5 Empfehlungen für eine erfolgreiche Seminarteilnahme

23. Januar 2024

Kennen Sie das: Auf einer Veranstaltung werden die Vorträge von immer derselben Person ständig unterbrochen und man gewinnt den Eindruck, dass diese Person das ganze Seminar für sich vereinnahmt? Manchmal gibt es solche Personen, die 'unangenehm' auffallen, weil sie sich scheinbar mehr heraus nehmen als angemessen wäre. Doch machen sie es nicht eigentlich richtig?

 

Um Sie in der Vorbereitung Ihrer Seminarteilnahme zu unterstützen, haben wir die folgende Liste zusammengestellt. Diese Punkte dienen als Anregung, sich vor dem Seminartermin mit Ihrer individuellen Ausgangsalge und Zielsetzung zu beschäftigen. Als praxisorientierte Formate der Erwachsenenbildung stellen unsere Fortbildungen die Anforderung an die Teilnehmenden, das im Seminar besprochene Wissensangebot basierend auf ihren Vorkenntnissen und der praktischen Umsetzbarkeit von Inhalten in Eigenverantwortung zu nutzen. Daher ist es hilfreich, einen oder mehrere der folgenden Punkte zu bedenken:


1. Definieren Sie vorab Ihre Ziele
Setzten sich sich ein klares Ziel, was sie durch die Teilnahme für sich erreichen möchten. Vielleicht können Sie zwei, drei oder auch mehrere Punkte mit Prioritäten versehen, um zu entscheiden, worin Ihr wichtigstes Ziel liegt und worin das zweit- und drittwichtigste. 


2. Kommunizieren Sie Ihre Zielsetzung und Erwartung
Sie möchten vielleicht nicht unbedingt direkt zu Beginn der Veranstaltung Ihre Wünsche, so wie Sie sie 'für sich' definiert haben, mit den Referenten und Referentinnen teilen. Da man sich gegebenenfalls zunächst anschauen möchte, was auf einen zukommt, bevor man seine Beweggründe offenbart, ist das völlig verständlich. Dennoch ist es wichtig, zu Beginn eines Seminars einige Punkte mitzuteilen und damit zu kommunizieren, dass Sie mit konkreten Vorstellungen und einer konkreten Ausgangslage in die Veranstaltung gekommen sind.

 

3. Machen Sie auf sich aufmerksam!
Sie sind eine wichtige Personen auf dieser Veranstaltung, egal ob Sie neu in ein Themengebiet eintauchen oder hohe Vorkenntnisse mitbringen. Guten Referenten und Referentinnen gelingt es, die teilnehmenden Personen entsprechend einzuordnen und an geeigneter Stelle auf sie zuzugehen. Unser Tipp: Nehmen Sie sich konkret vor, mindestens einmal Ihren Standpunkt mitzuteilen und zu signalisieren: "Hier bin ich und so stellt sich das für mich dar". Das gilt insbesondere dann, wenn Sie inhaltlich keine Rückfragen haben beziehungsweise wenn Ihre Fragen bereits beantwortet wurden. Nehmen Sie sich diese zwei Minuten, und sei es nur, um nochmals zu rekapitulieren. Es ist Ihr Seminar und Sie sind die 'Hauptperson'. (Natürlich, und das ist in 99,9% der Fälle auch klar, ist niemand die 'alleinige' Hauptperson. Eine gelungene, konstruktive Dynamik entsteht immer im Zusammenspiel miteinander.)

 

4. Bereiten Sie sich auf einen Marathon vor
Gerade an einem Tagesseminar werden Sie mit einer großen Menge an Informationen konfrontiert. Ähnlich wie es Marathonläufer machen, ist es sinnvoll, sich seine Kräfte einzuteilen und sich zudem klarzumachen, dass es Leistungsschwankungen geben wird. Man ist nicht durchgehend aufnahmefähig und es gibt externe Faktoren, die eine große Rolle spielen können. Manche werden sagen, es sei vielleicht übertrieben, sich solche Dinge vor einer Seminarteilnahme zu überlegen, doch es kann durchaus hilfreich sein, sich so genannte Handlungspläne zu überlegen. Nehmen Sie einfach mal an, dass es in dem Seminar, das Sie besuchen werden, einen ganz besonders störenden Faktor geben wird. Das könnten beispielsweise Baustellengeräusche von nebenan sein. Es könnte sein, dass die Vortragsweise des Referenten oder der Referentin ungewohnt für Sie ist, so dass es Ihnen schwerfällt, sich auf die Inhalte zu konzentrieren. Wie gehen Sie damit um und was tun Sie in solch einer Situation?

