Wir stellen vor: Neue Experten und Expertinnen in der Fortbildungskampagne

3. Februar 2025

PRESSEMITTEILUNG

Die Fortbildungskampagne freut sich über die große Zahl an neuen Referenten und Referentinnen, die in der ersten Jahreshälfte neu im Programm sind


Neu im Bereich Finanzen:

Wir begrüßen Dr. Norman-Alexander Leu!


Rechtsanwalt Dr. Norman-Alexander Leu ist der Geschäftsführer der Kanzlei Leu. Er ist auf die Bereich Vereins- und Verbandsrecht, Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht sowie Gesellschaftsrecht spezialisiert. Er ist zudem als Stiftungsberater (DSA), Projektmanager für nationale und europäische Zuwendungen (IHK) sowie als Beauftragter für Datenschutz (TÜV) zertifiziert.


Leu konzipiert und gestaltet Lösungen für die Organisationsstruktur von gemeinnützigen Rechtsträgern im Rahmen von Gründungs-, Expansions-, Nachfolge- und Professionalisierungsprozessen. Nationale und internationale Mandanten unterstützt er zudem in Zuwendungs- und Entgelt-Angelegenheiten. 


Leu ist Dozent und Gastreferent für Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, deren Mitgliedorganisationen, Sozialunternehmen sowie an Universitäten. Sein Markenzeichen ist eine klare, verständliche Kommunikation. Er legt großen Wert auf den Austausch auf Augenhöhe, qualitativ hochwertige Arbeit und pragmatische Lösungen.


Kommendes Seminar mit Dr. Norman-Alexander Leu: 

26.02.2025:  O.5 Projektförderung im europäischen Zuwendungsrecht



Herzlich willkommen Martin Baumgartner!


Martin Baumgartner ist einer unserer ersten Dozenten aus Österreich, daher freuen wir uns besonders über diese Kooperation. 


Baumgartner ist seit 2008 österreichische Nationale Kontaktstelle für Rechts- und Finanzaspekte in den Forschungsrahmenprogrammen Horizon Europe, Horizon 2020, FP7. Er ist zudem Mitglied der „Grant Agreement Consultation Group“ der EU–Kommission und der „DESCA Consultation Group“. Martin Baumgartner hat fundierte Erfahrung als EU-Projektkoordinator und Evaluator. Er ist zudem als Organisationsentwickler, Business Coach und zertifizierter Trainer tätig.


Kommendes Praxisseminar mit Martin Baumngartner: 

26.02.2025: O.5 Projektförderung im europäischen Zuwendungsrecht




Wir begrüßen Henrik Trockel!


Henrik Trockel ist Rechtsanwalt bei der WR Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB in Düsseldorf. 2024 wurde die Kanzlei vom Handelsblatt zu Deutschlands besten Anwälten gekürt. 


Trockel berät seit 2018 Mandanten auf den Gebieten des Vergabe- und Beihilferechts sowie Zuwendungsrechts. Im Bereich des Vergaberechts steht Henrik Trockel öffentlichen Auftraggebern bei der Strukturierung und Durchführung nationaler und europaweiter Ausschreibungen beratend und gestaltend zur Seite. Zu seinem vergaberechtlichen Tätigkeitsfeld gehört ebenso die verfahrensbegleitende Unterstützung auftragsinteressierter Unternehmen bei der Beteiligung an Vergabeverfahren. 


Ein weiterer Fokus seiner beruflichen Tätigkeit ist die Durchführung von Schulungsveranstaltungen im Bereich des Vergabe- und Zuwendungsrechts sowohl für Auftraggeber als auch für Bieter. 


Kommendes Seminar mit Henrik Trockel: 

25.03.2025: C.28 Rechtssichere Vergabeverfahren bei EU-geförderten Projekten



Neu im Bereich Management:

Herzlich willkommen, Andreas Hopmann!


