Fachkräftemangel Adé: Neue Praxisseminare im Bereich Social Media im Frühjahr 2023

14. Dezember 2022

PRESSEMITTEILUNG

Die Seminarteilnehmenden können sich in Rechtssicherheit, Chancen und Potenzialen der Social-Media-Kommunikation und im E-Recruiting schulen

Durch den aktuellen Fachkräftemangel und den personellen Nachwuchs sind Organisationen und Einrichtungen der öffentlichen Hand heute mehr denn je auf eine externe Kommunikation auf Social-Media-Kanälen angewiesen. Dabei sind die rechtlichen Grundlagen und der Datenschutz häufig diskutierte Themen, weil es hierzu noch keine hinreichende Rechtssicherheit gibt. Dennoch gibt es eine Vielzahl rechtlicher Anforderungen, die von Social Media-Nutzern beachtet werden sollten. In dem am 24.03.2023 online veranstalteten Praxisseminar „Rechtssicherer Einsatz von Social Media-Kanälen“ eignen sich Teilnehmende das notwendige Wissen an, um die rechtlichen Herausforderungen und die Gestaltung ihrer Social Media- Auftritte zu meistern. Rechtsanwalt Horst Speichert führt den Teilnehmerkreis durch das Dickicht neuer Urteile und Gesetze und macht ihn mit den Risiken der verschiedenen Plattformen vertraut. Durch Praxisfälle, Mustervorlagen und Lösungsstrategien werden die Teilnehmenden in die Lage versetzt, Risiken zu minimieren. Sie erwerben die Fähigkeit, künftige Vorhaben auf Social Media-Plattformen rechtskonform umzusetzen und erhalten einen Werkzeugkasten mit den notwendigen Gestaltungsbausteinen und Mustervorlagen.

In einem zweiten Praxisseminar, das am 27.04.2023 online stattfindet, befassen sich die Teilnehmenden mit den redaktionellen Inhalten der Social-Media-Kommunikation. Sie erfahren, wie sie eine professionelle Social-Media-Strategie für ihre externe Kommunikation erarbeiten, wie sie einen Redaktionsplan erstellen und welchen Content sie posten sollten. Darüber hinaus erläutern Stefan und Katja Ebertz von elbespace | Raum für Kommunikation, wie sie verschiedene Abteilungen am Prozess beteiligen, welche Ziele sie festsetzen und wie sie diese messen können. Eine wichtige Bedeutung haben außerdem das Community Management und die Krisenkommunikation. In einer Community werden Follower an die Kanäle gebunden und zur Interaktion animiert. Nicht zuletzt sollten Organisationen der öffentlichen Hand aufgrund der Vielzahl an aktuellen Krisen das nötige Handwerkszeug für eine adäquate und konstruktive Kommunikation in Krisenfällen besitzen.

Wieder im Programm im 1. Halbjahr 2023 ist außerdem das Hybrid-Seminar „Erfolgreiches E-Recruiting - zielgruppengerecht, rechtssicher und innovativ“, das am 06. und 07.02.23 im Adina Hotel in Berlin Mitte veranstaltet wird. Interessierte erlernen hier, wie sie eine digitale HR-Strategie aufstellen, welche Kanäle und Tools sie für das Recruiting nutzen, auf welche rechtlichen Fallstricke sie achten sollten und wie sie eine E-Akte anlegen. Außerdem erfahren sie von den neuesten und innovativen Trends im Bewerbungsmanagement. 

Themen im Überblick: 

  • Soziale Medien als neue Vertriebskanäle: Einsatz von Facebook, LinkedIn, Xing, Instagram und Whatsapp
  • Zulässigkeit von Tracking und Einsatz von Plugins
  • Durchführung Gewinnspiele, Promotions und Teilnahmebedingungen
  • Werberecht und Einwilligungen
  • Gestaltung von Einwilligungen und Mustervorlagen
  • Direktmarketing und Dokumentationspflichten
  • Datenschutzfragen
  • Gestaltung Content-Banner
  • Das neue TTDSG / Schrems II-Urteil des EUGH (internationaler Datentransfer)
  • Urheber -und Persönlichkeitsrechte
  • Bewertungsportale
  • YouTube, Einsatz von Reels
  • Sensibilisierung der Mitarbeiter, Gestaltung einer Social Media-Richtlinie, Mustervorlage
  • Einsatz von Dienstleistern, Web-Agenturen, Werbepartnern, Vertragsgestaltung
  • Social Media im Arbeitsverhältnis
  • Videokonferenzen, Bilder von Mitarbeitern
  • Rechte an geposteten Texten, Bildern, Videos, Kontakten
  • Social Media-Recruiting, direkte Ansprache, Talentpool
  • Mitbestimmungsrechte Personalrat für Social Media, Dienstvereinbarungen
  • Haftungsfragen und Abmahnungen
  • Bußgeldkonzept der DSGVO
  • Richtiger Umgang mit Abmahnungen, strafbewehrte Unterlassungserklärung / Vertragsstrafe

