Wir stellen vor: Neue Experten und Expertinnen in der Fortbildungskampagne

3. Februar 2025

PRESSEMITTEILUNG

Die Fortbildungskampagne freut sich über die große Zahl an neuen Referenten und Referentinnen, die in der ersten Jahreshälfte neu im Programm sind


Neu im Bereich Finanzen:

Wir begrüßen Dr. Norman-Alexander Leu!


Rechtsanwalt Dr. Norman-Alexander Leu ist der Geschäftsführer der Kanzlei Leu. Er ist auf die Bereich Vereins- und Verbandsrecht, Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht sowie Gesellschaftsrecht spezialisiert. Er ist zudem als Stiftungsberater (DSA), Projektmanager für nationale und europäische Zuwendungen (IHK) sowie als Beauftragter für Datenschutz (TÜV) zertifiziert.


Leu konzipiert und gestaltet Lösungen für die Organisationsstruktur von gemeinnützigen Rechtsträgern im Rahmen von Gründungs-, Expansions-, Nachfolge- und Professionalisierungsprozessen. Nationale und internationale Mandanten unterstützt er zudem in Zuwendungs- und Entgelt-Angelegenheiten. 


Leu ist Dozent und Gastreferent für Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, deren Mitgliedorganisationen, Sozialunternehmen sowie an Universitäten. Sein Markenzeichen ist eine klare, verständliche Kommunikation. Er legt großen Wert auf den Austausch auf Augenhöhe, qualitativ hochwertige Arbeit und pragmatische Lösungen.


Kommendes Seminar mit Dr. Norman-Alexander Leu: 

26.02.2025:  O.5 Projektförderung im europäischen Zuwendungsrecht



Herzlich willkommen Martin Baumgartner!


Martin Baumgartner ist einer unserer ersten Dozenten aus Österreich, daher freuen wir uns besonders über diese Kooperation. 


Baumgartner ist seit 2008 österreichische Nationale Kontaktstelle für Rechts- und Finanzaspekte in den Forschungsrahmenprogrammen Horizon Europe, Horizon 2020, FP7. Er ist zudem Mitglied der „Grant Agreement Consultation Group“ der EU–Kommission und der „DESCA Consultation Group“. Martin Baumgartner hat fundierte Erfahrung als EU-Projektkoordinator und Evaluator. Er ist zudem als Organisationsentwickler, Business Coach und zertifizierter Trainer tätig.


Kommendes Praxisseminar mit Martin Baumngartner: 

26.02.2025: O.5 Projektförderung im europäischen Zuwendungsrecht




Wir begrüßen Henrik Trockel!


Henrik Trockel ist Rechtsanwalt bei der WR Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB in Düsseldorf. 2024 wurde die Kanzlei vom Handelsblatt zu Deutschlands besten Anwälten gekürt. 


Trockel berät seit 2018 Mandanten auf den Gebieten des Vergabe- und Beihilferechts sowie Zuwendungsrechts. Im Bereich des Vergaberechts steht Henrik Trockel öffentlichen Auftraggebern bei der Strukturierung und Durchführung nationaler und europaweiter Ausschreibungen beratend und gestaltend zur Seite. Zu seinem vergaberechtlichen Tätigkeitsfeld gehört ebenso die verfahrensbegleitende Unterstützung auftragsinteressierter Unternehmen bei der Beteiligung an Vergabeverfahren. 


Ein weiterer Fokus seiner beruflichen Tätigkeit ist die Durchführung von Schulungsveranstaltungen im Bereich des Vergabe- und Zuwendungsrechts sowohl für Auftraggeber als auch für Bieter. 


Kommendes Seminar mit Henrik Trockel: 

25.03.2025: C.28 Rechtssichere Vergabeverfahren bei EU-geförderten Projekten



Neu im Bereich Management:

Herzlich willkommen, Andreas Hopmann!


Andreas Hopmann hat angewandte Sozialwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften studiert. Er hat sich zudem in systemischer Organisationsberatung weitergebildet. 


Im Hauptberuf leitet Andreas Hopmann die Zentrale Fortbildungsstelle des LVR-Landesjugendamtes Rheinland in Köln. Dort ist er auch für die Jugendhilfeplanung und die Projektförderung zuständig. 