Andreas Hopmann hat angewandte Sozialwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften studiert. Er hat sich zudem in systemischer Organisationsberatung weitergebildet. 


Im Hauptberuf leitet Andreas Hopmann die Zentrale Fortbildungsstelle des LVR-Landesjugendamtes Rheinland in Köln. Dort ist er auch für die Jugendhilfeplanung und die Projektförderung zuständig. 


Seit mittlerweile mehr als zwei Jahrzehnten ist Hopmann auch als Referent, Autor und Berater u. a. zu den Themen handlungsorientiertes Controlling, Planung und Steuerung der Jugendhilfe und Strategieentwicklung (Szenario-Technik) tätig. Die Moderation von kleinen und großen Tagungen – seit einiger Zeit auch im virtuellen Raum – ergänzt seine fachlichen Tätigkeiten. 


Kommendes Seminar mit Andreas Hopmann: 

06.03.2025: I.10 Szenario-Planung als strategisches Werkzeug in der öffentlichen Verwaltung – Einführungsworkshop



Neu im Bereich Bau- und Gebäudemanagement:

Wir begrüßen Ursula Philipp-Gerlach!


Ursula Philipp-Gerlach ist seit 1992 selbständige Rechtsanwältin und Gründungspartnerin von PNT Partner Rechtsanwälte. Nach ihrem Rechtsstudium in Frankfurt und ihrer Anwaltstätigkeit in einer umweltorientierten Kanzlei erhielt sie 1998 die Zulassung als Fachanwältin für Verwaltungsrecht.


Seit 1990 engagiert sich Philipp-Gerlach beim Informationsdienst Umweltrecht e.V. in unterschiedlichen Rollen, seit einigen Jahren als erste Vorsitzende. Von 2003 bis 2005 war sie Lehrbeauftragte für europäisches Umweltrecht an der Fachhochschule Frankfurt. Seit 2009 ist sie außerdem Referentin beim Umweltinstitut in Offenbach. 

Ursula Philipp-Gerlach hält Fachvorträge und ist beratend für Verbände und Parteien tätig.


Kommendes Seminar mit Ursula Philipp-Gerlach: 

31.03.2025:  G.15 Naturschutzrecht bei Bebauungsplänen – aktuelle Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene



Neu im Bereich Kommunikation:

Herzlich willkommen Prof. Dr. Isabell M. Welpe!

Das Personalmagazin zählt die Betriebswirtschaftlerin zu den führenden 40 HR-Persönlichkeiten in Deutschland.


Welpe studierte an der TU München, am Massachusetts Institute of Technology und an der London School of Economics and Political Science (Master of Science and European Studies). 2007 habilitierte sie sich in München. Seit 2009 lehrt Isabell Welpe Betriebswirtschaftslehre, Strategie und Organisation in München. Seit 2014 ist sie auch Direktorin des Instituts für Hochschulforschung. 


Welpes Forschungsschwerpunkte liegen an der Schnittstelle zwischen Theorien der Ökonomie, Psychologie und Neuropsychologie. Sie interessiert sich besonders für strategische Innovation, Organisationsdesign, Governance, Verhalten in Organisationen und Leistungsmanagement. 


In ihren Seminaren gibt Isabell Welpe den Seminarteilnehmenden handfeste Tools an die Hand, mit denen sie ihre Organisationsprozesse verbessern und ihre Führungskultur zukunftsfähig machen können. Dabei kombiniert sie fundiertes Fachwissen mit einem lebendigen Vortragsstil. Zu ihren Stärken gehören, ihr Publikum zu begeistern und zum Nachdenken anzuregen. Durch ihre enge Zusammenarbeit mit Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen ist sie immer auf dem neuesten Stand der Entwicklungen und Trends. Sie bringt frische Perspektiven und innovative Ansätze in ihre Vorträge ein, die von den Organisationen direkt angewendet werden können. 


