Fortbildungskampagne öffentliches Recht
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Zum Scheitern von Großprojekten in der öffentlichen Verwaltung

Okt. 21, 2022

BERICHT

Planänderungen und Überraschungen bei öffentlichen Großprojekten keine Ausnahme

Seit dem öffentlichkeitswirksamen Bau des BER wundert sich wohl niemand mehr über verzögerte Zeitpläne bei Bauprojekten. Doch lange Zeitverzögerungen, horrende Budgetüberschreitungen, Fehleinschätzungen, Qualitätsmängel und abgebrochene Projekte sind nicht nur im Bau oft gesehene Phänomene. Kürzlich gab es wieder eine Überraschung, als Finanzminister Christian Lindner zum Energieausgleich-Projekt mitteilte, dass die Zusammenführung von Steuernummern und IBAN aller Bürgerinnen und Bürger etwa 18 Monate dauern würde. Darüber hinaus seien nur 100.000 Überweisungen am Tag möglich, so in einem Bericht im Business Anzeiger. Als weitere bekannte Beispiele lassen sich die Umstellung des Paragrafen 2 b UStG nennen, die zwei Jahre länger als geplant gedauert hat, oder die Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Erklärung, die von Oktober 2022 auf Januar 2023 verlängert wurde. 

Mögliche Gründe für das Scheitern 

Doch woher rühren die oftmals weitreichenden Planänderungen und gescheiterten Projekte? Fehlende Mitarbeiter, unklare Verteilung der Kompetenzen und unzureichende Kommunikation sind auch in der Privatwirtschaft allseits bekannte Faktoren. Laut Wieland Cichon, Professor für Projektberatung und Projektmanagement an der Hochschule München, hat die öffentliche Hand außerdem weder die Erfahrung noch die Kompetenz, große Projekte umzusetzen. Es fehle an professionellen Projektmanagern sowie an klaren Formulierungen von Zielen und Anforderungen, so Cichon im CIO. Auch im Bereich der Digitalisierung, so die Unternehmensberatung ITSMgroup, führten vor allem unklare Projektziele und ungeklärte Kompetenzen zu einer Orientierungslosigkeit der Mitarbeitenden und zu einem “gefährlichen Eigenleben von Teilprojekten”, denen das gemeinsame Ziel abhanden komme. Oft fehle es zudem an umfangreichen Tests und Rollouts von IT-Projekten und der Einbindung aller Abteilungen, um einen reibungslosen Ablauf im laufenden Betrieb und die Akzeptanz von Anwendern zu erhöhen. 

Viele aus dem Ruder geratene Projektverläufe laut einer Studie in der Tat vermeidbar

Im Rahmen einer Studie der Hertie School of Governance sowie der Karl Schlecht-Stiftung mit dem Titel „Großprojekte in Deutschland – zwischen Ambition und Realität“ wurden zu diesem Thema 170 Großprojekte aus den Bereichen öffentliche Gebäude, Verkehr, Energie, Rüstungsbeschaffung sowie Informations- und Kommunikationstechnologie (ITK) zwischen 1960 und 2014 analysiert. Dabei wurde festgestellt, dass oft bereits während der Vorplanungsphase und bei der Projekt-Governance vermeidbare Fehler gemacht werden, die später zu erheblichen Kostensteigerungen führen. 

Was ist zu tun?

Zur Lösung des Problems, gerade in Bezug auf Kostenexplosionen im Baubereich, empfiehlt die Hertie-Studie eine Integration von kompetenten Personen aus der Privatwirtschaft und dem Baugewerbe in die Aufsichtsgremien. Außerdem sollten erfahrene Projektpartner in das Projektmanagement aufgenommen und das Risikomanagement verbessert werden. Hierfür wäre eine finanzielle Beteiligung in einer Realisierungsgesellschaft oder die Beauftragung von einem Generalunternehmer möglich. Des Weiteren könnten eine ausreichende Planungstiefe ständige Planänderungen vermeiden und eine öffentliche Datenbank für Infrastrukturprojekte nach dem Vorbild der britischen Major Project Authority große Projekte erfassen und auswerten.

Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht bietet im November eine Reihe von Praxisseminaren zur erfolgreichen Umsetzung von Bauprojekten an:

7.-18.11.22

24.11.22

25.11.22

Für nähere Informationen zu den Seminaren der Fortbildungskampagne öffentliches Recht besuchen Sie unsere Webseite www. fortbildungskampagne.de. 

Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich bitte an: 


Constanze Korb

Fortbildungskampagne öffentliches Recht

Presse und Kommunikation


Tel.: +49 (0) 30 89 56 27 13

E-Mail: presse@fortbildungskampagne.de


Über Fortbildungskampagne öffentliches Recht:


Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht wurde 2019 in Berlin gegründet und erweitert das Weiterbildungsangebot im öffentlichen Sektor durch effiziente Veranstaltungen im Hybrid-Format. ExpertInnen aus der Praxis, aus Forschung und Lehre und dem Rechtsbereich vermitteln ihr fundiertes Wissen im Rahmen von Seminaren und Inhouse-Schulungen. Die Veranstaltungen bieten einen direkten Austausch mit den ReferentInnen vor Ort und online.


Die Fortbildungskampagne eruiert über fortlaufende Recherchen und den ständigen Austausch mit ExpertInnen und Institutionen den tatsächlichen Fortbildungsbedarf an aktuellen und praxisrelevanten Themen. Sie versteht sich als eine innovative Plattform für Wissenstransfer, deren Angebot die öffentliche Hand aktiv mitgestalten kann. 