Seit mittlerweile mehr als zwei Jahrzehnten ist Hopmann auch als Referent, Autor und Berater u. a. zu den Themen handlungsorientiertes Controlling, Planung und Steuerung der Jugendhilfe und Strategieentwicklung (Szenario-Technik) tätig. Die Moderation von kleinen und großen Tagungen – seit einiger Zeit auch im virtuellen Raum – ergänzt seine fachlichen Tätigkeiten. 


Kommendes Seminar mit Andreas Hopmann: 

06.03.2025: I.10 Szenario-Planung als strategisches Werkzeug in der öffentlichen Verwaltung – Einführungsworkshop



Neu im Bereich Bau- und Gebäudemanagement:

Wir begrüßen Ursula Philipp-Gerlach!


Ursula Philipp-Gerlach ist seit 1992 selbständige Rechtsanwältin und Gründungspartnerin von PNT Partner Rechtsanwälte. Nach ihrem Rechtsstudium in Frankfurt und ihrer Anwaltstätigkeit in einer umweltorientierten Kanzlei erhielt sie 1998 die Zulassung als Fachanwältin für Verwaltungsrecht.


Seit 1990 engagiert sich Philipp-Gerlach beim Informationsdienst Umweltrecht e.V. in unterschiedlichen Rollen, seit einigen Jahren als erste Vorsitzende. Von 2003 bis 2005 war sie Lehrbeauftragte für europäisches Umweltrecht an der Fachhochschule Frankfurt. Seit 2009 ist sie außerdem Referentin beim Umweltinstitut in Offenbach. 

Ursula Philipp-Gerlach hält Fachvorträge und ist beratend für Verbände und Parteien tätig.


Kommendes Seminar mit Ursula Philipp-Gerlach: 

31.03.2025:  G.15 Naturschutzrecht bei Bebauungsplänen – aktuelle Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene



Neu im Bereich Kommunikation:

Herzlich willkommen Prof. Dr. Isabell M. Welpe!

Das Personalmagazin zählt die Betriebswirtschaftlerin zu den führenden 40 HR-Persönlichkeiten in Deutschland.


Welpe studierte an der TU München, am Massachusetts Institute of Technology und an der London School of Economics and Political Science (Master of Science and European Studies). 2007 habilitierte sie sich in München. Seit 2009 lehrt Isabell Welpe Betriebswirtschaftslehre, Strategie und Organisation in München. Seit 2014 ist sie auch Direktorin des Instituts für Hochschulforschung. 


Welpes Forschungsschwerpunkte liegen an der Schnittstelle zwischen Theorien der Ökonomie, Psychologie und Neuropsychologie. Sie interessiert sich besonders für strategische Innovation, Organisationsdesign, Governance, Verhalten in Organisationen und Leistungsmanagement. 


In ihren Seminaren gibt Isabell Welpe den Seminarteilnehmenden handfeste Tools an die Hand, mit denen sie ihre Organisationsprozesse verbessern und ihre Führungskultur zukunftsfähig machen können. Dabei kombiniert sie fundiertes Fachwissen mit einem lebendigen Vortragsstil. Zu ihren Stärken gehören, ihr Publikum zu begeistern und zum Nachdenken anzuregen. Durch ihre enge Zusammenarbeit mit Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen ist sie immer auf dem neuesten Stand der Entwicklungen und Trends. Sie bringt frische Perspektiven und innovative Ansätze in ihre Vorträge ein, die von den Organisationen direkt angewendet werden können. 


Kommendes Seminar mit Prof. Welpe: 

19.02.2025:  J.10 Generationsübergreifende Teams erfolgreich managen



Wir begrüßen Prof. Dr. Bettina Franzke!


Wir begrüßen Bettina Franzke, Professorin für Interkulturelle Kompetenzen und Diversity-Management an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW.