Kommendes Seminar mit Prof. Welpe: 

19.02.2025:  J.10 Generationsübergreifende Teams erfolgreich managen



Wir begrüßen Prof. Dr. Bettina Franzke!


Wir begrüßen Bettina Franzke, Professorin für Interkulturelle Kompetenzen und Diversity-Management an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW.


Nach einem Studium in Psychologie und ihrer Promotion an der Universität Heidelberg, hat Bettina Franzke sich u.a. in interkultureller Kommunikation weitergebildet. Seit 2014 ist sie Professorin für interkulturelle Kompetenzen und Diversity-Management an der HSPV in Köln. Sie hat Berufserfahrung in der Personal- und Organisationsentwicklung, als Projektleiterin sowie freiberufliche Trainerin und Beraterin von Einzelpersonen und Einrichtungen der öffentlichen Hand. 


Franzkes Seminare zur interkulturellen Kommunikation behandeln Modelle und Probleme der interkulturellen Kommunikation und stärken die kommunikative Kompetenz im Kontakt mit Menschen aus anderen Kulturen. Im Fokus stehen interkulturelle Begegnungen in der Einwanderungsgesellschaft. Als Methoden setzt sie dabei u.a. Impulsvorträge, selbstreflexive Verfahren, angeleitete Gruppenarbeit, Medienanalysen und Bearbeitung von Fallbeispielen ein. 


Kommendes Seminar mit Prof. Franzke: 

06.05.25: E.6 Diversitätsmanagement – Vielfalt in Organisationen schaffen und nutzen



Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich bitte an: 


Constanze Korb

Fortbildungskampagne öffentliches Recht

Presse und Kommunikation


Tel.: +49 (0) 30 89 56 27 13

E-Mail: presse@fortbildungskampagne.de


Über Fortbildungskampagne öffentliches Recht:


Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht wurde 2019 in Berlin gegründet und erweitert das Weiterbildungsangebot im öffentlichen Sektor durch effiziente Veranstaltungen im Online-Format. ExpertInnen aus der Praxis, aus Forschung und Lehre und dem Rechtsbereich vermitteln ihr fundiertes Wissen im Rahmen von Seminaren und Inhouse-Schulungen. Die Veranstaltungen bieten einen direkten Austausch mit den ReferentInnen vor Ort und online.


Die Fortbildungskampagne eruiert über fortlaufende Recherchen und den ständigen Austausch mit ExpertInnen und Institutionen den tatsächlichen Fortbildungsbedarf an aktuellen und praxisrelevanten Themen. Sie versteht sich als eine innovative Plattform für Wissenstransfer, deren Angebot die öffentliche Hand aktiv mitgestalten kann. 



(Abbildung lizensiert durch: Alarmy)