08 Apr., 2024
Der Einsatz von künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung hat großes Potenzial, denn sie kann auf vielfältige Weise entlasten. So können zum Beispiel Verwaltungsabläufe schneller bearbeitet oder die Kommunikation mit den Bürgern und Bürgerinnen verbessert werden. Zudem kann sie etwa bei der Datenanalyse, bei der Personalsuche, bei der Content-Erstellung, Übersetzung oder Entscheidungsfindung helfen. Doch die Nutzung von KI umfasst auch Risiken, die zum Beispiel den Datenschutz, ungenaue Daten, die Ungleichbehandlung in der Abfrage, das Urheberrecht und die begrenzten Ressourcen wie Wasser und Strom betreffen. Hier sollten Mitarbeitende von Verwaltungen besonders sensibilisiert und geschult sein. Darüber hinaus hat ein Großteil der Behörden laut einer aktuellen Umfrage noch keine KI-Regelwerke und Richtlinien festgelegt. Gleichzeitig gibt es immer mehr Bürger und Bürgerinnen, welche die KI in ihrem Alltag verwenden, und digitale Prozesse fordern. Daher wird die öffentliche Verwaltung nicht um den Einsatz von KI herumkommen. Wichtig ist jedoch, dass die KI nur eine behördliche Entscheidung unterstützen kann. Der europäische Gerichtshof legte letztes Jahr fest, dass der Mensch und nicht Algorithmen das letzte Wort haben sollen. So kann zum Beispiel sichergestellt werden, dass der Datenschutz eingehalten wird. Die neue EU-KI-Verordnung vom März 2024 legt fest, dass bei demokratischen Prozessen wie Wahlen, Justizverwaltung und Grenzkontrollen die Datenschutzbehörden beteiligt sein müssen. Auch Gerichte prüfen eine behördliche Entscheidung, die mit Hilfe von KI getroffen wurde. Darüber hinaus hat die öffentliche Verwaltung die Pflicht zur Grundrechte-Folgeabschätzung. Die zahlreichen Pflichten sollten die öffentliche Verwaltung jedoch nicht davon abhalten, die KI einzusetzen. Vielmehr könnte sie mit gutem Beispiel vorangehen und bei der Implementierung der innovativen Technologie als Vorreiter fungieren. So kann der öffentliche Sektor auch der Privatwirtschaft rechtssichere und gangbare Wege aufzeigen. Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht bietet in den kommenden Monaten einige KI-Schulungen an, z.B. im Bereich Recruiting, Prüfungsrecht und Arbeitsrecht. Weitere Termine folgen. Die detaillierten Agenden können Sie über die folgenden Links aufrufen. Ein aktueller, ausführlicher Bericht zur Komplexität und den juristischen Herausforderungen des KI-Einsatzes kann hier nachgelesen werden. Terminübersicht der kommenden Seminare: 06.-07.06.2024 F.2 Erfolgreiches E-Recruiting – zielgruppengerecht, rechtssicher und innovativ Employer Branding | Active Sourcing | Social Media-Kanäle | Candidate Experience | Talentpool | Rechtssicherheit im Recruiting | Recruiting-Technologie & Trends 21.06.2024 F.10 Grundlagen des Arbeitsrechts im Zeitalter von Digitalisierung und KI Arbeit 4.0 | Digitale Personalakte | Einsatz von KI | Vertragsgestaltung | Personalrat 4.0 18.09.2024 B.3 Grundlagen des Prüfungsrechts im digitalen Zeitalter Rechtsvorschriften & Prüfungsordnungen | Leistungsbewertung | Prüfungsverfahrensrecht | Prüfungsformen | Pflichten des Prüflings und Prüfenden | ChatGPT & KI
23 Jan., 2024
