IT-Vergabe in der Digitalisierungswelle der öffentlichen Hand

10. Januar 2022

PRESSEMITTEILUNG

Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine Mammutaufgabe 
Die Digitalisierung der Verwaltung wird im neuen Jahr aufgrund einer Reihe unterschiedlicher Faktoren an Fahrt aufnehmen. Dabei spielen nicht nur die Neuerungen bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sowie die voranschreitende Bereitstellung von Hardware, etwa an Arbeitsplätzen und Schulen, eine Rolle. Auch wird die Digitalstrategie im Koalitionsvertrag der neuen Regierung höher gewichtet, wobei die digitale Souveränität und Nachhaltigkeit im Lebenszyklus von IT-Komponenten künftig stärker priorisiert werden sollen. Diese Veränderungen führen nicht zuletzt zu einer Erhöhung der Komplexität bei der IT-Beschaffung, der Vertragsgestaltung und der technischen Umsetzung der gewünschten Leistungen. Um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden, die sowohl die Auftraggeber aus der öffentlichen Hand als auch Anbieterunternehmen betreffen, wurden bislang zwischen dem Branchenverband Bitkom und der Arbeitsgruppe EVB-IT sogenannte Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik (EVB-IT) verhandelt und einvernehmlich veröffentlicht. 

Die Veröffentlichung der neuen EVB-IT steht kurz bevor 
Da insbesondere bei solchen Produkten und Lösungen, bei denen große amerikanischen Unternehmen eine beherrschende Marktstellung einnehmen, der individuelle Verhandlungsspielraum kleinerer (und auch großer) Institutionen und Organisationen oftmals aufgrund der monopolähnlichen Stellung der großen Anbieter deutlich eingeschränkt ist, sind gemeinsam vereinbarte Vertragsmuster und Vorlagen besonders wichtig und hilfreich. Doch gerade in Bereichen wie Cloud-Leistungen und Softwareentwicklung fehlen bislang ebensolche Vorlagen. Die Veröffentlichung der neuen EVB-IT für Cloud-Leistungen wird daher mit Spannung für die kommenden Monate erwartet. 

Die praktische Umsetzung der neuen EVB-IT bleibt kniffelig 
Es wäre jedoch zu einfach, sich auf allein auf derartige Vorlagen zu verlassen. Denn in der praktischen Anwendung können zahlreiche vertragsrechtliche Risiken auftreten, die im Zweifelsfall von den großen Technologiekonzernen ausgenutzt werden können. Es bleibt abzuwarten, wie insbesondere die sogenannten Hyperscaler, wie Amazon Web Services, Microsoft und Alphabet, nach Veröffentlichung der EVB-IT Cloud am Markt auftreten, wie hoch die Akzeptanz der Vorlagen sein wird und ob nicht gerade die großen Unternehmen versuchen werden, in der praktischen Umsetzung in einzelnen, für sie entscheidenden Punkten abzuweichen. In jedem Fall können Vertragsvorlagen nicht alle kritischen Punkte pauschal lösen. Gerade bei Cloud-Leistungen bestehen Herausforderungen an den Datenschutz, die bislang in vielen Fällen ebenfalls noch nicht zufriedenstellend gelöst werden konnten, beispielsweise wenn es um die Bestimmung des Leistungsortes der Cloud geht. Letztlich liegt ja in der Ortsungebundenheit einer Cloud gerade der gewünschte Vorteil. Wie kann aber rechtlich und technisch sichergestellt werden, dass sich die konkreten Daten physisch nur an bestimmten Orten befinden und nicht etwa durch Virtualisierungstechnologien von Rechenzentrum zu Rechenzentrum übertragen werden? 

