Künstliche Intelligenz im öffentlichen Sektor – Status Quo, Potenziale und Herausforderungen

17. März 2025

BERICHT

Kometenhafter Aufstieg der künstlichen Intelligenz 

Künstliche Intelligenz hat sich in den letzten Jahren rasant weiterentwickelt und ist bereits in vielen Bereichen des öffentlichen Sektors integriert. Fortschritte in der Rechenleistung, im maschinellen Lernen und in der Verarbeitung großer Datenmengen haben die Präzision und Leistungsfähigkeit von KI erheblich verbessert. Moderne KI-Modelle basieren auf Deep Learning, neuronalen Netzen und Natural Language Processing, wodurch menschenähnliche Entscheidungsfindung und Sprachverarbeitung ermöglicht werden. Technologische Durchbrüche wie GPT-4 oder OpenAI’s DALL·E zeigen eindrucksvoll die Fähigkeiten und das Potenzial dieser Entwicklungen.


Internationale Wettbewerbsfähigkeit und ethische Standards
Weltweit investieren Regierungen verstärkt in KI-Technologien, um Effizienzsteigerungen zu erzielen und neue Innovationsmöglichkeiten zu erschließen. Während die USA und China in der Entwicklung führend sind, haben auch die EU und Deutschland gezielte KI-Strategien entwickelt, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Dabei wird ein besonderer Fokus auf ethische Standards und transparente Algorithmen gelegt. Mit der Inkraftsetzung des AI Acts am 1. August 2024 wurden erste gesetzliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit KI geschaffen, wodurch bestimmte Praktiken verboten wurden. Im August 2025 treten weitere Kapitel in Kraft, darunter Regelungen zu Behörden und Meldepflichten, Bestimmungen zu KI-Modellen, Governance-Strukturen und Sanktionen. Um die Konformität von KI-Modellen mit den Vorgaben des AI Acts zu überprüfen, wurden spezielle Werkzeuge wie der Large Language Model (LLM) Checker entwickelt, der Systeme hinsichtlich Cybersicherheit und diskriminierungsfreiem Output bewertet. Einige EU-Mitgliedsstaaten haben zudem begonnen, ergänzende nationale Gesetze zu erlassen. Die vollständige Anwendung des AI Acts ist für August 2027 vorgesehen.


KI in der öffentlichen Verwaltung: Breites Einsatzspektrum

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung bietet enormes Potenzial, um Prozesse effizienter zu gestalten, Kosten zu senken und datenbasierte Entscheidungen zu erleichtern. In der Finanzverwaltung zum Beispiel automatisiert KI die Buchhaltung, optimiert Budgetprognosen und hilft, Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen. Im Vergabemanagement verbessert sie Ausschreibungsverfahren, bewertet Anbieter und minimiert Risiken. Auch das Personalwesen profitiert: KI unterstützt bei der Bewerberauswahl, verwaltet digitale Personalakten und analysiert die Mitarbeiterzufriedenheit.

Darüber hinaus erleichtert KI die Bürgerkommunikation. Chatbots übernehmen Routineanfragen, optimieren Formularprozesse und ermöglichen mehrsprachige Kommunikation. Gleichzeitig trägt sie zur Analyse öffentlicher Stimmungsbilder bei und hilft, Krisensituationen frühzeitig zu erkennen. In der Infrastruktursteuerung optimiert KI die Verkehrsflüsse, den Energieverbrauch und die Umweltüberwachung. Schäden an Straßen oder Brücken lassen sich frühzeitig identifizieren, und Maßnahmen zur Luft- oder Wasserqualität können gezielt gesteuert werden. Auch in der öffentlichen Sicherheit ist KI zunehmend im Einsatz: Sie unterstützt Strafverfolgungsbehörden durch Datenanalysen, verbessert die Erkennung von Cyberangriffen und hilft bei der schnellen Einschätzung von Notrufen.