Kennen Sie das: Auf einer Veranstaltung werden die Vorträge von immer derselben Person ständig unterbrochen und man gewinnt den Eindruck, dass diese Person das ganze Seminar für sich vereinnahmt? Manchmal gibt es solche Personen, die 'unangenehm' auffallen, weil sie sich scheinbar mehr heraus nehmen als angemessen wäre. Doch machen sie es nicht eigentlich richtig? Um Sie in der Vorbereitung Ihrer Seminarteilnahme zu unterstützen, haben wir die folgende Liste zusammengestellt. Diese Punkte dienen als Anregung, sich vor dem Seminartermin mit Ihrer individuellen Ausgangsalge und Zielsetzung zu beschäftigen. Als praxisorientierte Formate der Erwachsenenbildung stellen unsere Fortbildungen die Anforderung an die Teilnehmenden, das im Seminar besprochene Wissensangebot basierend auf ihren Vorkenntnissen und der praktischen Umsetzbarkeit von Inhalten in Eigenverantwortung zu nutzen. Daher ist es hilfreich, einen oder mehrere der folgenden Punkte zu bedenken: 1. Definieren Sie vorab Ihre Ziele Setzten sich sich ein klares Ziel, was sie durch die Teilnahme für sich erreichen möchten. Vielleicht können Sie zwei, drei oder auch mehrere Punkte mit Prioritäten versehen, um zu entscheiden, worin Ihr wichtigstes Ziel liegt und worin das zweit- und drittwichtigste. 2. Kommunizieren Sie Ihre Zielsetzung und Erwartung Sie möchten vielleicht nicht unbedingt direkt zu Beginn der Veranstaltung Ihre Wünsche, so wie Sie sie 'für sich' definiert haben, mit den Referenten und Referentinnen teilen. Da man sich gegebenenfalls zunächst anschauen möchte, was auf einen zukommt, bevor man seine Beweggründe offenbart, ist das völlig verständlich. Dennoch ist es wichtig, zu Beginn eines Seminars einige Punkte mitzuteilen und damit zu kommunizieren, dass Sie mit konkreten Vorstellungen und einer konkreten Ausgangslage in die Veranstaltung gekommen sind. 3. Machen Sie auf sich aufmerksam! Sie sind eine wichtige Personen auf dieser Veranstaltung, egal ob Sie neu in ein Themengebiet eintauchen oder hohe Vorkenntnisse mitbringen. Guten Referenten und Referentinnen gelingt es, die teilnehmenden Personen entsprechend einzuordnen und an geeigneter Stelle auf sie zuzugehen. Unser Tipp: Nehmen Sie sich konkret vor, mindestens einmal Ihren Standpunkt mitzuteilen und zu signalisieren: "Hier bin ich und so stellt sich das für mich dar". Das gilt insbesondere dann, wenn Sie inhaltlich keine Rückfragen haben beziehungsweise wenn Ihre Fragen bereits beantwortet wurden. Nehmen Sie sich diese zwei Minuten, und sei es nur, um nochmals zu rekapitulieren. Es ist Ihr Seminar und Sie sind die 'Hauptperson'. (Natürlich, und das ist in 99,9% der Fälle auch klar, ist niemand die 'alleinige' Hauptperson. Eine gelungene, konstruktive Dynamik entsteht immer im Zusammenspiel miteinander.) 4. Bereiten Sie sich auf einen Marathon vor Gerade an einem Tagesseminar werden Sie mit einer großen Menge an Informationen konfrontiert. Ähnlich wie es Marathonläufer machen, ist es sinnvoll, sich seine Kräfte einzuteilen und sich zudem klarzumachen, dass es Leistungsschwankungen geben wird. Man ist nicht durchgehend aufnahmefähig und es gibt externe Faktoren, die eine große Rolle spielen können. Manche werden sagen, es sei vielleicht übertrieben, sich solche Dinge vor einer Seminarteilnahme zu überlegen, doch es kann durchaus hilfreich sein, sich so genannte Handlungspläne zu überlegen. Nehmen Sie einfach mal an, dass es in dem Seminar, das Sie besuchen werden, einen ganz besonders störenden Faktor geben wird. Das könnten beispielsweise Baustellengeräusche von nebenan sein. Es könnte sein, dass die Vortragsweise des Referenten oder der Referentin ungewohnt für Sie ist, so dass es Ihnen schwerfällt, sich auf die Inhalte zu konzentrieren. Wie gehen Sie damit um und was tun Sie in solch einer Situation? 5. Manchmal fängt die eigentliche Arbeit erst nach dem Seminar an Berücksichtigen Sie bereits im Vorfeld der Seminarteilnahme, dass Sie nochmals Zeit benötigen werden, um die Inhalte zu evaluieren und umzusetzen. Wenn Sie eine klare Zielsetzung definiert haben, dann bietet es sich an, die Seminarinhalte dahingehend zu bewerten. In vielen Fällen erhalten Sie während des Seminars Anregungen und Möglichkeiten, wie Sie im weiteren Verlauf vorgehen können. Die Herausforderung liegt für Teilnehmende oftmals darin, die Relevanz und den Nutzen solcher Optionen zu beurteilen. Nutzen Sie eventuell tatsächlich das von vielen Vortragenden gemachte Angebot, auch im Nachgang für einen Austausch zur Verfügung zu stehen.