 

5. Manchmal fängt die eigentliche Arbeit erst nach dem Seminar an

Berücksichtigen Sie bereits im Vorfeld der Seminarteilnahme, dass Sie nochmals Zeit benötigen werden, um die Inhalte zu evaluieren und umzusetzen. Wenn Sie eine klare Zielsetzung definiert haben, dann bietet es sich an, die Seminarinhalte dahingehend zu bewerten. In vielen Fällen erhalten Sie während des Seminars Anregungen und Möglichkeiten, wie Sie im weiteren Verlauf vorgehen können. Die Herausforderung liegt für Teilnehmende oftmals darin, die Relevanz und den Nutzen solcher Optionen zu beurteilen. Nutzen Sie eventuell tatsächlich das von vielen Vortragenden gemachte Angebot, auch im Nachgang für einen Austausch zur Verfügung zu stehen.



Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich bitte an: 


Constanze Korb

Fortbildungskampagne öffentliches Recht

Presse und Kommunikation


Tel.: +49 (0) 30 89 56 27 13

E-Mail: presse@fortbildungskampagne.de


Über Fortbildungskampagne öffentliches Recht:


Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht wurde 2019 in Berlin gegründet und erweitert das Weiterbildungsangebot im öffentlichen Sektor durch effiziente Veranstaltungen im Hybrid-Format. ExpertInnen aus der Praxis, aus Forschung und Lehre und dem Rechtsbereich vermitteln ihr fundiertes Wissen im Rahmen von Seminaren und Inhouse-Schulungen. Die Veranstaltungen bieten einen direkten Austausch mit den ReferentInnen vor Ort und online.


Die Fortbildungskampagne eruiert über fortlaufende Recherchen und den ständigen Austausch mit ExpertInnen und Institutionen den tatsächlichen Fortbildungsbedarf an aktuellen und praxisrelevanten Themen. Sie versteht sich als eine innovative Plattform für Wissenstransfer, deren Angebot die öffentliche Hand aktiv mitgestalten kann. 