11. Juni 2026
Mit unserem Herbstprogramm im Vergaberecht bieten wir Mitarbeitenden aus Vergabestellen, Beschaffungsabteilungen und Fachbereichen abwechslungsreiche und praxisnahe Fortbildungen zu den aktuellen Herausforderungen der öffentlichen Auftragsvergabe. Von den vergaberechtlichen Grundlagen über die rechtssichere Erstellung von Leistungsbeschreibungen und die Angebotswertung bis hin zu IT Vergaben, Vertragsänderungen und der Vergabe von Architekten und Ingenieurleistungen decken die Seminare zentrale Themen des Beschaffungsalltags ab.  Im Mittelpunkt stehen dabei die sichere Anwendung des Vergaberechts, aktuelle Entwicklungen aus Rechtsprechung und Praxis sowie konkrete Handlungsempfehlungen für die tägliche Arbeit. Seminarübersicht:
2. Juni 2026
Schulen, Rathäuser, Verwaltungsgebäude, Sporthallen oder Hochschulgebäude müssen nicht nur errichtet und unterhalten, sondern auch sicher betrieben werden. Genau hier kommt die sogenannte Betreiberverantwortung ins Spiel. Doch wer trägt eigentlich die Verantwortung, wenn es zu einem Unfall oder Schaden kommt? Grundsätzlich ist der Betreiber eines Gebäudes dafür verantwortlich, Gefahren für Nutzer, Besucher und Beschäftigte möglichst zu vermeiden. Dazu gehören beispielsweise die regelmäßige Prüfung technischer Anlagen, die Einhaltung von Wartungsintervallen, die Verkehrssicherung von Wegen und Treppen sowie die Organisation von Brandschutzmaßnahmen. In der Praxis ist die Wahrnehmung und ggf. Übertragung von Betreiberverantwortung häufig jedoch weitaus komplexer, als zunächst angenommen. Besondere Herausforderungen entstehen dort, wo mehrere Beteiligte zusammenwirken. Gebäudemanagement, Fachämter, externe Dienstleister und Nutzer teilen sich oftmals Aufgaben und Zuständigkeiten. Fehlen klare Regelungen oder eine nachvollziehbare Dokumentation, können Haftungsfragen im Schadensfall schnell komplex werden. Im folgenden Fachseminar wird ein praxisnaher Überblick über die Grundlagen, Verantwortungsbereiche, Ziele und Risiken der Betreiberverantwortung im Liegenschaftsmanagement vermittelt. Dabei legt das Seminar den Fokus auf die Sicht der Führungskraft. Insbesondere wird besprochen, wie sich die verantwortliche Person exkulpieren kann, was sie beachten und wie sie organisiert sein sollte.
22. Mai 2026
Weitere Informationen und Bezug über die Verlagsseite: hier .
12. Mai 2026
Viele Kommunen und öffentliche Verwaltungen haben in den vergangenen Jahren die doppelte Buchführung eingeführt, um finanzielle Abläufe transparenter und moderner zu gestalten. In der Praxis zeigte sich jedoch häufig, dass die Doppik mit einem hohen organisatorischen und personellen Aufwand verbunden ist. Gerade kleinere Verwaltungen stoßen dabei oft an ihre Grenzen, etwa durch komplexe Bewertungsfragen, steigende Anforderungen an Software und Fachwissen sowie zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Deshalb wird inzwischen wieder verstärkt darüber diskutiert, ob die klassische Kameralistik in bestimmten Bereichen die praktikablere Lösung sein kann. In der Praxis sei die doppelte Buchführung oftmals deutlich komplexer, personalintensiver und teurer ist als ursprünglich erwartet. Als reine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erweist sich die Kameralistik als eine robuste Methode im Rechnungswesen, bei der Liquidität, Kassenwirksamkeit und die Einhaltung des Haushaltsplans im Vordergrund stehen. Wer sich tiefergehend mit der Kameralistik beschäftigen möchte, für den bietet die Fortbildungskampagne öffentliches Recht die folgenden beiden Fachseminare im Juni und September an.
22. April 2026