14 Dez., 2023
KOMMENTAR (zum Jahresende) von Till Spurny
20 Nov., 2023
Das neue Seminarprogramm startet im Januar 2024 und die Fortbildungskampagne öffentliches Recht präsentiert wieder ein vielfältiges Angebot an aktuellen
12 Sept., 2023
Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht bietet im Herbst mit ihren Praxisseminaren zum Vergaberecht Aktualität und effektive Lernformate zugleich Mit ihrer Seminarreihe im Vergaberecht liefert die Fortbildungskampagne öffentliches Recht im zweiten Halbjahr 2023 ein hochkarätig besetztes Programm, das die aktuellen Entwicklungen und praxisrelevanten Neuerungen in diesem Bereich aufgreift. Damit reiht sich der Veranstalter in ein umfangreiches und kleinteiliges Seminarangebot im Vergaberecht in Deutschland ein. Die Fortbildungskampagne sieht dabei die Alleinstellungsmerkmale ihrer Seminarreihe zum einen in ihrem besonderen Format, das weder als Großveranstaltung noch als hochspezialisiertes Fachseminar definiert werden kann. Vielmehr strebt der Veranstalter eine ausgewogene Gruppengröße an, in dem alle Teilnehmende mit ihren Anliegen zu Wort kommen. Dabei werden einerseits die Grundlagen im Vergaberecht und andererseits hochaktuelle und zukunftsweisende Aspekte auf dem Gebiet aufgegriffen, so dass Seminarteilnehmende allumfassend informiert werden. Darüber hinaus räumt der Veranstalter gern experimentellen Fortbildungsformaten Raum ein. So veranstaltet die Fortbildungskampagne im Herbst erstmalig ein Seminar, in dem ein Vergabeverfahren in einer Praxissimulation nachgestellt wird. Zum anderen hebt sich die Fortbildungskampagne mit der Auswahl ihrer Referenten und Referentinnen hervor. Diese kommen vornehmlich direkt aus der Rechts- und Vergabepraxis (also sind nicht bereits ausgeschieden, wie so oft bei anderen Seminaranbietern); sie sind daher selbst mit aktuellen Änderungen und Fragestellungen befasst. In den Seminaren ergeben sich daher spannende Diskussionen, die für beide Seiten bereichernd sind. Als Beispiel hierfür sei das Seminar zur Umsetzung der EVB-IT genannt, das von fünf aktiven Mitgliedern der Arbeitsgruppe EVB-IT des BMI durchgeführt wird und das Anregungen aus dem Seminar für die Vertragsgestaltung aufnimmt. Die Agenden der genannten Termine sowie weitere Fortbildungen können Sie über die folgenden Links aufrufen: C.17 Vergaberecht für ITler – Grundlagen und EVB-IT Verfahrenswahl | Eignungs- und Wertungskriterien | Rahmenvereinbarungen | Kommunikation und Dokumentation | Grundlage der EVB-IT | EVB-IT Dienstleistung & Instandhaltung | EVB-IT Cloud & Systemverträge Datum: 12.-13.09.2023 C.22 Praxis-Simulation zur Durchführung von Vergabeverfahren: Markterkundung, Leistungsbeschreibung und Kriterienerstellung Rechtliche Grundlagen | Praxisübungen | Demonstration im Rollenspiel Datum: 20.-21.09.2023 C.21 Änderungen nach der öffentlichen Auftragsvergabe – Weiterführung des Vertrags oder Neuausschreibung nach § 132 GWB? Rechtssicherer Umgang mit Vertrags- und Auftragsänderungen Datum: 22.09.2023 C.6 Anwendergerechte Umsetzung der EVB-IT – Vorlagen, Anlagen, Vertragsarten Basis-EVB-IT: Kauf, Überlassung Typ A und B, Pflege S und Instandhaltung | EVB-IT Dienstleistung | EVB-IT System und EVB-IT Erstellung | EVB-IT Cloud | EVB-IT Systemlieferung und EVB-IT Service | Arbeitsgruppe EVB-IT Datum: 09.