Nach einem Studium in Psychologie und ihrer Promotion an der Universität Heidelberg, hat Bettina Franzke sich u.a. in interkultureller Kommunikation weitergebildet. Seit 2014 ist sie Professorin für interkulturelle Kompetenzen und Diversity-Management an der HSPV in Köln. Sie hat Berufserfahrung in der Personal- und Organisationsentwicklung, als Projektleiterin sowie freiberufliche Trainerin und Beraterin von Einzelpersonen und Einrichtungen der öffentlichen Hand. 


Franzkes Seminare zur interkulturellen Kommunikation behandeln Modelle und Probleme der interkulturellen Kommunikation und stärken die kommunikative Kompetenz im Kontakt mit Menschen aus anderen Kulturen. Im Fokus stehen interkulturelle Begegnungen in der Einwanderungsgesellschaft. Als Methoden setzt sie dabei u.a. Impulsvorträge, selbstreflexive Verfahren, angeleitete Gruppenarbeit, Medienanalysen und Bearbeitung von Fallbeispielen ein. 


Kommendes Seminar mit Prof. Franzke: 

06.05.25: E.6 Diversitätsmanagement – Vielfalt in Organisationen schaffen und nutzen



Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich bitte an: 


Constanze Korb

Fortbildungskampagne öffentliches Recht

Presse und Kommunikation


Tel.: +49 (0) 30 89 56 27 13

E-Mail: presse@fortbildungskampagne.de


Über Fortbildungskampagne öffentliches Recht:


Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht wurde 2019 in Berlin gegründet und erweitert das Weiterbildungsangebot im öffentlichen Sektor durch effiziente Veranstaltungen im Online-Format. ExpertInnen aus der Praxis, aus Forschung und Lehre und dem Rechtsbereich vermitteln ihr fundiertes Wissen im Rahmen von Seminaren und Inhouse-Schulungen. Die Veranstaltungen bieten einen direkten Austausch mit den ReferentInnen vor Ort und online.


Die Fortbildungskampagne eruiert über fortlaufende Recherchen und den ständigen Austausch mit ExpertInnen und Institutionen den tatsächlichen Fortbildungsbedarf an aktuellen und praxisrelevanten Themen. Sie versteht sich als eine innovative Plattform für Wissenstransfer, deren Angebot die öffentliche Hand aktiv mitgestalten kann. 



(Abbildung lizensiert durch: Alarmy)

