Künstliche Intelligenz im öffentlichen Sektor – Status Quo, Potenziale und Herausforderungen

17. März 2025

BERICHT

Kometenhafter Aufstieg der künstlichen Intelligenz 

Künstliche Intelligenz hat sich in den letzten Jahren rasant weiterentwickelt und ist bereits in vielen Bereichen des öffentlichen Sektors integriert. Fortschritte in der Rechenleistung, im maschinellen Lernen und in der Verarbeitung großer Datenmengen haben die Präzision und Leistungsfähigkeit von KI erheblich verbessert. Moderne KI-Modelle basieren auf Deep Learning, neuronalen Netzen und Natural Language Processing, wodurch menschenähnliche Entscheidungsfindung und Sprachverarbeitung ermöglicht werden. Technologische Durchbrüche wie GPT-4 oder OpenAI’s DALL·E zeigen eindrucksvoll die Fähigkeiten und das Potenzial dieser Entwicklungen.


Internationale Wettbewerbsfähigkeit und ethische Standards
Weltweit investieren Regierungen verstärkt in KI-Technologien, um Effizienzsteigerungen zu erzielen und neue Innovationsmöglichkeiten zu erschließen. Während die USA und China in der Entwicklung führend sind, haben auch die EU und Deutschland gezielte KI-Strategien entwickelt, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Dabei wird ein besonderer Fokus auf ethische Standards und transparente Algorithmen gelegt. Mit der Inkraftsetzung des AI Acts am 1. August 2024 wurden erste gesetzliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit KI geschaffen, wodurch bestimmte Praktiken verboten wurden. Im August 2025 treten weitere Kapitel in Kraft, darunter Regelungen zu Behörden und Meldepflichten, Bestimmungen zu KI-Modellen, Governance-Strukturen und Sanktionen. Um die Konformität von KI-Modellen mit den Vorgaben des AI Acts zu überprüfen, wurden spezielle Werkzeuge wie der Large Language Model (LLM) Checker entwickelt, der Systeme hinsichtlich Cybersicherheit und diskriminierungsfreiem Output bewertet. Einige EU-Mitgliedsstaaten haben zudem begonnen, ergänzende nationale Gesetze zu erlassen. Die vollständige Anwendung des AI Acts ist für August 2027 vorgesehen.


KI in der öffentlichen Verwaltung: Breites Einsatzspektrum

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung bietet enormes Potenzial, um Prozesse effizienter zu gestalten, Kosten zu senken und datenbasierte Entscheidungen zu erleichtern. In der Finanzverwaltung zum Beispiel automatisiert KI die Buchhaltung, optimiert Budgetprognosen und hilft, Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen. Im Vergabemanagement verbessert sie Ausschreibungsverfahren, bewertet Anbieter und minimiert Risiken. Auch das Personalwesen profitiert: KI unterstützt bei der Bewerberauswahl, verwaltet digitale Personalakten und analysiert die Mitarbeiterzufriedenheit.

Darüber hinaus erleichtert KI die Bürgerkommunikation. Chatbots übernehmen Routineanfragen, optimieren Formularprozesse und ermöglichen mehrsprachige Kommunikation. Gleichzeitig trägt sie zur Analyse öffentlicher Stimmungsbilder bei und hilft, Krisensituationen frühzeitig zu erkennen. In der Infrastruktursteuerung optimiert KI die Verkehrsflüsse, den Energieverbrauch und die Umweltüberwachung. Schäden an Straßen oder Brücken lassen sich frühzeitig identifizieren, und Maßnahmen zur Luft- oder Wasserqualität können gezielt gesteuert werden. Auch in der öffentlichen Sicherheit ist KI zunehmend im Einsatz: Sie unterstützt Strafverfolgungsbehörden durch Datenanalysen, verbessert die Erkennung von Cyberangriffen und hilft bei der schnellen Einschätzung von Notrufen.


Herausforderungen und Voraussetzungen für eine erfolgreiche KI-Implementierung
Trotz der zahlreichen Vorteile erfordert der Einsatz von KI im öffentlichen Sektor auch sorgfältige Abwägungen und Investitionen. Datenschutz und Sicherheit spielen eine zentrale Rolle, insbesondere wenn es um die Verarbeitung sensibler Verwaltungsdaten geht. Strikte Datenschutzrichtlinien und robuste Sicherheitsmaßnahmen sind notwendig, um Datenmissbrauch oder Cyberangriffe zu verhindern. Ebenso müssen ethische Fragestellungen und gesellschaftliche Akzeptanz berücksichtigt werden. Damit Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltungsmitarbeitende Vertrauen in KI-Systeme entwickeln, sind transparente Algorithmen und verständliche Entscheidungsprozesse erforderlich.

