Energieversorgung von öffentlichen Liegenschaften mit Schwerpunkt Photovoltaik - Neues Bauseminar im Winter

12. Dezember 2022

PRESSEMITTEILUNG

Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht veranstaltet am 07.02.23 ein neu konzipiertes Online-Praxisseminar im Bereich Energieversorgung des öffentlichen Sektors

Aufgrund der Auflagen der Bundesregierung zum Klimaschutz und der aktuellen Energiekrise geraten immer mehr Auftraggeber von öffentlichen Bauvorhaben unter Handlungsdruck. Gebäude müssen energiesparend und klimaschonend umgesetzt werden. Hier setzt das neu entwickelte Praxisseminar aus dem Partnernetzwerk der Fortbildungskampagne öffentliches Recht an. Turadj Zarinfar und Philipp Wolff von der Zarinfar GmbH erläutern mit Jens Panknin von den bbh Rechtsanwälten die Grundlagen der Nutzung von erneuerbaren Energien sowie die baulichen und rechtlichen Herausforderungen, mit denen Verantwortliche von öffentlichen Bauvorhaben konfrontiert sind. 

Da der öffentlichen Hand im Bereich Klimaschutz eine Vorbildfunktion zuteil wird, ist sie einem besonderen Handlungsdruck ausgesetzt. Der europäische Green Deal der Europäischen Kommission beinhaltet das ehrgeizige Ziel, dass Europa als erster Kontinent klimaneutral wird. Wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Ziele sollen miteinander verwoben werden und die EU zukunftsfest machen. 

Im Bereich Bau sind der Einsatz von erneuerbaren Energien zur Strom- und Wärmeerzeugung sowie die Nutzung von Strom aus Photovoltaikanlagen von größter Bedeutung. Im Rahmen des Seminars erhalten Teilnehmende einen Leitfaden zur Umsetzung von Photovoltaik-Projekten unter besonderer Berücksichtigung der Machbar- und Wirtschaftlichkeit. Sie erhalten einen Einblick in die kommunale Wärmeplanung und das Bauordnungsrecht der Bundesländer und erfahren, welche steuerlichen Aspekte zu beachten sind. Auch die Einbindung von wichtigen Faktoren wie e-Mobilität, Speicher und Wärmepumpe stehen auf der Agenda. 

Zum Abschluss des Seminars geben die Referenten einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen und die Gelegenheit, Fragen aus dem Arbeitsgebiet der Teilnehmenden zu beantworten. 

Themen im Überblick: 
  • Zielkonflikte der öffentlichen Verwaltung
  • Handlungsdruck vs. Handlungsrahmen 
  • Kurze Darstellung der Herausforderungen der Bauverwaltungen 
  • Rechtlicher Hintergrund
  • Der Europäische Green Deal: Inhalte & Auswirkungen 
  • Nutzung Erneuerbarer Energien zur Strom- und Wärmeerzeugung 
  • Das GEG 2023 – Was bringt eine Novelle?
  • Die Bedeutung der kommunalen Wärmeplanung
  • Die Nutzung von Strom aus Photovoltaikanlagen
  • Baurecht und Bauordnungsrecht der Bundesländer
  • Konzepte unter Einbindung von e-Mobilität, Speicher und Wärmepumpe 
  • Steuerliche Auswirkungen und Meldepflichten
  • Die Umsetzung von Photovoltaik-Projekten in der Baupraxis
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung, Bedarfsplanung und Machbarkeitsstudie
Termin im Überblick: 
Datum: 07.02.23 von 9.00 bis 15.15 Uhr, online

Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich bitte an: 


Constanze Korb

Fortbildungskampagne öffentliches Recht

Presse und Kommunikation


Tel.: +49 (0) 30 89 56 27 13

E-Mail: presse@fortbildungskampagne.de


Über Fortbildungskampagne öffentliches Recht:


Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht wurde 2019 in Berlin gegründet und erweitert das Weiterbildungsangebot im öffentlichen Sektor durch effiziente Veranstaltungen im Hybrid-Format. ExpertInnen aus der Praxis, aus Forschung und Lehre und dem Rechtsbereich vermitteln ihr fundiertes Wissen im Rahmen von Seminaren und Inhouse-Schulungen. Die Veranstaltungen bieten einen direkten Austausch mit den ReferentInnen vor Ort und online.