12. März 2026
Mit dem dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb wurden am 12. Februar 2026 strengere Regelungen für die Nachhaltigkeitskommunikation und Werbung mittels Nachhaltigkeitsaussagen auf den Weg gebracht. Mit in Kraft treten im September 2026 sollen die Gesetzesänderungen die Irreführung von Verbrauchern und Verbraucherinnen weiter einschränken und insbesondere für Transparenz und Klarheit im sogenannten "Greenwashing" und bei irreführenden Umweltaussagen sorgen. Pauschale Aussagen über zukünftige Umweltleistungen wie etwa "Klimaneutral bis 2035" können nach Ergänzung des I rreführungstatbestandes (§ 5 UW) demnach dann als irreführend eingestuft werden, wenn " klare, objektive, öffentlich einsehbare und überprüfbare Verpflichtungen, die in einem detaillierten und realistischen Umsetzungsplan festgelegt sind", fehlen. Ein detaillierter und realistischen Umsetzungsplan muss demnach nicht nur öffentlich einsehbar sein, sondern auch regelmäßig von einem unabhängigen externen Sachverständigen überprüft werden. Zudem können Unternehmen künftig nicht mehr mit allgemeinen Aussagen wie "umweltfreundlich“ oder „ökologisch“ werben, sofern die entsprechende Umweltleistung nicht nachgewiesen werden kann. Auch wird die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln, die nicht auf einem Zertifizierungssystem basieren oder von staatlichen Stellen ausgegeben wurden, bei denen es sich also um von den Unternehmen selbst erstellte Siegel handelt, nicht mehr möglich sein. Darüber hinaus müssen künftig Aussagen über Produkte, die sich auf die Kompensation von Treibhausgasen beziehen und dem Produkt in dem Zusammenhang eine neutrale, verringerte oder positive Auswirkung auf die Umwelt attestieren, mit besonderer Vorsicht getroffen werden. Derartige Aussagen dürfen nach in Kraft treten der Änderungen nurmehr getroffen werden, wenn sie sich unmittelbar auf den Lebenszyklus des Produkts selbst beziehen. Dies wirft bereits ein Schlaglicht auf die zukünftige Ausgestaltung des CO2-Zertifikathandels. Der Aufbau und die Finanzierung einer Infrastruktur zum Transport und zur Speicherung von CO2 ( CCS- Hochlauf) basieren auf der Idee, dass Unternehmen zumindest einen Teil ihres Beitrags zur Klimaneutralität mittels Kompensationsleistungen in Form von nachweisbar gespeichertem CO2 erfüllen können. Bereits jetzt stellt diese Möglichkeit einen wichtigen Baustein in der Klimastrategie zahlreicher Unternehmen im Dienstleistungssektor dar. Die strengeren Regelungen im Bereich der Konsumentenprodukte zielen hingegen deutlich auf messbare Effekte in den Produktions- und Lieferketten selbst ab. Mit dem Beschluss des dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerbs wird die sogenannte Empco-Richtlinie ( Empowering Consumers for the Green Transition , EU-Richtlinie 2024/825) in deutsches Recht umgesetzt .
9. März 2026
"Some say that Ukraine should be grateful for everything. The truth is exactly the opposite. The rest of us should be grateful to Ukraine." (Donald Tusk, Prime Minister of Poland, 14.02.2026) In diesem Zitat von Donald Tusk drückt sich eine Sichtweise aus, die in letzter Zeit immer wieder zu hören ist: Wir sollten als Deutsche und Europäer froh darüber sein, endlich vom Rest der Welt wachgerüttelt worden zu sein, um aus unserem „Dornröschenschlaf“ (Peter Sloterdijk) zu erwachen beziehungsweise um den längeren „Urlaub aus der Geschichte“ (ebd.) in sicherheitspolitischer Hinsicht nun zu beenden. Mit der neuen sicherheitspolitischen Lage in Europa rücken Fragen der militärischen und zivilen Krisenvorsorge stärker in den Mittelpunkt politischer Debatten. Strategiepläne wie die nationale Sicherheitsstrategie Deutschlands oder der sogenannte Operationsplan Deutschland (OPLAN) sollen sicherstellen, dass Staat, Wirtschaft und Gesellschaft im Ernstfall handlungsfähig bleiben. Doch die rechtlichen Rahmenbedingungen für viele der möglichen Maßnahmen sind bislang nur teilweise geklärt. Besonders deutlich wird dies beim möglichen Einsatz der Bundeswehr im Inland. Das Grundgesetz setzt hier sehr enge Grenzen. Militärische Unterstützung ist grundsätzlich nur in klar definierten Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei Naturkatastrophen, schweren inneren Notlagen oder im Verteidigungsfall. In modernen Bedrohungsszenarien hingegen, die sich häufig in Graubereichen zwischen Frieden und militärischem Konflikt bewegen, könnten die verantwortlichen Ebenen gezwungen sein, sicherheitspolitisch schnell zu handeln, während gleichzeitig unklar bleibt, ob einzelne Maßnahmen vollständig mit der Verfassung vereinbar sind und inwiefern Grundrechte