Die Digitalisierungswelle schafft neue personelle Anforderungen 
Im Zuge der aktuellen Digitalisierungswelle verändern sich die Rahmenbedingungen für die IT-Beschaffung fortlaufend, was zwangsläufig zu veränderten personellen Anforderungsprofilen auf der Beschafferseite führt. Neben dem vergaberechtlichen Praxiswissen und juristischen Kenntnissen wird in bestimmten Bereichen zunehmend auch ein technisches Verständnis unterschiedlicher Arten von Cloud (private, public oder hybrid) und unterschiedlicher Servicearten (IaaS, PaaS, SaaS etc.) gefordert. Derzeit entstehen in vielen Einrichtungen neue Positionen an den Schnittstellen vormals getrennter Bereiche wie etwa Einkauf, Justiziariat und IT-Fachbereichen. Im Bereich des Softwaremanagements führt die Digitalstrategie zu einer Neuausrichtung des Lizenz- und Software-Asset-Managements (SAM) und einem gestiegenen Interesse an Open Source Software (OSS). An letzterem sind in den vergangenen Jahren jedoch bereits auch große Player der öffentlichen Verwaltung gescheitert. Doch es gibt neue Stimmen, die sagen, dass es für manche Projekte vor wenigen Jahren noch zu früh gewesen sei, nun jedoch die Zeit gekommen sein könnte. 

Open Source-Software als Meilenstein digitaler Souveränität? 
Der berühmte Versuch der Stadt München, für ihre Officeanwendungen nicht Microsoft Office sondern eine Linux-basierte Open Source Software einzusetzen, scheiterte nicht zuletzt daran, dass man sich in diesem Projekt als Einzelkämpfer versuchte. Inzwischen wird für die erfolgreiche Implementierung von Open Sourcen- Projekten eine kollaborative Gemeinschaft aus mehreren Partnern bevorzugt, die das Projekt gemeinsam weiterentwickeln und tragen. Ein solch kollaboratives Open Source- Projekt stellt beispielsweise die Implementierungspartnerschaft Masterportal dar, die im Rahmen unserer Veranstaltung „Zukunftsfelder der IT-Vergabe“ am 17./18.03.22 vorgestellt wird. Die hohe Relevanz von Open Source- Software im Zusammenhang mit digitaler Souveränität wurde indes vor wenigen Monaten erst vom Stadtrat der Stadt München bestätigt. Der dort gefasste Beschluss besagt, dass wo immer es technisch möglich und sinnvoll ist, auf Open Source- Lösungen gesetzt werden solle.

Zwei praxisbezogene Vergabe-Seminare von der Fortbildungskampagne 
Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht widmet sich den hier angesprochenen Themen im Frühjahr 2022 gleich mit zwei Zweitages-Veranstaltungen: „Zukunftsfelder der IT-Vergabe“ (17./18.03.22) und „Anwendergerechte Umsetzung der EVB-IT (inkl. Anwendung der neuen EVB-IT Cloud)“ (28./29.04.22).

Wir freuen uns auf zahlreiche spannende Vorträge und Workshops, die im bewährten Format im IntercityHotel Berlin mit gleichzeitiger Möglichkeit zur Online-Teilnahme stattfinden. Die detaillierten Agenden der beiden Termine können hier aufgerufen werden:


Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich bitte an: 


Constanze Korb

Fortbildungskampagne öffentliches Recht

Presse und Kommunikation


Tel.: +49 (0) 30 89 56 27 13

E-Mail: presse@fortbildungskampagne.de

Über Fortbildungskampagne öffentliches Recht:


Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht wurde 2019 in Berlin gegründet und erweitert das Weiterbildungsangebot im öffentlichen Sektor durch effiziente Veranstaltungen im Hybrid-Format. ExpertInnen aus der Praxis, aus Forschung und Lehre und dem Rechtsbereich vermitteln ihr fundiertes Wissen im Rahmen von Seminaren und Inhouse-Schulungen praxisnah an einem Tag. Die Veranstaltungen bieten einen direkten Austausch mit den ReferentInnen vor Ort und online.


Die Fortbildungskampagne eruiert über fortlaufende Recherchen und den ständigen Austausch mit ExpertInnen und Institutionen den tatsächlichen Fortbildungsbedarf an aktuellen und praxisrelevanten Themen. Sie versteht sich als eine innovative Plattform für Wissenstransfer, deren Angebot die öffentliche Hand aktiv mitgestalten kann. 

