EU- und nationale Gesetze in Konkurrenz: Interessenskonflikte im EU-Beihilfenrecht

20. Oktober 2022

BERICHT

Das polnische Verfassungsgericht gibt nationalem Recht teilweise Vorrang vor EU-Recht

Das Verfassungsgericht in Warschau hat am 11. Oktober 2022 in einem Urteil entschieden, dass Polen das EU-Recht nicht gezwungenermaßen in seine Rechtsprechung aufnehmen muss. Damit widersetzt sich das Land dem bisherigen Konsens, dass das EU-Recht vor dem nationalen Recht Vorrang habe. Die Richter begründeten das Urteil zum Teil damit, dass das EU-Recht die Grenzen seiner von Polen zuerkannten Kompetenzen überschreite. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wird es wahrscheinlich zu einem Stopp der EU-Gelder kommen. 

Polen als Paradebeispiel für das Spannungsfeld zwischen europäischem und nationalem Gesetz

Die Situation in Polen spiegelt exemplarisch wider, wie schnell es zwischen den verschiedenen Kompetenzebenen zu Spannungen kommen kann. Schließlich hat jedes Land seine individuellen Rahmenbedingungen und Rechtsprechungen. Dadurch komme es immer wieder zu Konflikten, denen die EU-Kommission seit vielen Jahren überwiegend mit einer Appeasement-Politik begegne, so Daniel Freud von den Grünen im Deutschlandfunk. Es sei essentiell, dass die EU-Kommission nun klare Signale mit Sanktionen setze, damit sich nicht weitere Länder dem Beispiel Polen anschließen. 

EU-Recht und nationales Recht sollten in Kooperationsbeziehung stehen

Doch wie lassen sich die Beziehungen der verschiedenen Instanzen auf lange Sicht konstruktiv gestalten? Grundsätzlich ist es zutreffend, dass das EU-Recht gegenüber dem nationalen Recht als vorrangig zu bewerten ist. Jedoch lässt sich diese Prämisse nicht immer mit dem Grundgesetz in Einklang bringen. Daher muss geklärt werden, ob eventuelle Einschränkungen der nationalen Gesetze auch vertretbar sind. Besonders in Bezug auf die Grundrechte möchte das Bundesverfassungsgericht am Ende gern das letzte Wort haben. Auch der Europäische Gerichtshof habe erkannt, so die Bundeszentrale für politische Bildung, dass beide Rechtsordnungen in einer Kooperationsbeziehung stehen sollten, da es laut europäischer Gemeinschaftsrechtordnung kein Unter- oder Überordnungsverhältnis gebe.

Herausforderungen bei der Verabschiedung von EU-Richtlinien

Doch wie können Bundes- und Landesrecht parallel umgesetzt werden? Bei jeder Verordnung müssen nationale Gesetze berücksichtigt und die angemessene Reichweite des EU-Gesetzes erörtert werden. Sind Einschränkungen der Grundrechte nicht zu vermeiden, sind sie schonend vorzunehmen, so dass Bürgerinnen und Bürger nicht beeinträchtigt werden. Letztendlich entscheiden die Gesetzgeber individuell, wie viele Spielräume vorhanden sind. Um EU-Richtlinien durchzusetzen, müssen sich Bund und Länder dann innerhalb einer bestimmten Frist einig werden, wie eine Umsetzung verfahrenstechnisch, inhaltlich und formell umsetzbar ist. An dieser Stelle kommt die EU-Kommission ins Spiel, die als unabhängige Instanz die Rechtslage prüft. 

Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht veranstaltet am 27.01.2023 ein Praxisseminar zum Thema EU-Beihilfenrecht, in dem auch die Unterschiede zwischen europäischem und nationalem Recht vermittelt werden. 

Hier geht es direkt zur ausführlichen Agenda der Veranstaltung.

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Constanze Korb

Fortbildungskampagne öffentliches Recht

Presse und Kommunikation


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Über Fortbildungskampagne öffentliches Recht:


Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht wurde 2019 in Berlin gegründet und erweitert das Weiterbildungsangebot im öffentlichen Sektor durch effiziente Veranstaltungen im Hybrid-Format. ExpertInnen aus der Praxis, aus Forschung und Lehre und dem Rechtsbereich vermitteln ihr fundiertes Wissen im Rahmen von Seminaren und Inhouse-Schulungen. Die Veranstaltungen bieten einen direkten Austausch mit den ReferentInnen vor Ort und online.


Die Fortbildungskampagne eruiert über fortlaufende Recherchen und den ständigen Austausch mit ExpertInnen und Institutionen den tatsächlichen Fortbildungsbedarf an aktuellen und praxisrelevanten Themen. Sie versteht sich als eine innovative Plattform für Wissenstransfer, deren Angebot die öffentliche Hand aktiv mitgestalten kann. 

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