Neben diesen Herausforderungen stellt auch die technische Umsetzung eine bedeutende Hürde dar. Die Implementierung von KI erfordert Investitionen in moderne IT-Infrastrukturen, Schulungsprogramme für Mitarbeitende und langfristige Wartungskonzepte. Denn in den kommenden Jahren wird der Einsatz von KI in der öffentlichen Verwaltung weiter zunehmen. Der Ausbau von Smart Cities, digitale Bürgerservices und KI-gestützte Entscheidungsmodelle werden weiter an Bedeutung gewinnen. Die Interaktion mit Bürgerinnen und Bürgern wird immer intuitiver werden, unterstützt durch Sprachassistenten, personalisierte Verwaltungsservices und vorausschauende Lösungen. Regulierungsmaßnahmen wie der AI Act setzen dabei einen klaren Rahmen, während technologische Fortschritte zu leistungsfähigeren und effizienteren KI-Systemen führen werden.



KI als Schlüsseltechnologie für die Verwaltung der Zukunft
Künstliche Intelligenz wird die öffentliche Verwaltung nachhaltig verändern. Sie bietet enorme Potenziale für Effizienzsteigerungen, Kosteneinsparungen und bessere Bürgerdienste. Gleichzeitig erfordert sie durchdachte Regulierungen, hohe ethische Standards und eine klare Strategie für die Integration in bestehende Verwaltungsstrukturen.

Die erfolgreiche Implementierung von KI im öffentlichen Sektor wird maßgeblich davon abhängen, ob es gelingt, innovative Technologien mit gesellschaftlicher Verantwortung in Einklang zu bringen. Wer frühzeitig in sichere, faire und transparente KI investiert, wird die Weichen für eine zukunftsfähige Verwaltung stellen.


Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht bietet regelmäßig Praxisseminare zum Thema KI im öffentlichen Sektor an. Im ersten Halbjahr 2025 stehen folgende Veranstaltungen an: (Weitere Seminare sind in Planung.)


20.03.2025

J.6 Grundlagen der KI in der Öffentlichkeitsarbeit

Implementierung & Einsatzmöglichkeiten | KI-Tools | Anwendung von DEEPL und Chat GPT | Prompting | KI-Agenten | Übungen | Checklisten & Recherchelinks

 

03.07.2025
K.15 Künstliche Intelligenz im öffentlichen Sektor: Chancen, Risiken und rechtliche Rahmenbedingungen

KI-Verordnung (KI-VO) | Datenschutzanforderungen (DSGVO) | technische und rechtliche Aspekte | datenschutzkonformer Einsatz von KI | KI-Kompetenz gemäß Art. 4 KI-VO

Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich bitte an: 


Constanze Korb

Fortbildungskampagne öffentliches Recht

Presse und Kommunikation


Tel.: +49 (0) 30 89 56 27 13

E-Mail: presse@fortbildungskampagne.de


Über Fortbildungskampagne öffentliches Recht:


Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht wurde 2019 in Berlin gegründet und erweitert das Weiterbildungsangebot im öffentlichen Sektor durch effiziente Veranstaltungen im Online-Format. ExpertInnen aus der Praxis, aus Forschung und Lehre und dem Rechtsbereich vermitteln ihr fundiertes Wissen im Rahmen von Seminaren und Inhouse-Schulungen. Die Veranstaltungen bieten einen direkten Austausch mit den ReferentInnen.


Die Fortbildungskampagne eruiert über fortlaufende Recherchen und den ständigen Austausch mit ExpertInnen und Institutionen den tatsächlichen Fortbildungsbedarf an aktuellen und praxisrelevanten Themen. Sie versteht sich als eine innovative Plattform für Wissenstransfer, deren Angebot die öffentliche Hand aktiv mitgestalten kann. 