Die Fortbildungskampagne eruiert über fortlaufende Recherchen und den ständigen Austausch mit ExpertInnen und Institutionen den tatsächlichen Fortbildungsbedarf an aktuellen und praxisrelevanten Themen. Sie versteht sich als eine innovative Plattform für Wissenstransfer, deren Angebot die öffentliche Hand aktiv mitgestalten kann. 

10. Dezember 2025
Für Fragen wenden Sie sich bitte an: Till Spurny Fortbildungskampagne öffentliches Recht Tel.: +49 (0) 30 89 56 27 16 E-Mail: info@fortbildungskampagne.de
17. November 2025
Seit ihrer Gründung im Jahr 2019 hat sich die Fortbildungskampagne öffentliches Recht zu einer festen Größe in der Weiterbildung für Verwaltung und öffentliche Einrichtungen entwickelt. Mittlerweile haben 4.458 Teilnehmende aus 2.169 Organisationen die Angebote genutzt – ein eindrucksvoller Beleg für den wachsenden Bedarf an praxisnaher und rechtssicherer Fortbildung. Insgesamt wurden in den vergangenen Jahren 380 Veranstaltungen erfolgreich durchgeführt – von kompakten Online-Seminaren bis hin zu mehrtägigen Präsenzworkshops. Thematisch deckt das Programm ein breites Spektrum ab: von Bau- und Vergaberecht über Finanz- und Verwaltungsmanagement bis hin zu Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz und Kommunikation. Das kontinuierliche Wachstum zeigt, dass die Kombination aus fachlicher Tiefe, Praxisnähe und aktuellem Themenbezug überzeugt. Besonders geschätzt wird der enge Austausch mit Expertinnen und Experten aus Verwaltung, Recht und Praxis, der den Teilnehmenden wertvolle Einblicke und unmittelbar umsetzbares Wissen vermittelt. Die Fortbildungskampagne wird auch künftig ihr Programm gezielt weiterentwickeln – mit neuen Seminaren zu aktuellen Herausforderungen, innovativen Lernformaten und einer klaren Ausrichtung auf die Anforderungen der öffentlichen Hand. Ziel bleibt es, Beschäftigte in Bund, Ländern und Kommunen dabei zu unterstützen, rechtliche, organisatorische und technologische Veränderungen kompetent und sicher umzusetzen. Der anhaltende Zuspruch und das Vertrauen von Teilnehmenden und Institutionen bestätigen den Erfolg dieses Ansatzes – und zeigen, dass die Fortbildungskampagne zu einem verlässlichen Partner für berufliche Qualifizierung in der öffentlichen Verwaltung geworden ist. Weitere Informationen auf www.fortbildungskampagne.de
3. November 2025
Es sind oft die großen Überschriften, die aus den letzten zehn Jahren in Erinnerung bleiben: „Flüchtlingskrise“, „Pandemie“, „Energiekrise“, „Klimakrise“. Und es sind politische Programme, Strategiepapiere und Koalitionsverträge, die in Pressekonferenzen vorgestellt wurden. Was in diesen Momenten selten erwähnt wurde, ist die mühevolle Arbeit, welche die Bewältigung solcher Krisen überhaupt erst möglich macht. Sie findet hinter den Kulissen statt – in Verwaltungen, Behörden und kommunalen Einrichtungen, bei Menschen, die Tag für Tag versuchen, politische Vorgaben in konkrete Praxis zu übersetzen. Wenn man die letzten und aktuellen Krisen genauer betrachtet, wird deutlich, welche Belastungen die öffentliche Hand zu bewältigen hat. Nach der Flüchtlingszuwanderung 2015 folgte kaum eine Verschnaufpause, ehe eine weltweite Pandemie das Land vor völlig neue Herausforderungen stellte. Kaum war die Pandemie bewältigt, führte die Invasion in die Ukraine nicht nur zu geopolitischen Neuerungen, sondern auch zu einer Energiekrise, die vor allem die Kommunen zum Handeln zwang. Parallel dazu wurde der Druck größer, Nachhaltigkeitsmaßnahmen umzusetzen – durch europäische Vorgaben wie den Green Deal ebenso wie durch nationale Gesetzesinitiativen. Diese