten Verfahren eröffnen sich Unternehmen zusätzliche Möglichkeiten im Auslandsgeschäft.
Die Umsetzung des Gesetzes wird jedoch auch Herausforderungen mit sich bringen, insbesondere in Bezug auf die Wahrung des Rechtsschutzes und die Sicherstellung der Qualität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Der Verzicht auf verpflichtende Vorgaben zur nachhaltigen Beschaffung fällt zudem ins Auge. Es bleibt abzuwarten, wie die beteiligten Akteure die neuen Regelungen in der Praxis umsetzen werden.
Insgesamt stellt das Vergabebeschleunigungsgesetz einen wichtigen Schritt in Richtung einer modernen und effizienten öffentlichen Beschaffung dar, die den Anforderungen der digitalen und innovativen Wirtschaft gerecht wird.
Den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge im PDF finden Sie hier.
Die kommenden Vergabeseminare der Fortbildungskampagne finden Sie
hier.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an:
Constanze Korb
Fortbildungskampagne öffentliches Recht
Presse und Kommunikation
Tel.: +49 (0) 30 89 56 27 13
E-Mail: presse@fortbildungskampagne.de
Über Fortbildungskampagne öffentliches Recht:
Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht wurde 2019 in Berlin gegründet und erweitert das Weiterbildungsangebot im öffentlichen Sektor durch effiziente Veranstaltungen im Online-Format. Experten und Expertinnen aus der Praxis, aus Forschung und Lehre und dem Rechtsbereich vermitteln ihr fundiertes Wissen im Rahmen von praxisnahen Seminaren und Inhouse-Schulungen. Die Veranstaltungen bieten einen direkten Austausch mit den Referenten und Referentinnen.
Die Fortbildungskampagne eruiert über fortlaufende Recherchen und den ständigen Austausch mit Experten und Expertinnen und Institutionen den tatsächlichen Fortbildungsbedarf an aktuellen und praxisrelevanten Themen. Sie versteht sich als eine innovative Plattform für Wissenstransfer, deren Angebot die öffentliche Hand aktiv mitgestalten kann.