  • Einführung & Strategie
  • Redaktionsplanung & Content
  • Prozesse & Organisation
  • Ziele & Erfolgsmessung
  • Tools & Datenschutz
  • Community Management
  • Krisenkommunikation
  • Termine im Überblick: 
  • Rechtssicherer Einsatz von Social Media-Kanälen

  • Digitale Personalgewinnung gegen den Fachkräftemangel
  • Notwendige Veränderung von Recruiting-Prozessen und Schnittstellen
  • Anpassen der HR-Strategien an die digitale Welt
  • Employer Branding – Starke Arbeitgeber haben starke Fachkräfte
  • Unterschiede der Generationen auf dem Arbeitsmarkt
  • Die richtige Ansprache durch eine gezielte Zielgruppenanalyse
  • Passgenaue Suche durch Erstellen von Personas
  • Active Sourcing – Was es ist und wie es funktioniert
  • Social Media-Kanäle: Welcher Kanal für welche Zielgruppe?
  • Stellenanzeigen und Karrierewebseiten gekonnt einsetzen
  • Social Media – kein rechtsfreier Raum
  • Rechtssicher im Internet Rekrutieren
  • Umgang mit Bewertungsplattformen
  • Elektronische Personalakte – eine Grundvoraussetzung für das E-Recruiting
  • Prozesse effektiv dokumentieren und optimieren
  • Digitale Auswahlverfahren integrieren und zielorientiert gestalten
  • Recruiting-Tools - Auswahl
  • Recruiting Tools – Technische Umsetzung
  • Innovative Trends in der Personalauswahl

Termine im Überblick: 

Rechtssicherer Einsatz von Social Media-Kanälen
Datum: 24.03.23 von 9.00 bis 16.15 Uhr, online

Referent: 
Horst Speichert
Rechtsanwalt
Geschäftsführer der esb data GmbH
Lehrbeauftragter an der Universität Stuttgart

Teilnahmegebühr: 399,- Euro
Hier geht’s direkt zur Anmeldung:
https://www.fortbildungskampagne.de/anmeldung-k7

Chancen und Potenziale von Social Media für die öffentliche Hand
Datum: 27.04.23 von 9.00 bis 16.30 Uhr, online

Referenten:
Stefan und Katja Evertz
Inhaber, elbespace | Raum für Kommunikation

Teilnahmegebühr: 399,- Euro
Hier geht’s direkt zur Anmeldung:
https://www.fortbildungskampagne.de/anmeldung-j5

Erfolgreiches E-Recruiting - zielgruppengerecht, rechtssicher und innovativ
Datum: 06.-07.03.23, jeweils ca. von 9.00 bis 16.30 Uhr, hybrid (Adina Hotel Berlin Mitte & online)

Referentin und Referenten: 
Kathrin Post-Isenberg – Referentin für Employer Branding, (E-)Recruiting und Social Media, Institut der deutschen Wirtschaft, Köln
Florian Christ – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Heidelberg
Dr. Torsten Fischer – Dozent und IT-Fachkoordinator, Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Köln
Prof. Dr. Wilhelm Mülder – Wirtschaftsinformatiker, Hochschulprofessor für Wirtschaftsinformatik und Fachbuchautor, Hochschule Niederrhein, Krefeld

Teilnahmegebühr: 
Präsenzteilnahme: 956,25 Euro zzgl. MwSt.
Online-Teilnahme: 709,75 Euro zzgl. MwSt.
Hier geht’s direkt zur Anmeldung:
https://www.fortbildungskampagne.de/anmeldung-f2

Nähere Informationen zu unseren Veranstaltungen und zu unserem Partnernetzwerk finden Sie auf unserer Website https://www.fortbildungskampagne.de/.

Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich bitte an: 


Constanze Korb

Fortbildungskampagne öffentliches Recht

Presse und Kommunikation


Tel.: +49 (0) 30 89 56 27 13

E-Mail: presse@fortbildungskampagne.de


Über Fortbildungskampagne öffentliches Recht:


Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht wurde 2019 in Berlin gegründet und erweitert das Weiterbildungsangebot im öffentlichen Sektor durch effiziente Veranstaltungen im Hybrid-Format. ExpertInnen aus der Praxis, aus Forschung und Lehre und dem Rechtsbereich vermitteln ihr fundiertes Wissen im Rahmen von Seminaren und Inhouse-Schulungen. Die Veranstaltungen bieten einen direkten Austausch mit den ReferentInnen vor Ort und online.