11. Juni 2026
Mit unserem Herbstprogramm im Vergaberecht bieten wir Mitarbeitenden aus Vergabestellen, Beschaffungsabteilungen und Fachbereichen abwechslungsreiche und praxisnahe Fortbildungen zu den aktuellen Herausforderungen der öffentlichen Auftragsvergabe. Von den vergaberechtlichen Grundlagen über die rechtssichere Erstellung von Leistungsbeschreibungen und die Angebotswertung bis hin zu IT Vergaben, Vertragsänderungen und der Vergabe von Architekten und Ingenieurleistungen decken die Seminare zentrale Themen des Beschaffungsalltags ab.  Im Mittelpunkt stehen dabei die sichere Anwendung des Vergaberechts, aktuelle Entwicklungen aus Rechtsprechung und Praxis sowie konkrete Handlungsempfehlungen für die tägliche Arbeit. Seminarübersicht:
2. Juni 2026
Schulen, Rathäuser, Verwaltungsgebäude, Sporthallen oder Hochschulgebäude müssen nicht nur errichtet und unterhalten, sondern auch sicher betrieben werden. Genau hier kommt die sogenannte Betreiberverantwortung ins Spiel. Doch wer trägt eigentlich die Verantwortung, wenn es zu einem Unfall oder Schaden kommt? Grundsätzlich ist der Betreiber eines Gebäudes dafür verantwortlich, Gefahren für Nutzer, Besucher und Beschäftigte möglichst zu vermeiden. Dazu gehören beispielsweise die regelmäßige Prüfung technischer Anlagen, die Einhaltung von Wartungsintervallen, die Verkehrssicherung von Wegen und Treppen sowie die Organisation von Brandschutzmaßnahmen. In der Praxis ist die Wahrnehmung und ggf. Übertragung von Betreiberverantwortung häufig jedoch weitaus komplexer, als zunächst angenommen. Besondere Herausforderungen entstehen dort, wo mehrere Beteiligte zusammenwirken. Gebäudemanagement, Fachämter, externe Dienstleister und Nutzer teilen sich oftmals Aufgaben und Zuständigkeiten. Fehlen klare Regelungen oder eine nachvollziehbare Dokumentation, können Haftungsfragen im Schadensfall schnell komplex werden. Im folgenden Fachseminar wird ein praxisnaher Überblick über die Grundlagen, Verantwortungsbereiche, Ziele und Risiken der Betreiberverantwortung im Liegenschaftsmanagement vermittelt. Dabei legt das Seminar den Fokus auf die Sicht der Führungskraft. Insbesondere wird besprochen, wie sich die verantwortliche Person exkulpieren kann, was sie beachten und wie sie organisiert sein sollte.
22. Mai 2026
Weitere Informationen und Bezug über die Verlagsseite: hier .
12. Mai 2026
Viele Kommunen und öffentliche Verwaltungen haben in den vergangenen Jahren die doppelte Buchführung eingeführt, um finanzielle Abläufe transparenter und moderner zu gestalten. In der Praxis zeigte sich jedoch häufig, dass die Doppik mit einem hohen organisatorischen und personellen Aufwand verbunden ist. Gerade kleinere Verwaltungen stoßen dabei oft an ihre Grenzen, etwa durch komplexe Bewertungsfragen, steigende Anforderungen an Software und Fachwissen sowie zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Deshalb wird inzwischen wieder verstärkt darüber diskutiert, ob die klassische Kameralistik in bestimmten Bereichen die praktikablere Lösung sein kann. In der Praxis sei die doppelte Buchführung oftmals deutlich komplexer, personalintensiver und teurer ist als ursprünglich erwartet. Als reine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erweist sich die Kameralistik als eine robuste Methode im Rechnungswesen, bei der Liquidität, Kassenwirksamkeit und die Einhaltung des Haushaltsplans im Vordergrund stehen. Wer sich tiefergehend mit der Kameralistik beschäftigen möchte, für den bietet die Fortbildungskampagne öffentliches Recht die folgenden beiden Fachseminare im Juni und September an.
22. April 2026
