Fortbildungskampagne Zukunftstechnologien

9. Juli 2025

Zukunft unausweichlich voraus

Beitrag: Till Spurny


Innovationen üben seit jeher eine große Faszination auf viele Menschen aus. Sie spiegeln unsere Visionen, Vorstellungen und Zukunftserwartungen und sind gleichzeitig nicht selten mit Befürchtungen und Angst vor Veränderung verbunden. Besonders interessant ist die Frage, ob und inwiefern Innovationen mit tatsächlicher Nachfrage, mit Notwendigkeiten sowie konkretem Bedarf und Nutzen korrelieren. Die Innovationsgeschichte ist voll von Beispielen, in denen neue Entwicklungen scheiterten, weil sich die zugrundeliegenden Annahmen letztlich als falsch herausstellten.


Mit dem professionellen Innovationsmanagement in der Industrie kam ich seit 2009 im Rahmen von Wirtschaftskonferenzen in Berührung. Ich durfte an diesen Events mitarbeiten, an denen Konzerne aus dem deutschen und europäischen Raum ihre Strategien und Erfahrungen vorstellten. Dabei ging es unter anderem um Themen wie Strategic Foresight, Innovationsplattformen, Produktentwicklung, Requirements Engineering, Risikomanagement und dergleichen.


Erstaunlicherweise waren viele Themen und Technologien in den deutschen Unternehmen schon sehr früh präsent - zumindest insofern ich das aus der Sicht der damaligen Konferenzfirma beurteilen kann. Beispielsweise war in den Jahren 2009 / 2010 die Energieeffizienz und -Optimierung, die Nutzung von Wärme und Überschussenergie in den Produktionsanlagen ein viel besprochenes Thema. Auch an der Elektromobilität wurde in der Automobilindustrie schon seit Jahren geforscht und gearbeitet. Die damit verbundenen Herausforderungen bei der Ladesäuleninfrastruktur und hinsichtlich schlanker Lieferketten, die Risiken für bestehende Arbeitsplätze mit sich bringen, sind in der Industrie seit mindestens zwei Jahrzehnten bestens bekannt. Und trotzdem erleben wir gerade die Kehrtwende, in der unsere OEMs wieder auf Verbrennermotoren setzen. 


Dafür kann man eventuell das ungünstige Zusammenspiel zwischen Gesetzgebung und Industrie verantwortlich machen. Vereinfacht gesagt, wünschten sich die Hersteller Planungs- und Finanzierungssicherheit durch politische Regulierung und Förderung. Die politischen Akteure erwarteten von den Marktakteuren, dass tatsächliche, nachfragegenerierende Anreize geschaffen würden. Beide hofften darauf, dass die Kunden entsprechend das richtige Produkt kaufen würden. 


Dieses Hin und Her zwischen herbeigewünschtem und tatsächlichem Bedarf ist eines der spannendsten Felder bei der Beschäftigung mit Innovationen.  


Derzeit wird die Weltbühne von Männern gehobenem Alters wie Trump und Putin dominiert, die hartnäckig dafür sorgen, dass die kostbare Ressource „Aufmerksamkeit“ auf Dinge gelenkt wird, die eben ältere Männer interessieren. Dessen ungeachtet schreiten physikalische Veränderungen wie der Klimawandel und technologische Entwicklungen weiter voran. 


Daher möchte ich an dieser Stelle auf drei Technologiebereiche hinweisen, die ich mit Blick auf die kommenden Jahre als besonders vielversprechend einschätze. 


Spacial Computing


Im Kern soll durch Spacial Computing die Brücke zwischen der physikalischen Welt und digitalen Anwendungen geschlagen werden. Hierbei sind nicht nur bekannte Technologien wie digitale Zwillinge und Virtual sowie Augmented Reality (VR und AR) relevant. Sondern aufgrund von neuen Möglichkeiten durch künstliche Intelligenz ist es zunehmend wichtig, dass physikalische Eigenschaften tatsächlich von den Programmen abgebildet und integriert werden können. 


Neben dem Building Information Management (BIM) in der Architektur und im Baubereich gibt es zahlreiche industrielle Anwendungen wie etwa „industrial augmented reality“, die die industrielle Produktion tiefgreifend verändern. Es ist ein Technologiebereich, in dem im Zusammenspiel mit künstlicher Intelligenz künftige Innovationssprünge möglich sind.

 

CO2 Infrastruktur


Der Aufbau einer Infrastruktur für den Transport, die eventuelle Weiternutzung und die endgültige Lagerung von Kohlenstoffdioxid (CO2) in Europa ist fundamental wichtig. Wenn man CO2 schlichtweg am Ort des Entstehens, der industriellen Fertigung, abzweigen kann und durch eine geeignete Infrastruktur in ein endgültiges Lager transportieren kann, das ca. 2600 Meter unter dem Meeresgrund in einem ausgedienten Gasfeld unter der Nordsee liegt, dann sollte man das auch tun. 