Herausforderungen und Voraussetzungen für eine erfolgreiche KI-Implementierung
Trotz der zahlreichen Vorteile erfordert der Einsatz von KI im öffentlichen Sektor auch sorgfältige Abwägungen und Investitionen. Datenschutz und Sicherheit spielen eine zentrale Rolle, insbesondere wenn es um die Verarbeitung sensibler Verwaltungsdaten geht. Strikte Datenschutzrichtlinien und robuste Sicherheitsmaßnahmen sind notwendig, um Datenmissbrauch oder Cyberangriffe zu verhindern. Ebenso müssen ethische Fragestellungen und gesellschaftliche Akzeptanz berücksichtigt werden. Damit Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltungsmitarbeitende Vertrauen in KI-Systeme entwickeln, sind transparente Algorithmen und verständliche Entscheidungsprozesse erforderlich.

Neben diesen Herausforderungen stellt auch die technische Umsetzung eine bedeutende Hürde dar. Die Implementierung von KI erfordert Investitionen in moderne IT-Infrastrukturen, Schulungsprogramme für Mitarbeitende und langfristige Wartungskonzepte. Denn in den kommenden Jahren wird der Einsatz von KI in der öffentlichen Verwaltung weiter zunehmen. Der Ausbau von Smart Cities, digitale Bürgerservices und KI-gestützte Entscheidungsmodelle werden weiter an Bedeutung gewinnen. Die Interaktion mit Bürgerinnen und Bürgern wird immer intuitiver werden, unterstützt durch Sprachassistenten, personalisierte Verwaltungsservices und vorausschauende Lösungen. Regulierungsmaßnahmen wie der AI Act setzen dabei einen klaren Rahmen, während technologische Fortschritte zu leistungsfähigeren und effizienteren KI-Systemen führen werden.



KI als Schlüsseltechnologie für die Verwaltung der Zukunft
Künstliche Intelligenz wird die öffentliche Verwaltung nachhaltig verändern. Sie bietet enorme Potenziale für Effizienzsteigerungen, Kosteneinsparungen und bessere Bürgerdienste. Gleichzeitig erfordert sie durchdachte Regulierungen, hohe ethische Standards und eine klare Strategie für die Integration in bestehende Verwaltungsstrukturen.

Die erfolgreiche Implementierung von KI im öffentlichen Sektor wird maßgeblich davon abhängen, ob es gelingt, innovative Technologien mit gesellschaftlicher Verantwortung in Einklang zu bringen. Wer frühzeitig in sichere, faire und transparente KI investiert, wird die Weichen für eine zukunftsfähige Verwaltung stellen.


Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht bietet regelmäßig Praxisseminare zum Thema KI im öffentlichen Sektor an. Im ersten Halbjahr 2025 stehen folgende Veranstaltungen an: (Weitere Seminare sind in Planung.)


20.03.2025

J.6 Grundlagen der KI in der Öffentlichkeitsarbeit

Implementierung & Einsatzmöglichkeiten | KI-Tools | Anwendung von DEEPL und Chat GPT | Prompting | KI-Agenten | Übungen | Checklisten & Recherchelinks

 

03.07.2025
K.15 Künstliche Intelligenz im öffentlichen Sektor: Chancen, Risiken und rechtliche Rahmenbedingungen

KI-Verordnung (KI-VO) | Datenschutzanforderungen (DSGVO) | technische und rechtliche Aspekte | datenschutzkonformer Einsatz von KI | KI-Kompetenz gemäß Art. 4 KI-VO

Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich bitte an: 


Constanze Korb

Fortbildungskampagne öffentliches Recht

Presse und Kommunikation


Tel.: +49 (0) 30 89 56 27 13

E-Mail: presse@fortbildungskampagne.de


Über Fortbildungskampagne öffentliches Recht:


Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht wurde 2019 in Berlin gegründet und erweitert das Weiterbildungsangebot im öffentlichen Sektor durch effiziente Veranstaltungen im Online-Format. ExpertInnen aus der Praxis, aus Forschung und Lehre und dem Rechtsbereich vermitteln ihr fundiertes Wissen im Rahmen von Seminaren und Inhouse-Schulungen. Die Veranstaltungen bieten einen direkten Austausch mit den ReferentInnen.


Die Fortbildungskampagne eruiert über fortlaufende Recherchen und den ständigen Austausch mit ExpertInnen und Institutionen den tatsächlichen Fortbildungsbedarf an aktuellen und praxisrelevanten Themen. Sie versteht sich als eine innovative Plattform für Wissenstransfer, deren Angebot die öffentliche Hand aktiv mitgestalten kann. 