Die Europäische Kommission hat im November 2025 zwei eng miteinander verbundene Gesetzesvorschläge vorgelegt: die sogenannte Digital-Omnibus-Verordnung sowie eine spezielle Digital-Omnibus-Verordnung zur KI. Beide verfolgen das Ziel, den bestehenden Rechtsrahmen im Digitalbereich zu vereinfachen, setzen jedoch unterschiedliche Schwerpunkte. Die allgemeine Digital-Omnibus-Verordnung nimmt den gesamten digitalen Rechtsrahmen der EU in den Blick. Sie bündelt und überarbeitet eine Vielzahl bestehender Vorschriften, darunter Regelungen zu Datenschutz, Datenwirtschaft, Cybersicherheit und Online-Plattformen. Ziel ist es, Überschneidungen zu reduzieren, veraltete Vorschriften abzuschaffen und die Anwendung für Unternehmen und Verwaltungen zu erleichtern. Wesentliche konkrete Ziele der beiden Vorschläge:: Zusammenführung und Vereinfachung von Datenregelwerken Anpassungen bei der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), etwa zur Klarstellung von Begriffen und zur Entlastung kleinerer Akteure Einführung zentraler Meldewege für Cybersicherheitsvorfälle Reduzierung von Bürokratie und Berichtspflichten Insgesamt handelt es sich um einen horizontalen Ansatz, der den digitalen Binnenmarkt effizienter und innovationsfreundlicher machen soll, ohne die bestehenden Schutzniveaus zu senken. Der zweite Vorschlag konzentriert sich gezielt auf die Umsetzung der europäischen KI-Verordnung (AI Act, deutsch: KI-VO). Hintergrund ist, dass deren Anwendung in der Praxis komplex ist und Unternehmen sowie Behörden vor Herausforderungen stellt. Die KI-Omnibus-Verordnung setzt auf gezielte Vereinfachungen, wie beispielsweise: Anpassung von Fristen an die Verfügbarkeit technischer Standards Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen Reduzierung von Dokumentations- und Registrierungspflichten Stärkere Unterstützung durch Leitlinien und zentrale Anlaufstellen Ausbau von Testumgebungen („Reallabore“) für KI Ziel ist es, die Einführung und Nutzung von KI in Europa zu beschleunigen, ohne die grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Grundrechtsschutz zu verändern. Beide Vorschläge sind Teil eines umfassenden EU-Programms zur „besseren Rechtsetzung“ und sollen vor allem eines erreichen: weniger Bürokratie bei gleichbleibend hohen Standards. Die Digital-Omnibus-Verordnung ist breit angelegt und betrifft den gesamten digitalen Rechtsrahmen. Die KI-Omnibus-Verordnung ist ein Spezialinstrument, das ausschließlich die praktische Umsetzung der KI-Verordnung erleichtern soll. Während die eine also den digitalen Rechtsrahmen insgesamt neu ordnet, sorgt die andere dafür, dass ein zentrales Einzelgesetz, die KI-VO, in der Praxis besser funktioniert. Mit dem Omnibus-Paket setzt die EU auf Vereinfachung statt neuer Regulierung. Für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bedeutet das vor allem: weniger Komplexität, klarere Regeln und bessere Voraussetzungen für Innovation, insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Die Vorschläge der Europäischen Kommission können hier in deutscher Sprache aufgerufen werden: Digital-Omnibus-Verordnung Digital-Omnibus-Verordnung zur KI
14. April 2026
Mit der Neuveröffentlichung der Vertragsvorlagen EVB-IT durch das Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) stehen seit Kurzem sämtliche Vertragsvorlagen für die IT-Beschaffung in Form von interaktiven Vertragserstellungs-Tools zur Verfügung. Auf der Internetseite digitale-verwaltung.de/aktuelle evb-it können die Links zu den interaktiven Dateien, den sogenannten Playbooks, aufgerufen werden. Mit diesen Playbooks können komplexe Verträge für die Beschaffung von IT-Leistungen, inklusive Cloud-Leistungen sowie sämtliche Arten von Soft- und Hardware, schrittweise und für den jeweiligen Beschaffungsgegenstand maßgeschneidert erstellt werden. Diese Aktualisierung der bestehenden EVB-IT Vertragsvorlagen stellt einen maßgeblichen Meilenstein in der Verwaltungsmodernisierung und insbesondere der Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe dar. Zudem wurden die EVB-IT Vertragsvorlagen um einheitliche Regelungen ergänzt, welche die rechtssichere Beschaffung von Open Source Software (OSS) ermöglichen sollen. Damit wird der von vielen Seiten geäußerten Forderung Rechnung getragen, dass Einrichtungen der öffentlichen Hand in Deutschland in der Lage sein sollten, Open Source Lösungen bevorzugt zu beschaffen und dadurch mögliche Abhängigkeiten von Monopolisten zu verringern. Weitere Informationen finden sich in der Pressemitteilung des BMDS: Open Source rechtssicher beschaffen