Die Fortbildungskampagne eruiert über fortlaufende Recherchen und den ständigen Austausch mit ExpertInnen und Institutionen den tatsächlichen Fortbildungsbedarf an aktuellen und praxisrelevanten Themen. Sie versteht sich als eine innovative Plattform für Wissenstransfer, deren Angebot die öffentliche Hand aktiv mitgestalten kann. 

11. Juni 2026
Mit unserem Herbstprogramm im Vergaberecht bieten wir Mitarbeitenden aus Vergabestellen, Beschaffungsabteilungen und Fachbereichen abwechslungsreiche und praxisnahe Fortbildungen zu den aktuellen Herausforderungen der öffentlichen Auftragsvergabe. Von den vergaberechtlichen Grundlagen über die rechtssichere Erstellung von Leistungsbeschreibungen und die Angebotswertung bis hin zu IT Vergaben, Vertragsänderungen und der Vergabe von Architekten und Ingenieurleistungen decken die Seminare zentrale Themen des Beschaffungsalltags ab.  Im Mittelpunkt stehen dabei die sichere Anwendung des Vergaberechts, aktuelle Entwicklungen aus Rechtsprechung und Praxis sowie konkrete Handlungsempfehlungen für die tägliche Arbeit. Seminarübersicht:
2. Juni 2026
Schulen, Rathäuser, Verwaltungsgebäude, Sporthallen oder Hochschulgebäude müssen nicht nur errichtet und unterhalten, sondern auch sicher betrieben werden. Genau hier kommt die sogenannte Betreiberverantwortung ins Spiel. Doch wer trägt eigentlich die Verantwortung, wenn es zu einem Unfall oder Schaden kommt? Grundsätzlich ist der Betreiber eines Gebäudes dafür verantwortlich, Gefahren für Nutzer, Besucher und Beschäftigte möglichst zu vermeiden. Dazu gehören beispielsweise die regelmäßige Prüfung technischer Anlagen, die Einhaltung von Wartungsintervallen, die Verkehrssicherung von Wegen und Treppen sowie die Organisation von Brandschutzmaßnahmen. In der Praxis ist die Wahrnehmung und ggf. Übertragung von Betreiberverantwortung häufig jedoch weitaus komplexer, als zunächst angenommen. Besondere Herausforderungen entstehen dort, wo mehrere Beteiligte zusammenwirken. Gebäudemanagement, Fachämter, externe Dienstleister und Nutzer teilen sich oftmals Aufgaben und Zuständigkeiten. Fehlen klare Regelungen oder eine nachvollziehbare Dokumentation, können Haftungsfragen im Schadensfall schnell komplex werden. Im folgenden Fachseminar wird ein praxisnaher Überblick über die Grundlagen, Verantwortungsbereiche, Ziele und Risiken der Betreiberverantwortung im Liegenschaftsmanagement vermittelt. Dabei legt das Seminar den Fokus auf die Sicht der Führungskraft. Insbesondere wird besprochen, wie sich die verantwortliche Person exkulpieren kann, was sie beachten und wie sie organisiert sein sollte.
22. Mai 2026
Weitere Informationen und Bezug über die Verlagsseite: hier .
12. Mai 2026
Viele Kommunen und öffentliche Verwaltungen haben in den vergangenen Jahren die doppelte Buchführung eingeführt, um finanzielle Abläufe transparenter und moderner zu gestalten. In der Praxis zeigte sich jedoch häufig, dass die Doppik mit einem hohen organisatorischen und personellen Aufwand verbunden ist. Gerade kleinere Verwaltungen stoßen dabei oft an ihre Grenzen, etwa durch komplexe Bewertungsfragen, steigende Anforderungen an Software und Fachwissen sowie zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Deshalb wird inzwischen wieder verstärkt darüber diskutiert, ob die klassische Kameralistik in bestimmten Bereichen die praktikablere Lösung sein kann. In der Praxis sei die doppelte Buchführung oftmals deutlich komplexer, personalintensiver und teurer ist als ursprünglich erwartet. Als reine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erweist sich die Kameralistik als eine robuste Methode im Rechnungswesen, bei der Liquidität, Kassenwirksamkeit und die Einhaltung des Haushaltsplans im Vordergrund stehen. Wer sich tiefergehend mit der Kameralistik beschäftigen möchte, für den bietet die Fortbildungskampagne öffentliches Recht die folgenden beiden Fachseminare im Juni und September an.
22. April 2026