Aufgaben mussten gemeistert werden, während gleichzeitig die „Dauerbaustellen“ bestehen blieben: Digitalisierung, Bürokratieabbau, Modernisierung der Verwaltung. Und all das mit einer personellen und finanziellen Ausstattung, die nicht selten eher an den Status quo von gestern angepasst war als an die Herausforderungen von morgen. Nun ist seit Mai 2025 eine neue Bundesregierung im Amt. Friedrich Merz spricht von „neuen Prioritäten“ – Verteidigung, Grenzkontrollen, staatliche Handlungsfähigkeit. Alles wichtige Themen, keine Frage. Doch wer die vergangenen Jahre aufmerksam verfolgt hat, könnte sich an dieser Stelle eine Frage stellen: Hat eigentlich irgendjemand einmal „Danke“ gesagt? Danke dafür, dass all die oben genannten Aufgaben nicht nur bearbeitet, sondern häufig überhaupt erst möglich gemacht wurden? Danke dafür, dass Krisen gemanagt, Programme umgesetzt, Maßnahmen gestartet wurden – auch dann, wenn die Zielerreichung noch aussteht, weil Rahmenbedingungen sich schneller ändern als Strategien. Vielleicht lässt sich diese Leerstelle des fehlenden Danks nicht so einfach schließen. Aber sie sollte benannt werden. Denn ohne die Menschen, die all das umgesetzt haben – von der kommunalen Ebene bis zur Bundesverwaltung – gäbe es viele der Fortschritte, die heute selbstverständlich wirken, schlichtweg nicht. Auch bei der Fortbildungskampagne erleben wir in unseren Seminaren immer wieder hautnah, wie anspruchsvoll die praktische Umsetzung gesetzlicher Vorgaben ist. Wir wissen, wie kleinteilig, wie komplex und manchmal auch wie zäh Prozesse sind, wenn sie von der politischen Idee in konkrete Verwaltungsrealität übersetzt werden müssen. Und wir wissen, wie leicht dabei das Gefühl entstehen kann, dass die Mühen nicht gewürdigt werden – oder dass man sich fragt, ob es sich überhaupt gelohnt hat. Unsere Überzeugung ist: Doch, es hat sich gelohnt. Denn all diese Anstrengungen haben wichtige Grundlagen geschaffen. Sie sind das Fundament, auf dem neue Entwicklungen aufbauen können – sei es bei der Digitalisierung, der Nachhaltigkeit, bei rechtssicheren Vertragsstrukturen oder beim Aufbau effizienter Verwaltungsprozesse. Die Herausforderungen verändern sich, die Ziele verschieben sich, aber nichts von dem, was geleistet wurde, war umsonst. Genau deshalb setzen wir auch künftig dort an, wo Theorie und Praxis aufeinandertreffen. Unsere neuen Seminare greifen nicht nur aktuelle Fragestellungen auf – von Digitalisierung über Prozessoptimierung und Wirtschaftlichkeit bis hin zu Künstlicher Intelligenz –, sie richten sich auch an diejenigen, die diese Themen in der Praxis umsetzen müssen. Denn sie sind es, die Veränderungen tragen, gestalten und voranbringen. Und deshalb möchten wir an dieser Stelle etwas tun, was in den vergangenen Jahren zu selten passiert ist: Danke sagen. Für Engagement, für Ausdauer, für Pragmatismus und Kreativität. Für das, was schon erreicht wurde – und für das, was noch erreicht werden wird.
1. Oktober 2025
In unserem Beitrag " Bundesregierung beschließt Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes " haben wir den Beschluss vom 6. August 2025 mit Verweis auf den Gesetzesentwurf kurz vorgestellt. In seiner Rolle als Vortragender, Dozent und Experte für Vergaberecht hat uns Robert Thiele, Referent im Bundesministeri- um für Digitales und Staatsmodernisierung, seinen folgenden Kommentar zum Vergabebeschleunigungsgesetz mit freundlicher Genehmigung zur Veröffentlichung mitgeteilt.
1. September 2025
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22. August 2025
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