-10.10.2023 C.20 Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes für rechtskonforme Vergabeverfahren Anwendungs- und Geltungsbereich | Pflichten | Umsetzung | Nachweis und Sanktionen Datum: 25.10.2023 C.18 Nachhaltigkeitsaspekte in der Beschaffung erfolgreich und rechtssicher umsetzen Rechtliche Grundlagen – Siegelkunde – Umsetzungsplan – Praxisbeispiele – Workshop Datum: 06.11.2023 C.12 Vergaberecht Fresh up – Grundlagen und Besonderheiten in der IT-Vergabe Praxistipps zur beschleunigten & effizienten IT-Beschaffung in Bund, Ländern und Kommunen Datum: 09.-10.11.2023 P.2 Vertragsgestaltung bei agilen Vorgehensweisen im öffentlichen Sektor Grundlagen von SCRUM | Agile Methoden | Rechtssicherheit | Agiler Projektvertrag | Steuerungsebenen | Vergabe und Nachträge | Wertschöpfungspartnerschaften | Risiken | ANÜ-Compliance-System Datum: 16.-17.11.2023 O.3 Zuwendungen und Förderungen in der Praxis - Fallstricke im Bereich Steuern, EU-Beihilfen und Vergaben vermeiden Zuwendungsrecht | Steuerrecht | EU-Beihilfen- und Vergaberecht Datum: 20.11.2023 C.19 Grundlagen erfolgreicher und rechtssicherer Bauvergabe-Verfahren Vergabeverfahren | Leistungsbeschreibung | Vertragsgestaltung | Wertung | Nachtragsmanagement | Lieferengpässe Datum: 23.11.2023 C.1 Praxisgerechte Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen – flexibel, effizient und sicher Rahmenvereinbarungen: mehrere Vertragspartner | EVB-IT | IT- und Bauvergaben Datum: 01.12.2023 C.2 Vertragsrecht und Vertragsmanagement an der Schnittstelle zum Vergaberecht In und außerhalb von Krisenzeiten erfolgreich Verträge gestalten Datum: 04.12.2023
25 Aug., 2023
Auch Experten können verrückte Ideen haben. Um ein interessantes, neues Praxisseminar zu realisieren, ist neben der Lust auf Neues auch das entsprechende Fachwissen nötig. Und dann muss der Veranstalter auch noch mitziehen. Das haben die beiden langjährigen Vergaberechtsexperten und Juristen Dr. Moritz Philipp Koch und Robert Thiele erkannt, als sie im Frühjahr mit einer völlig neuen Idee an unser Veranstaltungsteam herantraten: Wie wäre es, wenn man in einem Seminar ein komplettes Vergabeverfahren simuliert und die einzelnen Elemente zusammen mit der Gruppe durchspielt? Zur Erläuterung für diejenigen, die kaum etwas oder wenig mit dem Vergaberecht zu tun haben: Zur Beschaffung von Produkten oder Dienstleistungen wird beispielsweise eine Markterkundung durchgeführt, um einen Eindruck zu erhalten, welche Unternehmen als Anbieter infrage kommen. Anschließend müssen Kriterien formuliert werden, nach denen mögliche Angebote bewertet werden sollen (hierbei ist ein günstiger Preis oftmals nicht allein das entscheidende Kriterium). Diese Vorgänge werden von zahlreichen rechtlichen Vorschriften geregelt und hierin liegen in der Praxis, wenn es in die tatsächliche Durchführung geht, unzählige Feinheiten und Fallstricke, durch die man sich ungewollte Probleme ins Haus holen kann. Die Idee der beiden Referenten war dementsprechend, im Rahmen eines Praxisseminars ein simuliertes Vergabeverfahren durchzuspielen, um mit den Teilnehmenden die praktische Vorgehensweise in konkreten Situationen zu üben. Kann man so etwas machen? Werden sich dazu Leute anmelden? Diese Fragen beschäftigen in der Tat viele Expertinnen und Experten, wenn sie sich Gedanken über neue Inhalte und Formate machen. Oftmals möchte man bestehende Seminare, die gut funktionieren, nur minimal verändern. Und viele Veranstalter scheuen vor ausgefallenen Experimenten zurück, weil sie an der Wirtschaftlichkeit