12. März 2026
Mit dem dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb wurden am 12. Februar 2026 strengere Regelungen für die Nachhaltigkeitskommunikation und Werbung mittels Nachhaltigkeitsaussagen auf den Weg gebracht. Mit in Kraft treten im September 2026 sollen die Gesetzesänderungen die Irreführung von Verbrauchern und Verbraucherinnen weiter einschränken und insbesondere für Transparenz und Klarheit im sogenannten "Greenwashing" und bei irreführenden Umweltaussagen sorgen. Pauschale Aussagen über zukünftige Umweltleistungen wie etwa "Klimaneutral bis 2035" können nach Ergänzung des I rreführungstatbestandes (§ 5 UW) demnach dann als irreführend eingestuft werden, wenn " klare, objektive, öffentlich einsehbare und überprüfbare Verpflichtungen, die in einem detaillierten und realistischen Umsetzungsplan festgelegt sind", fehlen. Ein detaillierter und realistischen Umsetzungsplan muss demnach nicht nur öffentlich einsehbar sein, sondern auch regelmäßig von einem unabhängigen externen Sachverständigen überprüft werden. Zudem können Unternehmen künftig nicht mehr mit allgemeinen Aussagen wie "umweltfreundlich“ oder „ökologisch“ werben, sofern die entsprechende Umweltleistung nicht nachgewiesen werden kann. Auch wird die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln, die nicht auf einem Zertifizierungssystem basieren oder von staatlichen Stellen ausgegeben wurden, bei denen es sich also um von den Unternehmen selbst erstellte Siegel handelt, nicht mehr möglich sein. Darüber hinaus müssen künftig Aussagen über Produkte, die sich auf die Kompensation von Treibhausgasen beziehen und dem Produkt in dem Zusammenhang eine neutrale, verringerte oder positive Auswirkung auf die Umwelt attestieren, mit besonderer Vorsicht getroffen werden. Derartige Aussagen dürfen nach in Kraft treten der Änderungen nurmehr getroffen werden, wenn sie sich unmittelbar auf den Lebenszyklus des Produkts selbst beziehen. Dies wirft bereits ein Schlaglicht auf die zukünftige Ausgestaltung des CO2-Zertifikathandels. Der Aufbau und die Finanzierung einer Infrastruktur zum Transport und zur Speicherung von CO2 ( CCS- Hochlauf) basieren auf der Idee, dass Unternehmen zumindest einen Teil ihres Beitrags zur Klimaneutralität mittels Kompensationsleistungen in Form von nachweisbar gespeichertem CO2 erfüllen können. Bereits jetzt stellt diese Möglichkeit einen wichtigen Baustein in der Klimastrategie zahlreicher Unternehmen im Dienstleistungssektor dar. Die strengeren Regelungen im Bereich der Konsumentenprodukte zielen hingegen deutlich auf messbare Effekte in den Produktions- und Lieferketten selbst ab. Mit dem Beschluss des dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerbs wird die sogenannte Empco-Richtlinie ( Empowering Consumers for the Green Transition , EU-Richtlinie 2024/825) in deutsches Recht umgesetzt .
9. März 2026
"Some say that Ukraine should be grateful for everything. The truth is exactly the opposite. The rest of us should be grateful to Ukraine." (Donald Tusk, Prime Minister of Poland, 14.02.2026) In diesem Zitat von Donald Tusk drückt sich eine Sichtweise aus, die in letzter Zeit immer wieder zu hören ist: Wir sollten als Deutsche und Europäer froh darüber sein, endlich vom Rest der Welt wachgerüttelt worden zu sein, um aus unserem „Dornröschenschlaf“ (Peter Sloterdijk) zu erwachen beziehungsweise um den längeren „Urlaub aus der Geschichte“ (ebd.) in sicherheitspolitischer Hinsicht nun zu beenden. Mit der neuen sicherheitspolitischen Lage in Europa rücken Fragen der militärischen und zivilen Krisenvorsorge stärker in den Mittelpunkt politischer Debatten. Strategiepläne wie die nationale Sicherheitsstrategie Deutschlands oder der sogenannte Operationsplan Deutschland (OPLAN) sollen sicherstellen, dass Staat, Wirtschaft und Gesellschaft im Ernstfall handlungsfähig bleiben. Doch die rechtlichen Rahmenbedingungen für viele der möglichen Maßnahmen sind bislang nur teilweise geklärt. Besonders deutlich wird dies beim möglichen Einsatz der Bundeswehr im Inland. Das Grundgesetz setzt hier sehr enge Grenzen. Militärische Unterstützung ist grundsätzlich nur in klar definierten Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei Naturkatastrophen, schweren inneren Notlagen oder im Verteidigungsfall. In modernen Bedrohungsszenarien hingegen, die sich häufig in Graubereichen zwischen Frieden und militärischem Konflikt bewegen, könnten die verantwortlichen Ebenen gezwungen sein, sicherheitspolitisch schnell zu handeln, während gleichzeitig unklar bleibt, ob einzelne Maßnahmen vollständig mit der Verfassung vereinbar sind und inwiefern Grundrechte