12. März 2026
Mit dem dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb wurden am 12. Februar 2026 strengere Regelungen für die Nachhaltigkeitskommunikation und Werbung mittels Nachhaltigkeitsaussagen auf den Weg gebracht. Mit in Kraft treten im September 2026 sollen die Gesetzesänderungen die Irreführung von Verbrauchern und Verbraucherinnen weiter einschränken und insbesondere für Transparenz und Klarheit im sogenannten "Greenwashing" und bei irreführenden Umweltaussagen sorgen. Pauschale Aussagen über zukünftige Umweltleistungen wie etwa "Klimaneutral bis 2035" können nach Ergänzung des I rreführungstatbestandes (§ 5 UW) demnach dann als irreführend eingestuft werden, wenn " klare, objektive, öffentlich einsehbare und überprüfbare Verpflichtungen, die in einem detaillierten und realistischen Umsetzungsplan festgelegt sind", fehlen. Ein detaillierter und realistischen Umsetzungsplan muss demnach nicht nur öffentlich einsehbar sein, sondern auch regelmäßig von einem unabhängigen externen Sachverständigen überprüft werden. Zudem können Unternehmen künftig nicht mehr mit allgemeinen Aussagen wie "umweltfreundlich“ oder „ökologisch“ werben, sofern die entsprechende Umweltleistung nicht nachgewiesen werden kann. Auch wird die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln, die nicht auf einem Zertifizierungssystem basieren oder von staatlichen Stellen ausgegeben wurden, bei denen es sich also um von den Unternehmen selbst erstellte Siegel handelt, nicht mehr möglich sein. Darüber hinaus müssen künftig Aussagen über Produkte, die sich auf die Kompensation von Treibhausgasen beziehen und dem Produkt in dem Zusammenhang eine neutrale, verringerte oder positive Auswirkung auf die Umwelt attestieren, mit besonderer Vorsicht getroffen werden. Derartige Aussagen dürfen nach in Kraft treten der Änderungen nurmehr getroffen werden, wenn sie sich unmittelbar auf den Lebenszyklus des Produkts selbst beziehen. Dies wirft bereits ein Schlaglicht auf die zukünftige Ausgestaltung des CO2-Zertifikathandels. Der Aufbau und die Finanzierung einer Infrastruktur zum Transport und zur Speicherung von CO2 ( CCS- Hochlauf) basieren auf der Idee, dass Unternehmen zumindest einen Teil ihres Beitrags zur Klimaneutralität mittels Kompensationsleistungen in Form von nachweisbar gespeichertem CO2 erfüllen können. Bereits jetzt stellt diese Möglichkeit einen wichtigen Baustein in der Klimastrategie zahlreicher Unternehmen im Dienstleistungssektor dar. Die strengeren Regelungen im Bereich der Konsumentenprodukte zielen hingegen deutlich auf messbare Effekte in den Produktions- und Lieferketten selbst ab. Mit dem Beschluss des dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerbs wird die sogenannte Empco-Richtlinie ( Empowering Consumers for the Green Transition , EU-Richtlinie 2024/825) in deutsches Recht umgesetzt .
9. März 2026
"Some say that Ukraine should be grateful for everything. The truth is exactly the opposite. The rest of us should be grateful to Ukraine." (Donald Tusk, Prime Minister of Poland, 14.02.2026) In diesem Zitat von Donald Tusk drückt sich eine Sichtweise aus, die in letzter Zeit immer wieder zu hören ist: Wir sollten als Deutsche und Europäer froh darüber sein, endlich vom Rest der Welt wachgerüttelt worden zu sein, um aus unserem „Dornröschenschlaf“ (Peter Sloterdijk) zu erwachen beziehungsweise um den längeren „Urlaub aus der Geschichte“ (ebd.) in sicherheitspolitischer Hinsicht nun zu beenden. Mit der neuen sicherheitspolitischen Lage in Europa rücken Fragen der militärischen und zivilen Krisenvorsorge stärker in den Mittelpunkt politischer Debatten. Strategiepläne wie die nationale Sicherheitsstrategie Deutschlands oder der sogenannte Operationsplan Deutschland (OPLAN) sollen sicherstellen, dass Staat, Wirtschaft und Gesellschaft im Ernstfall handlungsfähig bleiben. Doch die rechtlichen Rahmenbedingungen für viele der möglichen Maßnahmen sind bislang nur teilweise geklärt. Besonders deutlich wird dies beim möglichen Einsatz der Bundeswehr im Inland. Das Grundgesetz setzt hier sehr enge Grenzen. Militärische Unterstützung ist grundsätzlich nur in klar definierten Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei Naturkatastrophen, schweren inneren Notlagen oder im Verteidigungsfall. In modernen Bedrohungsszenarien hingegen, die sich häufig in Graubereichen zwischen Frieden und militärischem Konflikt bewegen, könnten die verantwortlichen Ebenen gezwungen sein, sicherheitspolitisch schnell zu handeln, während gleichzeitig unklar bleibt, ob einzelne Maßnahmen vollständig mit der Verfassung vereinbar sind und inwiefern Grundrechte