solcher "Testballons" zweifeln. Für die Fortbildungskampagne öffentliches Recht zählt es jedoch zum Selbstverständnis, den Expertinnen und Experten aus der Praxis, die sich an neue Ideen heranwagen möchten, dafür eine Plattform zu bieten. Natürlich können auch wir nicht jede "verrückte" Idee umsetzen, aber wir hören uns gern ausgefallene Vorschläge und Themenwünsche an. Bevor ein erfolgreiches Seminar mit neuen Inhalten ins Leben gerufen wird, ist häufig ein kleiner Anstoß nötig, sei es, dass dieser intern aus der Recherche unseres Teams kommt oder von außen, wie im oben beschriebenen Fall. Mit dem Mut, neue Ideen umzusetzen, kann manchmal eine erfolgreiche Seminarreihe entstehen, die einen Mehrwert für eine Vielzahl von Einrichtungen und Organisationen bietet. Wenn auch Sie einmal eine neue Seminaridee oder ein völlig neues Format ausprobieren wollen, sprechen Sie uns einfach an! Das genannte Seminar von Herrn Dr. Koch und Herrn Thiele findet am 20. und 21. September 2023 statt. Über den folgenden Link kann man einen Blick in die Agenda werfen: Praxis-Simulation zur Durchführung von Vergabeverfahren: Markterkundung, Leistungsbeschreibung und Kriterienerstellung Beitrag von: Till Spurny
13 Juli, 2023
Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht hat ihr Themen- und Expertenspektrum für die zweite Jahreshälfte nochmals deutlich erweitert. Im Bereich...
22 Juni, 2023
Seitdem unsere erste Veranstaltung im Januar 2020 mit dem damals neuen Konzept der Fortbildungskampagne öffentliches Recht über die Bühne ging, hat sich...
26 Mai, 2023
Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht widmet sich aufgrund der Aktualität weiterhin dem Thema Nachhaltigkeit in unterschiedlichen Fachbereichen Verschiedene gesetzliche Auflagen der Bundesregierung machen eine Auseinandersetzung mit dem Thema Nachhaltigkeit in unterschiedlichen Fachbereichen unerlässlich. Im Februar 2023 hat die Fortbildungskampagne den Auftakt dieser neuen Seminarreihe bereitet. Am 14.09.23 referieren Turadj Zarinfar und Philipp Wolff von der zarinfar GmbH sowie Jens Panknin von den bbh Rechtsanwälten im Bereich Bau zum Thema “Energieversorgung von öffentlichen Liegenschaften mit Schwerpunkt Photovoltaik”. Sie erläutern zunächst die Grundlagen des europäischen Green Deal, den Rechtsrahmen und das GEG 2023. Dann erörtern sie die Nutzung erneuerbarer Energien, die kommunale Wärmeplanung sowie die Umsetzung von Photovoltaik-Anlagen und -Projekten. Darüber hinaus gehen sie auf das Vorgehen bei Bedarfsplanung und Machbarkeitsstudie ein. , Rechtsanwältin Anne Baureis von Kapellmann und Partner erläutert am 18.09.23 im Seminar „Nachhaltigkeit in Planungs- und Bauverträgen – aktuelle Umsetzung und künftige Auswirkungen“, wie sich Vertragstypen und Bauprojekte im Kontext der Nachhaltigkeit wandeln. Welche aktuellen Entwicklungen und Bemühungen werden zur Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen am Markt umgesetzt? Dazu werden Planungs-, Bau-, Audit-, Projektsteuerungs-, Miet- und Facility-Management-Verträge ausführlich besprochen. Darüber hinaus werden Fördermitteleinsätze in Bauprojekten bzw. Nachhaltigkeit in geförderten Bau-Projekten behandelt. Von Dr. Gregor Weber vom ecoistics.institute erfahren Sie am 17.10.23 , wie Sie Corporate Responsibility und Nachhaltigkeit in Ihrer Einrichtung implementieren und welche Werkzeuge und Tools Sie dafür nutzen können. Sie identifizieren relevante Themenfelder für Ihre Organisation und erlernen konkrete Methoden, um selbst aktiv zu werden. Anhand der UN SDGs (Sustainable Development Goals) bekommen Sie einen Leitfaden für Ihre Nachhaltigkeitsstrategie