11. Juni 2026
Mit unserem Herbstprogramm im Vergaberecht bieten wir Mitarbeitenden aus Vergabestellen, Beschaffungsabteilungen und Fachbereichen abwechslungsreiche und praxisnahe Fortbildungen zu den aktuellen Herausforderungen der öffentlichen Auftragsvergabe. Von den vergaberechtlichen Grundlagen über die rechtssichere Erstellung von Leistungsbeschreibungen und die Angebotswertung bis hin zu IT Vergaben, Vertragsänderungen und der Vergabe von Architekten und Ingenieurleistungen decken die Seminare zentrale Themen des Beschaffungsalltags ab.  Im Mittelpunkt stehen dabei die sichere Anwendung des Vergaberechts, aktuelle Entwicklungen aus Rechtsprechung und Praxis sowie konkrete Handlungsempfehlungen für die tägliche Arbeit. Seminarübersicht:
2. Juni 2026
Schulen, Rathäuser, Verwaltungsgebäude, Sporthallen oder Hochschulgebäude müssen nicht nur errichtet und unterhalten, sondern auch sicher betrieben werden. Genau hier kommt die sogenannte Betreiberverantwortung ins Spiel. Doch wer trägt eigentlich die Verantwortung, wenn es zu einem Unfall oder Schaden kommt? Grundsätzlich ist der Betreiber eines Gebäudes dafür verantwortlich, Gefahren für Nutzer, Besucher und Beschäftigte möglichst zu vermeiden. Dazu gehören beispielsweise die regelmäßige Prüfung technischer Anlagen, die Einhaltung von Wartungsintervallen, die Verkehrssicherung von Wegen und Treppen sowie die Organisation von Brandschutzmaßnahmen. In der Praxis ist die Wahrnehmung und ggf. Übertragung von Betreiberverantwortung häufig jedoch weitaus komplexer, als zunächst angenommen. Besondere Herausforderungen entstehen dort, wo mehrere Beteiligte zusammenwirken. Gebäudemanagement, Fachämter, externe Dienstleister und Nutzer teilen sich oftmals Aufgaben und Zuständigkeiten. Fehlen klare Regelungen oder eine nachvollziehbare Dokumentation, können Haftungsfragen im Schadensfall schnell komplex werden. Im folgenden Fachseminar wird ein praxisnaher Überblick über die Grundlagen, Verantwortungsbereiche, Ziele und Risiken der Betreiberverantwortung im Liegenschaftsmanagement vermittelt. Dabei legt das Seminar den Fokus auf die Sicht der Führungskraft. Insbesondere wird besprochen, wie sich die verantwortliche Person exkulpieren kann, was sie beachten und wie sie organisiert sein sollte.
22. Mai 2026
Weitere Informationen und Bezug über die Verlagsseite: hier .
12. Mai 2026
Viele Kommunen und öffentliche Verwaltungen haben in den vergangenen Jahren die doppelte Buchführung eingeführt, um finanzielle Abläufe transparenter und moderner zu gestalten. In der Praxis zeigte sich jedoch häufig, dass die Doppik mit einem hohen organisatorischen und personellen Aufwand verbunden ist. Gerade kleinere Verwaltungen stoßen dabei oft an ihre Grenzen, etwa durch komplexe Bewertungsfragen, steigende Anforderungen an Software und Fachwissen sowie zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Deshalb wird inzwischen wieder verstärkt darüber diskutiert, ob die klassische Kameralistik in bestimmten Bereichen die praktikablere Lösung sein kann. In der Praxis sei die doppelte Buchführung oftmals deutlich komplexer, personalintensiver und teurer ist als ursprünglich erwartet. Als reine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erweist sich die Kameralistik als eine robuste Methode im Rechnungswesen, bei der Liquidität, Kassenwirksamkeit und die Einhaltung des Haushaltsplans im Vordergrund stehen. Wer sich tiefergehend mit der Kameralistik beschäftigen möchte, für den bietet die Fortbildungskampagne öffentliches Recht die folgenden beiden Fachseminare im Juni und September an.
22. April 2026