Die Firma Heidelberg Materials ist eines der ersten deutschen Unternehmen, die aktiv in das Pilotprojekt „Longship“ in Norwegen investiert. Das bei der dortigen Zementproduktion entstehende CO2 wird im Rahmen des Northern Lights Projekts zur finalen Lagerung abtransportiert. Dadurch gelangt es nicht in die Atmosphäre und Kunden erhalten quasi emissionsfreien, grünen Zement. 


Auch in Deutschland könnte ein Transportnetz für den CO2 Tarnsport entstehen. Noch scheint die Umsetzung in weiter Ferne. Doch es wird ganz sicher irgendwann 2030 und die Argumente, die Umsetzung nicht zu finanzieren, werden zunehmend dünner.  


Technologie aus der Gaming-Industrie für Training, Schulung und Simulation


Einige Technologieunternehmen, die aus der Gaming Branche stammen, verfügen derzeit über die besten, präzisesten und stabilsten Engines, um dreidimensionale Welten und Interaktionen darin zu repräsentieren. Längst ist aus Anwendungen, die ursprünglich für Computerspiele und -Simulationen entwickelt wurden, ernstzunehmende Technologie geworden. Beispielsweise ermöglicht die virtuelle Gesundheitstechnologie von Unity Software chirurgische Simulationen und erlaubt es, komplexe chirurgische Verfahren in einer risikofreien Umgebung zu üben.


Hier wird nicht nur eine Technologie weiterentwickelt und auf andere Anwendungsfelder ausgeweitet. Es findet auch ein fortschreitender Wandel hinsichtlich der strikten Trennung von „ernsthafter“ Welt und spielerischer Herangehensweise statt. Diesen Wandel möchte ich als Seminarveranstalter selbstverständlich im Blick behalten. Nicht zuletzt erweisen sich spielerische Elemente in Lernumgebungen oftmals als sinnvoll und nützlich.



(Abb. lizenziert durch Alamy)