an die Hand. Im Rahmen eines Workshops unternehmen Sie erste Schritte für die Entwicklung einer SDG Roadmap am Beispiel einer fiktiven Organisation. Am 18.10.23 erhalten Sie von Stefan Küst von CR Consulting das notwendige Werkzeug, um einen nichtfinanziellen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Sie erlernen die wichtigsten Schritte zur konzeptionellen, inhaltlichen und gestalterischen Umsetzung des Berichts. Neben Best-Practice-Beispielen für erfolgreiche und glaubwürdige Nachhaltigkeitsberichterstattung wird es einen Workshop geben, in dem Sie die für einen Bericht wesentliche Stakeholder- und Wesentlichkeitsanalyse durchführen. Petra Ronzani von der Detektei Ronzani und Karsten Schäpermeier von der FH Münster geben Ihnen am 19.10.23 die notwendigen Werkzeuge für eine zielgruppengerechte Nachhaltigkeitskommunikation nach innen und nach außen an die Hand. Sie erfahren nicht nur, wie Sie Ihre Mitarbeitenden für ein nachhaltiges Mindset sensibilisieren und begeistern und damit binden, sondern auch, wie Sie sie in den Kommunikationsprozess einbinden. Darüber hinaus lernen Sie, wie Sie am besten die Interessen Ihrer Zielgruppen analysieren und welche Kanäle und Inhalte Sie für die Kommunikation Ihres Contents nach außen verwenden. Im Seminar sorgen zahlreiche Praxisbeispiele und Übungen für die Vertiefung des Gelernten. Am 06.11.23 erfahren Sie von Dr. Irene Lausen, Leiterin des Referats Vergabewesen im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, und Rechtsanwalt Alexander Pustal, wie Sie Nachhaltigkeitskriterien in der Beschaffung berücksichtigen. Neben den rechtlichen Grundlagen gibt es einen Einblick in die Verwendung von Siegeln sowie in die Umsetzung von Markterkundungen und Leistungsbestimmungen. Im Rahmen von Kleingruppen erarbeiten Sie exemplarische Eignungs- und Zuschlagskriterien5 . Kommende Seminare im Überblick: N.2: Energieversorgung von öffentlichen Liegenschaften mit Schwerpunkt Photovoltaik Datum: 14. September 2023, online Teilnahmegebühr: 399,- Euro zzgl. MwSt. Detaillierte Agenda Hier geht’s direkt zur Anmeldung: https://www.fortbildungskampagne.de/anmeldung-n2 G.13: Nachhaltigkeit in Planungs- und Bauverträgen – aktuelle Umsetzung und künftige Auswirkungen Datum: 18. September 2023, online Teilnahmegebühr: 399,- Euro zzgl. MwSt. Detaillierte Agenda Hier geht’s direkt zur Anmeldung: https://www.fortbildungskampagne.de/anmeldung-g13 N.3: Effizientes Nachhaltigkeitsmanagement als integraler Bestandteil der Organisationsstrategie Datum: 17. Oktober 2023, online Teilnahmegebühr: 399,- Euro zzgl. MwSt. Detaillierte Agenda Hier geht’s direkt zur Anmeldung: https://www.fortbildungskampagne.de/anmeldung-n3 N.5: Der nichtfinanzielle Nachhaltigkeitsbericht in Einrichtungen der öffentlichen Hand Datum: 18.Oktober 2023, online Teilnahmegebühr: 399,- Euro zzgl. MwSt. Detaillierte Agenda Hier geht’s direkt zur Anmeldung: https://www.fortbildungskampagne.de/anmeldung-n5 J.2: Zielgruppengerechte Nachhaltigkeitskommunikation nach Innen und nach Außen umsetzen Datum: 19. Oktober 2023, online Teilnahmegebühr: 399,- Euro zzgl. MwSt. Detaillierte Agenda Hier geht’s direkt zur Anmeldung: https://www.fortbildungskampagne.de/anmeldung-j2 C.18: Nachhaltigkeitsaspekte in der Beschaffung erfolgreich und rechtssicher umsetzen Datum: 6. November 2023 Teilnahmegebühr: 399,- Euro zzgl. MwSt. Detaillierte Agenda Hier geht’s direkt zur Anmeldung: https://www.fortbildungskampagne.de/anmeldung-c18 Nähere Informationen zu unseren Veranstaltungen finden Sie auf unserer Website https://www.fortbildungskampagne.de/
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