Die Europäische Kommission hat im November 2025 zwei eng miteinander verbundene Gesetzesvorschläge vorgelegt: die sogenannte Digital-Omnibus-Verordnung sowie eine spezielle Digital-Omnibus-Verordnung zur KI. Beide verfolgen das Ziel, den bestehenden Rechtsrahmen im Digitalbereich zu vereinfachen, setzen jedoch unterschiedliche Schwerpunkte. Die allgemeine Digital-Omnibus-Verordnung nimmt den gesamten digitalen Rechtsrahmen der EU in den Blick. Sie bündelt und überarbeitet eine Vielzahl bestehender Vorschriften, darunter Regelungen zu Datenschutz, Datenwirtschaft, Cybersicherheit und Online-Plattformen. Ziel ist es, Überschneidungen zu reduzieren, veraltete Vorschriften abzuschaffen und die Anwendung für Unternehmen und Verwaltungen zu erleichtern. Wesentliche konkrete Ziele der beiden Vorschläge:: Zusammenführung und Vereinfachung von Datenregelwerken Anpassungen bei der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), etwa zur Klarstellung von Begriffen und zur Entlastung kleinerer Akteure Einführung zentraler Meldewege für Cybersicherheitsvorfälle Reduzierung von Bürokratie und Berichtspflichten Insgesamt handelt es sich um einen horizontalen Ansatz, der den digitalen Binnenmarkt effizienter und innovationsfreundlicher machen soll, ohne die bestehenden Schutzniveaus zu senken. Der zweite Vorschlag konzentriert sich gezielt auf die Umsetzung der europäischen KI-Verordnung (AI Act, deutsch: KI-VO). Hintergrund ist, dass deren Anwendung in der Praxis komplex ist und Unternehmen sowie Behörden vor Herausforderungen stellt. Die KI-Omnibus-Verordnung setzt auf gezielte Vereinfachungen, wie beispielsweise: Anpassung von Fristen an die Verfügbarkeit technischer Standards Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen Reduzierung von Dokumentations- und Registrierungspflichten Stärkere Unterstützung durch Leitlinien und zentrale Anlaufstellen Ausbau von Testumgebungen („Reallabore“) für KI Ziel ist es, die Einführung und Nutzung von KI in Europa zu beschleunigen, ohne die grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Grundrechtsschutz zu verändern. Beide Vorschläge sind Teil eines umfassenden EU-Programms zur „besseren Rechtsetzung“ und sollen vor allem eines erreichen: weniger Bürokratie bei gleichbleibend hohen Standards. Die Digital-Omnibus-Verordnung ist breit angelegt und betrifft den gesamten digitalen Rechtsrahmen. Die KI-Omnibus-Verordnung ist ein Spezialinstrument, das ausschließlich die praktische Umsetzung der KI-Verordnung erleichtern soll. Während die eine also den digitalen Rechtsrahmen insgesamt neu ordnet, sorgt die andere dafür, dass ein zentrales Einzelgesetz, die KI-VO, in der Praxis besser funktioniert. Mit dem Omnibus-Paket setzt die EU auf Vereinfachung statt neuer Regulierung. Für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bedeutet das vor allem: weniger Komplexität, klarere Regeln und bessere Voraussetzungen für Innovation, insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Die Vorschläge der Europäischen Kommission können hier in deutscher Sprache aufgerufen werden: Digital-Omnibus-Verordnung Digital-Omnibus-Verordnung zur KI
14. April 2026
Mit der Neuveröffentlichung der Vertragsvorlagen EVB-IT durch das Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) stehen seit Kurzem sämtliche Vertragsvorlagen für die IT-Beschaffung in Form von interaktiven Vertragserstellungs-Tools zur Verfügung. Auf der Internetseite digitale-verwaltung.de/aktuelle evb-it können die Links zu den interaktiven Dateien, den sogenannten Playbooks, aufgerufen werden. Mit diesen Playbooks können komplexe Verträge für die Beschaffung von IT-Leistungen, inklusive Cloud-Leistungen sowie sämtliche Arten von Soft- und Hardware, schrittweise und für den jeweiligen Beschaffungsgegenstand maßgeschneidert erstellt werden. Diese Aktualisierung der bestehenden EVB-IT Vertragsvorlagen stellt einen maßgeblichen Meilenstein in der Verwaltungsmodernisierung und insbesondere der Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe dar. Zudem wurden die EVB-IT Vertragsvorlagen um einheitliche Regelungen ergänzt, welche die rechtssichere Beschaffung von Open Source Software (OSS) ermöglichen sollen. Damit wird der von vielen Seiten geäußerten Forderung Rechnung getragen, dass Einrichtungen der öffentlichen Hand in Deutschland in der Lage sein sollten, Open Source Lösungen bevorzugt zu beschaffen und dadurch mögliche Abhängigkeiten von Monopolisten zu verringern. Weitere Informationen finden sich in der Pressemitteilung des BMDS: Open Source rechtssicher beschaffen