25. März 2026
Mit dem kürzlich erschienenen „Kompendium Immobilien-Projektentwicklung“ legen Dietmar Lucht, Markus G. Viering und Martin Jung ein umfassendes Werk vor, das den Anspruch erhebt, die Komplexität von Immobilienprojekten ganzheitlich abzubilden. Im Mittelpunkt steht eine zentrale Idee: Immobilien-Projektentwicklung wird nicht nur als linearer Prozess verstanden, sondern zugleich als temporäre Organisation im Spannungsfeld technischer, wirtschaftlicher, sozialer und politischer Einflüsse. Das Buch verbindet damit zwei Perspektiven, die in der Praxis häufig getrennt betrachtet werden – Prozessmodell und Kooperationsmodell – und führt sie systematisch zusammen. Inhaltlich bietet das Kompendium einen strukturierten Überblick über Projektmanagement-Methoden und deren Anwendbarkeit in der Immobilienentwicklung, praxisnahe Ansätze zur Standardisierung von Prozessen bei gleichzeitiger Berücksichtigung von Komplexität und Unsicherheit, sowie eine konsequent interdisziplinäre Verknüpfung von Bautechnik, Ökonomie, Recht und Nachhaltigkeit. Besonders hervorzuheben ist der breite Zugang: Das Werk richtet sich gleichermaßen an Praktiker wie Projektentwickler, Asset Manager und Planer wie auch an Studierende. Ergänzt wird es durch zahlreiche Gastbeiträge, die spezifische Themen vertiefen und unterschiedliche fachliche Perspektiven einbringen. Damit positioniert sich das Buch weniger als klassisches Lehrbuch einzelner Disziplinen, sondern als integrierter Ordnungsrahmen für die Praxis komplexer Immobilienprojekte – mit dem Ziel, sowohl theoretische Fundierung als auch konkrete Handlungsorientierung zu liefern. Weitere Informationen und Bezug über die Verlagsseite hier .
24. März 2026
Bund und Länder haben im IT-Planungsrat einen grundlegenden Neustart für die digitale Verwaltung beschlossen. Im Zentrum stehen der sogenannte Deutschland-Stack als gemeinsame technische Basis, ein abgestimmtes föderales Portfolio sowie eine engere, verbindlichere Steuerung über alle Ebenen hinweg. Erstmals sollen damit Standards, zentrale IT-Komponenten und strategische Prioritäten einheitlich gelten – ein wichtiger Schritt hin zu mehr Effizienz, Transparenz und Zusammenarbeit. Auch die FITKO erhält eine stärkere Rolle bei Koordination und Qualitätssicherung. Weitere Informationen und Details finden sich im Originalbeitrag hier .
17. März 2026
Emotionale Trigger im beruflichen Umfeld Das berufliche Umfeld bleibt nicht frei von Emotionen, auch wenn die Zusammenarbeit harmonisch und grundsätzlich von Sachlichkeit und Rationalität geprägt ist. Die Fähigkeit, mit emotionalen Triggern bewusst umzugehen, spielt im sportlichen Wettkampf und bei Turnieren eine zentrale Rolle. Zu wissen, wodurch man sich aus dem Konzept bringen lässt, kann für Sportlerinnen und Sportler ein entscheidender Vorteil sein. Im Rahmen unseres neuen Dialogformats bieten wir an, Impulse aus der Sportpsychologie und der dynamischen Systemtheorie auf die Arbeitswelt anzuwenden. Sie erhalten dadurch die Gelegenheit, Ihre systemische Rolle im beruflichen Kontext zu beobachten, neu wahrzunehmen und in kleinen Schritten zu verändern. Das Angebot richtet sich an alle Management-Ebenen und findet als Dialogformat im individuellen, personalisierten Austausch statt. Informationen zum neuen Dialogformat sowie zur Reflexion der eigenen systemischen Rolle im beruflichen Kontext finden sich hier: www.fortbildungskampagne.de/systemische-fragen
12. März 2026
Mit dem dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb wurden am 12. Februar 2026 strengere Regelungen für die Nachhaltigkeitskommunikation und Werbung mittels Nachhaltigkeitsaussagen auf den Weg gebracht. Mit in Kraft treten im September 2026 sollen die Gesetzesänderungen die Irreführung von Verbrauchern und Verbraucherinnen weiter einschränken und insbesondere für Transparenz und Klarheit im sogenannten "Greenwashing" und bei irreführenden Umweltaussagen sorgen. Pauschale Aussagen über zukünftige Umweltleistungen wie etwa "Klimaneutral bis 2035" können nach Ergänzung des I rreführungstatbestandes (§ 5 UW) demnach dann als irreführend eingestuft werden, wenn " klare, objektive, öffentlich einsehbare und überprüfbare Verpflichtungen, die in einem detaillierten und realistischen Umsetzungsplan festgelegt sind", fehlen. Ein detaillierter und realistischen Umsetzungsplan muss demnach nicht nur öffentlich einsehbar sein, sondern auch regelmäßig von einem unabhängigen externen Sachverständigen überprüft werden. Zudem können Unternehmen künftig nicht mehr mit allgemeinen Aussagen wie "umweltfreundlich“ oder „ökologisch“ werben, sofern die entsprechende Umweltleistung nicht nachgewiesen werden kann. Auch wird die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln, die nicht auf einem Zertifizierungssystem basieren oder von staatlichen Stellen ausgegeben wurden, bei denen es sich also um von den Unternehmen selbst erstellte Siegel handelt, nicht mehr möglich sein. Darüber hinaus müssen künftig Aussagen über Produkte, die sich auf die Kompensation von Treibhausgasen beziehen und dem Produkt in dem Zusammenhang eine neutrale, verringerte oder positive Auswirkung auf die Umwelt attestieren, mit besonderer Vorsicht getroffen werden. Derartige Aussagen dürfen nach in Kraft treten der Änderungen nurmehr getroffen werden, wenn sie sich unmittelbar auf den Lebenszyklus des Produkts selbst beziehen. Dies wirft bereits ein Schlaglicht auf die zukünftige Ausgestaltung des CO2-Zertifikathandels. Der Aufbau und die Finanzierung einer Infrastruktur zum Transport und zur Speicherung von CO2 ( CCS- Hochlauf) basieren auf der Idee, dass Unternehmen zumindest einen Teil ihres Beitrags zur Klimaneutralität mittels Kompensationsleistungen in Form von nachweisbar gespeichertem CO2 erfüllen können. Bereits jetzt stellt diese Möglichkeit einen wichtigen Baustein in der Klimastrategie zahlreicher Unternehmen im Dienstleistungssektor dar. Die strengeren Regelungen im Bereich der Konsumentenprodukte zielen hingegen deutlich auf messbare Effekte in den Produktions- und Lieferketten selbst ab. Mit dem Beschluss des dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerbs wird die sogenannte Empco-Richtlinie ( Empowering Consumers for the Green Transition , EU-Richtlinie 2024/825) in deutsches Recht umgesetzt .