von Bürgern und Unternehmen eingeschränkt werden könnten. Ähnliche juristische Unsicherheiten bestehen bei der Einbindung ziviler Infrastruktur und privater Unternehmen in sicherheitspolitische Planungen. Logistikunternehmen, Energieversorger oder Telekommunikationsanbieter spielen eine zentrale Rolle für militärische Mobilität und Krisenresilienz. Doch sobald staatliche Stellen im Ernstfall auf private Ressourcen zugreifen oder Prioritäten in Transport- und Lieferketten festlegen, stellen sich unmittelbar Fragen des Eigentumsrechts, der Berufs- und Unternehmerfreiheit sowie des europäischen Wettbewerbsrechts bis hin zum Beihilfenrecht. Ohne präzise gesetzliche Regelungen könnten solche Eingriffe im Nachhinein Gegenstand langwieriger Gerichtsverfahren werden, sofern die Rechtsgrundlagen für staatliche Eingriffe in Wirtschaft und Infrastruktur unklar bleiben. Militärisch motivierte wirtschaftliche Maßnahmen, die etwa im Rahmen der nationale Sicherheitsstrategie ergriffen werden, sollten in jedem Fall vor dem Hintergrund des EU-Wettbewerbsrechts, dem Beihilferecht und der Binnenmarktfreiheit abgesichert werden . In vergangenen Krisensituationen zeigte sich immer wieder, dass unter Zeitdruck oftmals nicht immer ausreichend geprüft werden kann, ob vorgesehene Ausnahmeregelungen tatsächlich greifen und einer nachträglichen Prüfung standhalten würden. Hinzu kommt die komplexe Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern und europäischen Institutionen. Während Verteidigungspolitik in erster Linie Bundesaufgabe ist, liegen zentrale Bereiche der inneren Sicherheit bei den Ländern, insbesondere Polizeiarbeit und Katastrophenschutz. Gleichzeitig wächst die Bedeutung europäischer Koordinationsmechanismen im Rahmen der EU-weiten Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Diese mehrstufige Zuständigkeitsstruktur kann in einer akuten Krisensituation und insbesondere bei hybriden Bedrohungen zu rechtlichen Unklarheiten führen, etwa darüber, welche Behörde letztlich entscheidungsbefugt ist. All diese Faktoren deuten darauf hin, dass Deutschland und Europa im Ernstfall vor einem grundlegenden Dilemma stehen könnten. Politische und militärische Entscheidungsträger müssten möglicherweise rasch handeln, um die Handlungsfähigkeit des Staates zu sichern, selbst dann, wenn die rechtliche Bewertung einzelner Maßnahmen noch nicht abschließend geklärt ist. Eine mögliche Krise beziehungsweise das Eintreten einer der Eskalationsstufen (Friede, hybride Bedrohungslage, Krise und Krieg) könnte damit nicht nur politische und wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen, sondern auch eine lange juristische Nachwirkung. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass Sicherheits- und Verteidigungspolitik nicht nur militärische und strategische Fragen aufwirft, sondern auch eine intensive rechtliche Vorbereitung erfordert. Je klarer die gesetzlichen Grundlagen im Vorfeld definiert werden, desto geringer ist das Risiko, dass notwendige Entscheidungen im Ernstfall in einem rechtlichen Graubereich getroffen werden müssen.
10. Februar 2026
PRESSEMITTEILUNG
18. Dezember 2025
Nach sechs Jahren in der Verantwortung der Fortbildungskampagne ist mir in den vergangenen Monaten eines so klar wie nie geworden: Liebe Kunden und liebe Kundinnen, wir sind noch nicht fertig. Miteinander :-) Es mag sein, dass Sie uns als Veranstalter im Zusammenhang mit Ihrer Seminarteilnahme gar nicht registrieren, weil Sie sich selbstverständlich auf die fachlichen Inhalte, die Experten und Expertinnen und Ihre "Peergroup", wie es so schön heißt, konzentrieren. Eigentlich ist es sogar ein Leitbild von gutem Service, wenn man als Dienstleister stets dezent im Hintergrund dafür sorgt, dass alle zufrieden sind und kein Wunsch unerfüllt bleibt. Doch dabei wird manchmal vergessen, dass wir im Austausch miteinander stehen. Dialog, Austausch, Kommunikation und Interaktion finden auf mehreren Ebenen statt als bloß der offensichtlichen. Sogar ein Schweigen ist Kommunikation, wie Sie wissen. Deswegen bedanke ich mich, falls Sie bis hierher gelesen haben. Falls Sie Lust bekommen, aktiv mit uns zu kommunizieren, da wir ohnehin bereits miteinander kommunizieren, nur zu. Nehmen Sie sich kurz Zeit. Schreiben Sie etwas! Auf ein glückliches und gelungenes 2026!
10. Dezember 2025
Welche Beratungsunternehmen finden Sie derzeit besonders interessant für die öffentliche Hand in Deutschland? Für Fragen wenden Sie sich bitte an: Till Spurny Fortbildungskampagne öffentliches Recht Tel.: +49 (0) 30 89 56 27 16 E-Mail: info@fortbildungskampagne.de
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