25. März 2026
Mit dem kürzlich erschienenen „Kompendium Immobilien-Projektentwicklung“ legen Dietmar Lucht, Markus G. Viering und Martin Jung ein umfassendes Werk vor, das den Anspruch erhebt, die Komplexität von Immobilienprojekten ganzheitlich abzubilden. Im Mittelpunkt steht eine zentrale Idee: Immobilien-Projektentwicklung wird nicht nur als linearer Prozess verstanden, sondern zugleich als temporäre Organisation im Spannungsfeld technischer, wirtschaftlicher, sozialer und politischer Einflüsse. Das Buch verbindet damit zwei Perspektiven, die in der Praxis häufig getrennt betrachtet werden – Prozessmodell und Kooperationsmodell – und führt sie systematisch zusammen. Inhaltlich bietet das Kompendium einen strukturierten Überblick über Projektmanagement-Methoden und deren Anwendbarkeit in der Immobilienentwicklung, praxisnahe Ansätze zur Standardisierung von Prozessen bei gleichzeitiger Berücksichtigung von Komplexität und Unsicherheit, sowie eine konsequent interdisziplinäre Verknüpfung von Bautechnik, Ökonomie, Recht und Nachhaltigkeit. Besonders hervorzuheben ist der breite Zugang: Das Werk richtet sich gleichermaßen an Praktiker wie Projektentwickler, Asset Manager und Planer wie auch an Studierende. Ergänzt wird es durch zahlreiche Gastbeiträge, die spezifische Themen vertiefen und unterschiedliche fachliche Perspektiven einbringen. Damit positioniert sich das Buch weniger als klassisches Lehrbuch einzelner Disziplinen, sondern als integrierter Ordnungsrahmen für die Praxis komplexer Immobilienprojekte – mit dem Ziel, sowohl theoretische Fundierung als auch konkrete Handlungsorientierung zu liefern. Weitere Informationen und Bezug über die Verlagsseite hier .
24. März 2026
Bund und Länder haben im IT-Planungsrat einen grundlegenden Neustart für die digitale Verwaltung beschlossen. Im Zentrum stehen der sogenannte Deutschland-Stack als gemeinsame technische Basis, ein abgestimmtes föderales Portfolio sowie eine engere, verbindlichere Steuerung über alle Ebenen hinweg. Erstmals sollen damit Standards, zentrale IT-Komponenten und strategische Prioritäten einheitlich gelten – ein wichtiger Schritt hin zu mehr Effizienz, Transparenz und Zusammenarbeit. Auch die FITKO erhält eine stärkere Rolle bei Koordination und Qualitätssicherung. Weitere Informationen und Details finden sich im Originalbeitrag hier .
17. März 2026
Emotionale Trigger im beruflichen Umfeld Das berufliche Umfeld bleibt nicht frei von Emotionen, auch wenn die Zusammenarbeit harmonisch und grundsätzlich von Sachlichkeit und Rationalität geprägt ist. Die Fähigkeit, mit emotionalen Triggern bewusst umzugehen, spielt im sportlichen Wettkampf und bei Turnieren eine zentrale Rolle. Zu wissen, wodurch man sich aus dem Konzept bringen lässt, kann für Sportlerinnen und Sportler ein entscheidender Vorteil sein. Im Rahmen unseres neuen Dialogformats bieten wir an, Impulse aus der Sportpsychologie und der dynamischen Systemtheorie auf die Arbeitswelt anzuwenden. Sie erhalten dadurch die Gelegenheit, Ihre systemische Rolle im beruflichen Kontext zu beobachten, neu wahrzunehmen und in kleinen Schritten zu verändern. Das Angebot richtet sich an alle Management-Ebenen und findet als Dialogformat im individuellen, personalisierten Austausch statt. Informationen zum neuen Dialogformat sowie zur Reflexion der eigenen systemischen Rolle im beruflichen Kontext finden sich hier: www.fortbildungskampagne.de/systemische-fragen
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