Die Europäische Kommission hat im November 2025 zwei eng miteinander verbundene Gesetzesvorschläge vorgelegt: die sogenannte Digital-Omnibus-Verordnung sowie eine spezielle Digital-Omnibus-Verordnung zur KI. Beide verfolgen das Ziel, den bestehenden Rechtsrahmen im Digitalbereich zu vereinfachen, setzen jedoch unterschiedliche Schwerpunkte. Die allgemeine Digital-Omnibus-Verordnung nimmt den gesamten digitalen Rechtsrahmen der EU in den Blick. Sie bündelt und überarbeitet eine Vielzahl bestehender Vorschriften, darunter Regelungen zu Datenschutz, Datenwirtschaft, Cybersicherheit und Online-Plattformen. Ziel ist es, Überschneidungen zu reduzieren, veraltete Vorschriften abzuschaffen und die Anwendung für Unternehmen und Verwaltungen zu erleichtern. Wesentliche konkrete Ziele der beiden Vorschläge:: Zusammenführung und Vereinfachung von Datenregelwerken Anpassungen bei der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), etwa zur Klarstellung von Begriffen und zur Entlastung kleinerer Akteure Einführung zentraler Meldewege für Cybersicherheitsvorfälle Reduzierung von Bürokratie und Berichtspflichten Insgesamt handelt es sich um einen horizontalen Ansatz, der den digitalen Binnenmarkt effizienter und innovationsfreundlicher machen soll, ohne die bestehenden Schutzniveaus zu senken. Der zweite Vorschlag konzentriert sich gezielt auf die Umsetzung der europäischen KI-Verordnung (AI Act, deutsch: KI-VO). Hintergrund ist, dass deren Anwendung in der Praxis komplex ist und Unternehmen sowie Behörden vor Herausforderungen stellt. Die KI-Omnibus-Verordnung setzt auf gezielte Vereinfachungen, wie beispielsweise: Anpassung von Fristen an die Verfügbarkeit technischer Standards Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen Reduzierung von Dokumentations- und Registrierungspflichten Stärkere Unterstützung durch Leitlinien und zentrale Anlaufstellen Ausbau von Testumgebungen („Reallabore“) für KI Ziel ist es, die Einführung und Nutzung von KI in Europa zu beschleunigen, ohne die grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Grundrechtsschutz zu verändern. Beide Vorschläge sind Teil eines umfassenden EU-Programms zur „besseren Rechtsetzung“ und sollen vor allem eines erreichen: weniger Bürokratie bei gleichbleibend hohen Standards. Die Digital-Omnibus-Verordnung ist breit angelegt und betrifft den gesamten digitalen Rechtsrahmen. Die KI-Omnibus-Verordnung ist ein Spezialinstrument, das ausschließlich die praktische Umsetzung der KI-Verordnung erleichtern soll. Während die eine also den digitalen Rechtsrahmen insgesamt neu ordnet, sorgt die andere dafür, dass ein zentrales Einzelgesetz, die KI-VO, in der Praxis besser funktioniert. Mit dem Omnibus-Paket setzt die EU auf Vereinfachung statt neuer Regulierung. Für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bedeutet das vor allem: weniger Komplexität, klarere Regeln und bessere Voraussetzungen für Innovation, insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Die Vorschläge der Europäischen Kommission können hier in deutscher Sprache aufgerufen werden: Digital-Omnibus-Verordnung Digital-Omnibus-Verordnung zur KI
14. April 2026
Mit der Neuveröffentlichung der Vertragsvorlagen EVB-IT durch das Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) stehen seit Kurzem sämtliche Vertragsvorlagen für die IT-Beschaffung in Form von interaktiven Vertragserstellungs-Tools zur Verfügung. Auf der Internetseite digitale-verwaltung.de/aktuelle evb-it können die Links zu den interaktiven Dateien, den sogenannten Playbooks, aufgerufen werden. Mit diesen Playbooks können komplexe Verträge für die Beschaffung von IT-Leistungen, inklusive Cloud-Leistungen sowie sämtliche Arten von Soft- und Hardware, schrittweise und für den jeweiligen Beschaffungsgegenstand maßgeschneidert erstellt werden. Diese Aktualisierung der bestehenden EVB-IT Vertragsvorlagen stellt einen maßgeblichen Meilenstein in der Verwaltungsmodernisierung und insbesondere der Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe dar. Zudem wurden die EVB-IT Vertragsvorlagen um einheitliche Regelungen ergänzt, welche die rechtssichere Beschaffung von Open Source Software (OSS) ermöglichen sollen. Damit wird der von vielen Seiten geäußerten Forderung Rechnung getragen, dass Einrichtungen der öffentlichen Hand in Deutschland in der Lage sein sollten, Open Source Lösungen bevorzugt zu beschaffen und dadurch mögliche Abhängigkeiten von Monopolisten zu verringern. Weitere Informationen finden sich in der Pressemitteilung des BMDS: Open Source rechtssicher beschaffen