von Bürgern und Unternehmen eingeschränkt werden könnten. Ähnliche juristische Unsicherheiten bestehen bei der Einbindung ziviler Infrastruktur und privater Unternehmen in sicherheitspolitische Planungen. Logistikunternehmen, Energieversorger oder Telekommunikationsanbieter spielen eine zentrale Rolle für militärische Mobilität und Krisenresilienz. Doch sobald staatliche Stellen im Ernstfall auf private Ressourcen zugreifen oder Prioritäten in Transport- und Lieferketten festlegen, stellen sich unmittelbar Fragen des Eigentumsrechts, der Berufs- und Unternehmerfreiheit sowie des europäischen Wettbewerbsrechts bis hin zum Beihilfenrecht. Ohne präzise gesetzliche Regelungen könnten solche Eingriffe im Nachhinein Gegenstand langwieriger Gerichtsverfahren werden, sofern die Rechtsgrundlagen für staatliche Eingriffe in Wirtschaft und Infrastruktur unklar bleiben. Militärisch motivierte wirtschaftliche Maßnahmen, die etwa im Rahmen der nationale Sicherheitsstrategie ergriffen werden, sollten in jedem Fall vor dem Hintergrund des EU-Wettbewerbsrechts, dem Beihilferecht und der Binnenmarktfreiheit abgesichert werden . In vergangenen Krisensituationen zeigte sich immer wieder, dass unter Zeitdruck oftmals nicht immer ausreichend geprüft werden kann, ob vorgesehene Ausnahmeregelungen tatsächlich greifen und einer nachträglichen Prüfung standhalten würden. Hinzu kommt die komplexe Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern und europäischen Institutionen. Während Verteidigungspolitik in erster Linie Bundesaufgabe ist, liegen zentrale Bereiche der inneren Sicherheit bei den Ländern, insbesondere Polizeiarbeit und Katastrophenschutz. Gleichzeitig wächst die Bedeutung europäischer Koordinationsmechanismen im Rahmen der EU-weiten Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Diese mehrstufige Zuständigkeitsstruktur kann in einer akuten Krisensituation und insbesondere bei hybriden Bedrohungen zu rechtlichen Unklarheiten führen, etwa darüber, welche Behörde letztlich entscheidungsbefugt ist. All diese Faktoren deuten darauf hin, dass Deutschland und Europa im Ernstfall vor einem grundlegenden Dilemma stehen könnten. Politische und militärische Entscheidungsträger müssten möglicherweise rasch handeln, um die Handlungsfähigkeit des Staates zu sichern, selbst dann, wenn die rechtliche Bewertung einzelner Maßnahmen noch nicht abschließend geklärt ist. Eine mögliche Krise beziehungsweise das Eintreten einer der Eskalationsstufen (Friede, hybride Bedrohungslage, Krise und Krieg) könnte damit nicht nur politische und wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen, sondern auch eine lange juristische Nachwirkung. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass Sicherheits- und Verteidigungspolitik nicht nur militärische und strategische Fragen aufwirft, sondern auch eine intensive rechtliche Vorbereitung erfordert. Je klarer die gesetzlichen Grundlagen im Vorfeld definiert werden, desto geringer ist das Risiko, dass notwendige Entscheidungen im Ernstfall in einem rechtlichen Graubereich getroffen werden müssen.
10. Februar 2026
PRESSEMITTEILUNG
18. Dezember 2025
Nach sechs Jahren in der Verantwortung der Fortbildungskampagne ist mir in den vergangenen Monaten eines so klar wie nie geworden: Liebe Kunden und liebe Kundinnen, wir sind noch nicht fertig. Miteinander :-) Es mag sein, dass Sie uns als Veranstalter im Zusammenhang mit Ihrer Seminarteilnahme gar nicht registrieren, weil Sie sich selbstverständlich auf die fachlichen Inhalte, die Experten und Expertinnen und Ihre "Peergroup", wie es so schön heißt, konzentrieren. Eigentlich ist es sogar ein Leitbild von gutem Service, wenn man als Dienstleister stets dezent im Hintergrund dafür sorgt, dass alle zufrieden sind und kein Wunsch unerfüllt bleibt. Doch dabei wird manchmal vergessen, dass wir im Austausch miteinander stehen. Dialog, Austausch, Kommunikation und Interaktion finden auf mehreren Ebenen statt als bloß der offensichtlichen. Sogar ein Schweigen ist Kommunikation, wie Sie wissen. Deswegen bedanke ich mich, falls Sie bis hierher gelesen haben. Falls Sie Lust bekommen, aktiv mit uns zu kommunizieren, da wir ohnehin bereits miteinander kommunizieren, nur zu. Nehmen Sie sich kurz Zeit. Schreiben Sie etwas! Auf ein glückliches und gelungenes 2026!
10. Dezember 2025
Welche Beratungsunternehmen finden Sie derzeit besonders interessant für die öffentliche Hand in Deutschland? Für Fragen wenden Sie sich bitte an: Till Spurny Fortbildungskampagne öffentliches Recht Tel.: +49 (0) 30 89 56 27 16 E-Mail: info@fortbildungskampagne.de
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