25. März 2026
Mit dem kürzlich erschienenen „Kompendium Immobilien-Projektentwicklung“ legen Dietmar Lucht, Markus G. Viering und Martin Jung ein umfassendes Werk vor, das den Anspruch erhebt, die Komplexität von Immobilienprojekten ganzheitlich abzubilden. Im Mittelpunkt steht eine zentrale Idee: Immobilien-Projektentwicklung wird nicht nur als linearer Prozess verstanden, sondern zugleich als temporäre Organisation im Spannungsfeld technischer, wirtschaftlicher, sozialer und politischer Einflüsse. Das Buch verbindet damit zwei Perspektiven, die in der Praxis häufig getrennt betrachtet werden – Prozessmodell und Kooperationsmodell – und führt sie systematisch zusammen. Inhaltlich bietet das Kompendium einen strukturierten Überblick über Projektmanagement-Methoden und deren Anwendbarkeit in der Immobilienentwicklung, praxisnahe Ansätze zur Standardisierung von Prozessen bei gleichzeitiger Berücksichtigung von Komplexität und Unsicherheit, sowie eine konsequent interdisziplinäre Verknüpfung von Bautechnik, Ökonomie, Recht und Nachhaltigkeit. Besonders hervorzuheben ist der breite Zugang: Das Werk richtet sich gleichermaßen an Praktiker wie Projektentwickler, Asset Manager und Planer wie auch an Studierende. Ergänzt wird es durch zahlreiche Gastbeiträge, die spezifische Themen vertiefen und unterschiedliche fachliche Perspektiven einbringen. Damit positioniert sich das Buch weniger als klassisches Lehrbuch einzelner Disziplinen, sondern als integrierter Ordnungsrahmen für die Praxis komplexer Immobilienprojekte – mit dem Ziel, sowohl theoretische Fundierung als auch konkrete Handlungsorientierung zu liefern. Weitere Informationen und Bezug über die Verlagsseite hier .
24. März 2026
Bund und Länder haben im IT-Planungsrat einen grundlegenden Neustart für die digitale Verwaltung beschlossen. Im Zentrum stehen der sogenannte Deutschland-Stack als gemeinsame technische Basis, ein abgestimmtes föderales Portfolio sowie eine engere, verbindlichere Steuerung über alle Ebenen hinweg. Erstmals sollen damit Standards, zentrale IT-Komponenten und strategische Prioritäten einheitlich gelten – ein wichtiger Schritt hin zu mehr Effizienz, Transparenz und Zusammenarbeit. Auch die FITKO erhält eine stärkere Rolle bei Koordination und Qualitätssicherung. Weitere Informationen und Details finden sich im Originalbeitrag hier .
17. März 2026
Emotionale Trigger im beruflichen Umfeld Das berufliche Umfeld bleibt nicht frei von Emotionen, auch wenn die Zusammenarbeit harmonisch und grundsätzlich von Sachlichkeit und Rationalität geprägt ist. Die Fähigkeit, mit emotionalen Triggern bewusst umzugehen, spielt im sportlichen Wettkampf und bei Turnieren eine zentrale Rolle. Zu wissen, wodurch man sich aus dem Konzept bringen lässt, kann für Sportlerinnen und Sportler ein entscheidender Vorteil sein. Im Rahmen unseres neuen Dialogformats bieten wir an, Impulse aus der Sportpsychologie und der dynamischen Systemtheorie auf die Arbeitswelt anzuwenden. Sie erhalten dadurch die Gelegenheit, Ihre systemische Rolle im beruflichen Kontext zu beobachten, neu wahrzunehmen und in kleinen Schritten zu verändern. Das Angebot richtet sich an alle Management-Ebenen und findet als Dialogformat im individuellen, personalisierten Austausch statt. Informationen zum neuen Dialogformat sowie zur Reflexion der eigenen systemischen Rolle im beruflichen Kontext finden sich hier: www.fortbildungskampagne.de/systemische-fragen
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