25. März 2026
Mit dem kürzlich erschienenen „Kompendium Immobilien-Projektentwicklung“ legen Dietmar Lucht, Markus G. Viering und Martin Jung ein umfassendes Werk vor, das den Anspruch erhebt, die Komplexität von Immobilienprojekten ganzheitlich abzubilden. Im Mittelpunkt steht eine zentrale Idee: Immobilien-Projektentwicklung wird nicht nur als linearer Prozess verstanden, sondern zugleich als temporäre Organisation im Spannungsfeld technischer, wirtschaftlicher, sozialer und politischer Einflüsse. Das Buch verbindet damit zwei Perspektiven, die in der Praxis häufig getrennt betrachtet werden – Prozessmodell und Kooperationsmodell – und führt sie systematisch zusammen. Inhaltlich bietet das Kompendium einen strukturierten Überblick über Projektmanagement-Methoden und deren Anwendbarkeit in der Immobilienentwicklung, praxisnahe Ansätze zur Standardisierung von Prozessen bei gleichzeitiger Berücksichtigung von Komplexität und Unsicherheit, sowie eine konsequent interdisziplinäre Verknüpfung von Bautechnik, Ökonomie, Recht und Nachhaltigkeit. Besonders hervorzuheben ist der breite Zugang: Das Werk richtet sich gleichermaßen an Praktiker wie Projektentwickler, Asset Manager und Planer wie auch an Studierende. Ergänzt wird es durch zahlreiche Gastbeiträge, die spezifische Themen vertiefen und unterschiedliche fachliche Perspektiven einbringen. Damit positioniert sich das Buch weniger als klassisches Lehrbuch einzelner Disziplinen, sondern als integrierter Ordnungsrahmen für die Praxis komplexer Immobilienprojekte – mit dem Ziel, sowohl theoretische Fundierung als auch konkrete Handlungsorientierung zu liefern. Weitere Informationen und Bezug über die Verlagsseite hier .
24. März 2026
Bund und Länder haben im IT-Planungsrat einen grundlegenden Neustart für die digitale Verwaltung beschlossen. Im Zentrum stehen der sogenannte Deutschland-Stack als gemeinsame technische Basis, ein abgestimmtes föderales Portfolio sowie eine engere, verbindlichere Steuerung über alle Ebenen hinweg. Erstmals sollen damit Standards, zentrale IT-Komponenten und strategische Prioritäten einheitlich gelten – ein wichtiger Schritt hin zu mehr Effizienz, Transparenz und Zusammenarbeit. Auch die FITKO erhält eine stärkere Rolle bei Koordination und Qualitätssicherung. Weitere Informationen und Details finden sich im Originalbeitrag hier .
17. März 2026
Emotionale Trigger im beruflichen Umfeld Das berufliche Umfeld bleibt nicht frei von Emotionen, auch wenn die Zusammenarbeit harmonisch und grundsätzlich von Sachlichkeit und Rationalität geprägt ist. Die Fähigkeit, mit emotionalen Triggern bewusst umzugehen, spielt im sportlichen Wettkampf und bei Turnieren eine zentrale Rolle. Zu wissen, wodurch man sich aus dem Konzept bringen lässt, kann für Sportlerinnen und Sportler ein entscheidender Vorteil sein. Im Rahmen unseres neuen Dialogformats bieten wir an, Impulse aus der Sportpsychologie und der dynamischen Systemtheorie auf die Arbeitswelt anzuwenden. Sie erhalten dadurch die Gelegenheit, Ihre systemische Rolle im beruflichen Kontext zu beobachten, neu wahrzunehmen und in kleinen Schritten zu verändern. Das Angebot richtet sich an alle Management-Ebenen und findet als Dialogformat im individuellen, personalisierten Austausch statt. Informationen zum neuen Dialogformat sowie zur Reflexion der eigenen systemischen Rolle im beruflichen Kontext finden sich hier: www.fortbildungskampagne.de/systemische-fragen
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