9. März 2026
"Some say that Ukraine should be grateful for everything. The truth is exactly the opposite. The rest of us should be grateful to Ukraine." (Donald Tusk, Prime Minister of Poland, 14.02.2026) In diesem Zitat von Donald Tusk drückt sich eine Sichtweise aus, die in letzter Zeit immer wieder zu hören ist: Wir sollten als Deutsche und Europäer froh darüber sein, endlich vom Rest der Welt wachgerüttelt worden zu sein, um aus unserem „Dornröschenschlaf“ (Peter Sloterdijk) zu erwachen beziehungsweise um den längeren „Urlaub aus der Geschichte“ (ebd.) in sicherheitspolitischer Hinsicht nun zu beenden. Mit der neuen sicherheitspolitischen Lage in Europa rücken Fragen der militärischen und zivilen Krisenvorsorge stärker in den Mittelpunkt politischer Debatten. Strategiepläne wie die nationale Sicherheitsstrategie Deutschlands oder der sogenannte Operationsplan Deutschland (OPLAN) sollen sicherstellen, dass Staat, Wirtschaft und Gesellschaft im Ernstfall handlungsfähig bleiben. Doch die rechtlichen Rahmenbedingungen für viele der möglichen Maßnahmen sind bislang nur teilweise geklärt. Besonders deutlich wird dies beim möglichen Einsatz der Bundeswehr im Inland. Das Grundgesetz setzt hier sehr enge Grenzen. Militärische Unterstützung ist grundsätzlich nur in klar definierten Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei Naturkatastrophen, schweren inneren Notlagen oder im Verteidigungsfall. In modernen Bedrohungsszenarien hingegen, die sich häufig in Graubereichen zwischen Frieden und militärischem Konflikt bewegen, könnten die verantwortlichen Ebenen gezwungen sein, sicherheitspolitisch schnell zu handeln, während gleichzeitig unklar bleibt, ob einzelne Maßnahmen vollständig mit der Verfassung vereinbar sind und inwiefern Grundrechte von Bürgern und Unternehmen eingeschränkt werden könnten. Ähnliche juristische Unsicherheiten bestehen bei der Einbindung ziviler Infrastruktur und privater Unternehmen in sicherheitspolitische Planungen. Logistikunternehmen, Energieversorger oder Telekommunikationsanbieter spielen eine zentrale Rolle für militärische Mobilität und Krisenresilienz. Doch sobald staatliche Stellen im Ernstfall auf private Ressourcen zugreifen oder Prioritäten in Transport- und Lieferketten festlegen, stellen sich unmittelbar Fragen des Eigentumsrechts, der Berufs- und Unternehmerfreiheit sowie des europäischen Wettbewerbsrechts bis hin zum Beihilfenrecht. Ohne präzise gesetzliche Regelungen könnten solche Eingriffe im Nachhinein Gegenstand langwieriger Gerichtsverfahren werden, sofern die Rechtsgrundlagen für staatliche Eingriffe in Wirtschaft und Infrastruktur unklar bleiben. Militärisch motivierte wirtschaftliche Maßnahmen, die etwa im Rahmen der nationale Sicherheitsstrategie ergriffen werden, sollten in jedem Fall vor dem Hintergrund des EU-Wettbewerbsrechts, dem Beihilferecht und der Binnenmarktfreiheit abgesichert werden . In vergangenen Krisensituationen zeigte sich immer wieder, dass unter Zeitdruck oftmals nicht immer ausreichend geprüft werden kann, ob vorgesehene Ausnahmeregelungen tatsächlich greifen und einer nachträglichen Prüfung standhalten würden. Hinzu kommt die komplexe Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern und europäischen Institutionen. Während Verteidigungspolitik in erster Linie Bundesaufgabe ist, liegen zentrale Bereiche der inneren Sicherheit bei den Ländern, insbesondere Polizeiarbeit und Katastrophenschutz. Gleichzeitig wächst die Bedeutung europäischer Koordinationsmechanismen im Rahmen der EU-weiten Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Diese mehrstufige Zuständigkeitsstruktur kann in einer akuten Krisensituation und insbesondere bei hybriden Bedrohungen zu rechtlichen Unklarheiten führen, etwa darüber, welche Behörde letztlich entscheidungsbefugt ist. All diese Faktoren deuten darauf hin, dass Deutschland und Europa im Ernstfall vor einem grundlegenden Dilemma stehen könnten. Politische und militärische Entscheidungsträger müssten möglicherweise rasch handeln, um die Handlungsfähigkeit des Staates zu sichern, selbst dann, wenn die rechtliche Bewertung einzelner Maßnahmen noch nicht abschließend geklärt ist. Eine mögliche Krise beziehungsweise das Eintreten einer der Eskalationsstufen (Friede, hybride Bedrohungslage, Krise und Krieg) könnte damit nicht nur politische und wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen, sondern auch eine lange juristische Nachwirkung. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass Sicherheits- und Verteidigungspolitik nicht nur militärische und strategische Fragen aufwirft, sondern auch eine intensive rechtliche Vorbereitung erfordert. Je klarer die gesetzlichen Grundlagen im Vorfeld definiert werden, desto geringer ist das Risiko, dass notwendige Entscheidungen im Ernstfall in einem rechtlichen Graubereich getroffen werden müssen.
10. Februar 2026
PRESSEMITTEILUNG
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