von Bürgern und Unternehmen eingeschränkt werden könnten. Ähnliche juristische Unsicherheiten bestehen bei der Einbindung ziviler Infrastruktur und privater Unternehmen in sicherheitspolitische Planungen. Logistikunternehmen, Energieversorger oder Telekommunikationsanbieter spielen eine zentrale Rolle für militärische Mobilität und Krisenresilienz. Doch sobald staatliche Stellen im Ernstfall auf private Ressourcen zugreifen oder Prioritäten in Transport- und Lieferketten festlegen, stellen sich unmittelbar Fragen des Eigentumsrechts, der Berufs- und Unternehmerfreiheit sowie des europäischen Wettbewerbsrechts bis hin zum Beihilfenrecht. Ohne präzise gesetzliche Regelungen könnten solche Eingriffe im Nachhinein Gegenstand langwieriger Gerichtsverfahren werden, sofern die Rechtsgrundlagen für staatliche Eingriffe in Wirtschaft und Infrastruktur unklar bleiben. Militärisch motivierte wirtschaftliche Maßnahmen, die etwa im Rahmen der nationale Sicherheitsstrategie ergriffen werden, sollten in jedem Fall vor dem Hintergrund des EU-Wettbewerbsrechts, dem Beihilferecht und der Binnenmarktfreiheit abgesichert werden . In vergangenen Krisensituationen zeigte sich immer wieder, dass unter Zeitdruck oftmals nicht immer ausreichend geprüft werden kann, ob vorgesehene Ausnahmeregelungen tatsächlich greifen und einer nachträglichen Prüfung standhalten würden. Hinzu kommt die komplexe Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern und europäischen Institutionen. Während Verteidigungspolitik in erster Linie Bundesaufgabe ist, liegen zentrale Bereiche der inneren Sicherheit bei den Ländern, insbesondere Polizeiarbeit und Katastrophenschutz. Gleichzeitig wächst die Bedeutung europäischer Koordinationsmechanismen im Rahmen der EU-weiten Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Diese mehrstufige Zuständigkeitsstruktur kann in einer akuten Krisensituation und insbesondere bei hybriden Bedrohungen zu rechtlichen Unklarheiten führen, etwa darüber, welche Behörde letztlich entscheidungsbefugt ist. All diese Faktoren deuten darauf hin, dass Deutschland und Europa im Ernstfall vor einem grundlegenden Dilemma stehen könnten. Politische und militärische Entscheidungsträger müssten möglicherweise rasch handeln, um die Handlungsfähigkeit des Staates zu sichern, selbst dann, wenn die rechtliche Bewertung einzelner Maßnahmen noch nicht abschließend geklärt ist. Eine mögliche Krise beziehungsweise das Eintreten einer der Eskalationsstufen (Friede, hybride Bedrohungslage, Krise und Krieg) könnte damit nicht nur politische und wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen, sondern auch eine lange juristische Nachwirkung. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass Sicherheits- und Verteidigungspolitik nicht nur militärische und strategische Fragen aufwirft, sondern auch eine intensive rechtliche Vorbereitung erfordert. Je klarer die gesetzlichen Grundlagen im Vorfeld definiert werden, desto geringer ist das Risiko, dass notwendige Entscheidungen im Ernstfall in einem rechtlichen Graubereich getroffen werden müssen.
10. Februar 2026
PRESSEMITTEILUNG
18. Dezember 2025
Nach sechs Jahren in der Verantwortung der Fortbildungskampagne ist mir in den vergangenen Monaten eines so klar wie nie geworden: Liebe Kunden und liebe Kundinnen, wir sind noch nicht fertig. Miteinander :-) Es mag sein, dass Sie uns als Veranstalter im Zusammenhang mit Ihrer Seminarteilnahme gar nicht registrieren, weil Sie sich selbstverständlich auf die fachlichen Inhalte, die Experten und Expertinnen und Ihre "Peergroup", wie es so schön heißt, konzentrieren. Eigentlich ist es sogar ein Leitbild von gutem Service, wenn man als Dienstleister stets dezent im Hintergrund dafür sorgt, dass alle zufrieden sind und kein Wunsch unerfüllt bleibt. Doch dabei wird manchmal vergessen, dass wir im Austausch miteinander stehen. Dialog, Austausch, Kommunikation und Interaktion finden auf mehreren Ebenen statt als bloß der offensichtlichen. Sogar ein Schweigen ist Kommunikation, wie Sie wissen. Deswegen bedanke ich mich, falls Sie bis hierher gelesen haben. Falls Sie Lust bekommen, aktiv mit uns zu kommunizieren, da wir ohnehin bereits miteinander kommunizieren, nur zu. Nehmen Sie sich kurz Zeit. Schreiben Sie etwas! Auf ein glückliches und gelungenes 2026!
10. Dezember 2025
Welche Beratungsunternehmen finden Sie derzeit besonders interessant für die öffentliche Hand in Deutschland? Für Fragen wenden Sie sich bitte an: Till Spurny Fortbildungskampagne öffentliches Recht Tel.: +49 (0) 30 89 56 27 16 E-Mail: info@fortbildungskampagne.de
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