Die Europäische Kommission hat im November 2025 zwei eng miteinander verbundene Gesetzesvorschläge vorgelegt: die sogenannte Digital-Omnibus-Verordnung sowie eine spezielle Digital-Omnibus-Verordnung zur KI. Beide verfolgen das Ziel, den bestehenden Rechtsrahmen im Digitalbereich zu vereinfachen, setzen jedoch unterschiedliche Schwerpunkte. Die allgemeine Digital-Omnibus-Verordnung nimmt den gesamten digitalen Rechtsrahmen der EU in den Blick. Sie bündelt und überarbeitet eine Vielzahl bestehender Vorschriften, darunter Regelungen zu Datenschutz, Datenwirtschaft, Cybersicherheit und Online-Plattformen. Ziel ist es, Überschneidungen zu reduzieren, veraltete Vorschriften abzuschaffen und die Anwendung für Unternehmen und Verwaltungen zu erleichtern. Wesentliche konkrete Ziele der beiden Vorschläge:: Zusammenführung und Vereinfachung von Datenregelwerken Anpassungen bei der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), etwa zur Klarstellung von Begriffen und zur Entlastung kleinerer Akteure Einführung zentraler Meldewege für Cybersicherheitsvorfälle Reduzierung von Bürokratie und Berichtspflichten Insgesamt handelt es sich um einen horizontalen Ansatz, der den digitalen Binnenmarkt effizienter und innovationsfreundlicher machen soll, ohne die bestehenden Schutzniveaus zu senken. Der zweite Vorschlag konzentriert sich gezielt auf die Umsetzung der europäischen KI-Verordnung (AI Act, deutsch: KI-VO). Hintergrund ist, dass deren Anwendung in der Praxis komplex ist und Unternehmen sowie Behörden vor Herausforderungen stellt. Die KI-Omnibus-Verordnung setzt auf gezielte Vereinfachungen, wie beispielsweise: Anpassung von Fristen an die Verfügbarkeit technischer Standards Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen Reduzierung von Dokumentations- und Registrierungspflichten Stärkere Unterstützung durch Leitlinien und zentrale Anlaufstellen Ausbau von Testumgebungen („Reallabore“) für KI Ziel ist es, die Einführung und Nutzung von KI in Europa zu beschleunigen, ohne die grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Grundrechtsschutz zu verändern. Beide Vorschläge sind Teil eines umfassenden EU-Programms zur „besseren Rechtsetzung“ und sollen vor allem eines erreichen: weniger Bürokratie bei gleichbleibend hohen Standards. Die Digital-Omnibus-Verordnung ist breit angelegt und betrifft den gesamten digitalen Rechtsrahmen. Die KI-Omnibus-Verordnung ist ein Spezialinstrument, das ausschließlich die praktische Umsetzung der KI-Verordnung erleichtern soll. Während die eine also den digitalen Rechtsrahmen insgesamt neu ordnet, sorgt die andere dafür, dass ein zentrales Einzelgesetz, die KI-VO, in der Praxis besser funktioniert. Mit dem Omnibus-Paket setzt die EU auf Vereinfachung statt neuer Regulierung. Für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bedeutet das vor allem: weniger Komplexität, klarere Regeln und bessere Voraussetzungen für Innovation, insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Die Vorschläge der Europäischen Kommission können hier in deutscher Sprache aufgerufen werden: Digital-Omnibus-Verordnung Digital-Omnibus-Verordnung zur KI
14. April 2026
Mit der Neuveröffentlichung der Vertragsvorlagen EVB-IT durch das Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) stehen seit Kurzem sämtliche Vertragsvorlagen für die IT-Beschaffung in Form von interaktiven Vertragserstellungs-Tools zur Verfügung. Auf der Internetseite digitale-verwaltung.de/aktuelle evb-it können die Links zu den interaktiven Dateien, den sogenannten Playbooks, aufgerufen werden. Mit diesen Playbooks können komplexe Verträge für die Beschaffung von IT-Leistungen, inklusive Cloud-Leistungen sowie sämtliche Arten von Soft- und Hardware, schrittweise und für den jeweiligen Beschaffungsgegenstand maßgeschneidert erstellt werden. Diese Aktualisierung der bestehenden EVB-IT Vertragsvorlagen stellt einen maßgeblichen Meilenstein in der Verwaltungsmodernisierung und insbesondere der Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe dar. Zudem wurden die EVB-IT Vertragsvorlagen um einheitliche Regelungen ergänzt, welche die rechtssichere Beschaffung von Open Source Software (OSS) ermöglichen sollen. Damit wird der von vielen Seiten geäußerten Forderung Rechnung getragen, dass Einrichtungen der öffentlichen Hand in Deutschland in der Lage sein sollten, Open Source Lösungen bevorzugt zu beschaffen und dadurch mögliche Abhängigkeiten von Monopolisten zu verringern. Weitere Informationen finden sich in der Pressemitteilung des BMDS: Open Source rechtssicher beschaffen
25. März 2026
Mit dem kürzlich erschienenen „Kompendium Immobilien-Projektentwicklung“ legen Dietmar Lucht, Markus G. Viering und Martin Jung ein umfassendes Werk vor, das den Anspruch erhebt, die Komplexität von Immobilienprojekten ganzheitlich abzubilden. Im Mittelpunkt steht eine zentrale Idee: Immobilien-Projektentwicklung wird nicht nur als linearer Prozess verstanden, sondern zugleich als temporäre Organisation im Spannungsfeld technischer, wirtschaftlicher, sozialer und politischer Einflüsse. Das Buch verbindet damit zwei Perspektiven, die in der Praxis häufig getrennt betrachtet werden – Prozessmodell und Kooperationsmodell – und führt sie systematisch zusammen. Inhaltlich bietet das Kompendium einen strukturierten Überblick über Projektmanagement-Methoden und deren Anwendbarkeit in der Immobilienentwicklung, praxisnahe Ansätze zur Standardisierung von Prozessen bei gleichzeitiger Berücksichtigung von Komplexität und Unsicherheit, sowie eine konsequent interdisziplinäre Verknüpfung von Bautechnik, Ökonomie, Recht und Nachhaltigkeit. Besonders hervorzuheben ist der breite Zugang: Das Werk richtet sich gleichermaßen an Praktiker wie Projektentwickler, Asset Manager und Planer wie auch an Studierende. Ergänzt wird es durch zahlreiche Gastbeiträge, die spezifische Themen vertiefen und unterschiedliche fachliche Perspektiven einbringen. Damit positioniert sich das Buch weniger als klassisches Lehrbuch einzelner Disziplinen, sondern als integrierter Ordnungsrahmen für die Praxis komplexer Immobilienprojekte – mit dem Ziel, sowohl theoretische Fundierung als auch konkrete Handlungsorientierung zu liefern. Weitere Informationen und Bezug über die Verlagsseite hier .
24. März 2026
Bund und Länder haben im IT-Planungsrat einen grundlegenden Neustart für die digitale Verwaltung beschlossen. Im Zentrum stehen der sogenannte Deutschland-Stack als gemeinsame technische Basis, ein abgestimmtes föderales Portfolio sowie eine engere, verbindlichere Steuerung über alle Ebenen hinweg. Erstmals sollen damit Standards, zentrale IT-Komponenten und strategische Prioritäten einheitlich gelten – ein wichtiger Schritt hin zu mehr Effizienz, Transparenz und Zusammenarbeit. Auch die FITKO erhält eine stärkere Rolle bei Koordination und Qualitätssicherung. Weitere Informationen und Details finden sich im Originalbeitrag hier .
17. März 2026
Emotionale Trigger im beruflichen Umfeld Das berufliche Umfeld bleibt nicht frei von Emotionen, auch wenn die Zusammenarbeit harmonisch und grundsätzlich von Sachlichkeit und Rationalität geprägt ist. Die Fähigkeit, mit emotionalen Triggern bewusst umzugehen, spielt im sportlichen Wettkampf und bei Turnieren eine zentrale Rolle. Zu wissen, wodurch man sich aus dem Konzept bringen lässt, kann für Sportlerinnen und Sportler ein entscheidender Vorteil sein. Im Rahmen unseres neuen Dialogformats bieten wir an, Impulse aus der Sportpsychologie und der dynamischen Systemtheorie auf die Arbeitswelt anzuwenden. Sie erhalten dadurch die Gelegenheit, Ihre systemische Rolle im beruflichen Kontext zu beobachten, neu wahrzunehmen und in kleinen Schritten zu verändern. Das Angebot richtet sich an alle Management-Ebenen und findet als Dialogformat im individuellen, personalisierten Austausch statt. Informationen zum neuen Dialogformat sowie zur Reflexion der eigenen systemischen Rolle im beruflichen Kontext finden sich hier: www.fortbildungskampagne.de/systemische-fragen
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