Fachkräftemangel Adé: Neue Praxisseminare im Bereich Social Media im Frühjahr 2023

14. Dezember 2022

PRESSEMITTEILUNG

Die Seminarteilnehmenden können sich in Rechtssicherheit, Chancen und Potenzialen der Social-Media-Kommunikation und im E-Recruiting schulen

Durch den aktuellen Fachkräftemangel und den personellen Nachwuchs sind Organisationen und Einrichtungen der öffentlichen Hand heute mehr denn je auf eine externe Kommunikation auf Social-Media-Kanälen angewiesen. Dabei sind die rechtlichen Grundlagen und der Datenschutz häufig diskutierte Themen, weil es hierzu noch keine hinreichende Rechtssicherheit gibt. Dennoch gibt es eine Vielzahl rechtlicher Anforderungen, die von Social Media-Nutzern beachtet werden sollten. In dem am 24.03.2023 online veranstalteten Praxisseminar „Rechtssicherer Einsatz von Social Media-Kanälen“ eignen sich Teilnehmende das notwendige Wissen an, um die rechtlichen Herausforderungen und die Gestaltung ihrer Social Media- Auftritte zu meistern. Rechtsanwalt Horst Speichert führt den Teilnehmerkreis durch das Dickicht neuer Urteile und Gesetze und macht ihn mit den Risiken der verschiedenen Plattformen vertraut. Durch Praxisfälle, Mustervorlagen und Lösungsstrategien werden die Teilnehmenden in die Lage versetzt, Risiken zu minimieren. Sie erwerben die Fähigkeit, künftige Vorhaben auf Social Media-Plattformen rechtskonform umzusetzen und erhalten einen Werkzeugkasten mit den notwendigen Gestaltungsbausteinen und Mustervorlagen.

In einem zweiten Praxisseminar, das am 27.04.2023 online stattfindet, befassen sich die Teilnehmenden mit den redaktionellen Inhalten der Social-Media-Kommunikation. Sie erfahren, wie sie eine professionelle Social-Media-Strategie für ihre externe Kommunikation erarbeiten, wie sie einen Redaktionsplan erstellen und welchen Content sie posten sollten. Darüber hinaus erläutern Stefan und Katja Ebertz von elbespace | Raum für Kommunikation, wie sie verschiedene Abteilungen am Prozess beteiligen, welche Ziele sie festsetzen und wie sie diese messen können. Eine wichtige Bedeutung haben außerdem das Community Management und die Krisenkommunikation. In einer Community werden Follower an die Kanäle gebunden und zur Interaktion animiert. Nicht zuletzt sollten Organisationen der öffentlichen Hand aufgrund der Vielzahl an aktuellen Krisen das nötige Handwerkszeug für eine adäquate und konstruktive Kommunikation in Krisenfällen besitzen.

Wieder im Programm im 1. Halbjahr 2023 ist außerdem das Hybrid-Seminar „Erfolgreiches E-Recruiting - zielgruppengerecht, rechtssicher und innovativ“, das am 06. und 07.02.23 im Adina Hotel in Berlin Mitte veranstaltet wird. Interessierte erlernen hier, wie sie eine digitale HR-Strategie aufstellen, welche Kanäle und Tools sie für das Recruiting nutzen, auf welche rechtlichen Fallstricke sie achten sollten und wie sie eine E-Akte anlegen. Außerdem erfahren sie von den neuesten und innovativen Trends im Bewerbungsmanagement. 

Themen im Überblick: 

  • Soziale Medien als neue Vertriebskanäle: Einsatz von Facebook, LinkedIn, Xing, Instagram und Whatsapp
  • Zulässigkeit von Tracking und Einsatz von Plugins
  • Durchführung Gewinnspiele, Promotions und Teilnahmebedingungen
  • Werberecht und Einwilligungen
  • Gestaltung von Einwilligungen und Mustervorlagen
  • Direktmarketing und Dokumentationspflichten
  • Datenschutzfragen
  • Gestaltung Content-Banner
  • Das neue TTDSG / Schrems II-Urteil des EUGH (internationaler Datentransfer)
  • Urheber -und Persönlichkeitsrechte
  • Bewertungsportale
  • YouTube, Einsatz von Reels
  • Sensibilisierung der Mitarbeiter, Gestaltung einer Social Media-Richtlinie, Mustervorlage
  • Einsatz von Dienstleistern, Web-Agenturen, Werbepartnern, Vertragsgestaltung
  • Social Media im Arbeitsverhältnis
  • Videokonferenzen, Bilder von Mitarbeitern
  • Rechte an geposteten Texten, Bildern, Videos, Kontakten
  • Social Media-Recruiting, direkte Ansprache, Talentpool
  • Mitbestimmungsrechte Personalrat für Social Media, Dienstvereinbarungen
  • Haftungsfragen und Abmahnungen
  • Bußgeldkonzept der DSGVO
  • Richtiger Umgang mit Abmahnungen, strafbewehrte Unterlassungserklärung / Vertragsstrafe

  • Einführung & Strategie
  • Redaktionsplanung & Content
  • Prozesse & Organisation
  • Ziele & Erfolgsmessung
  • Tools & Datenschutz
  • Community Management
  • Krisenkommunikation
  • Termine im Überblick: 
  • Rechtssicherer Einsatz von Social Media-Kanälen

  • Digitale Personalgewinnung gegen den Fachkräftemangel
  • Notwendige Veränderung von Recruiting-Prozessen und Schnittstellen
  • Anpassen der HR-Strategien an die digitale Welt
  • Employer Branding – Starke Arbeitgeber haben starke Fachkräfte
  • Unterschiede der Generationen auf dem Arbeitsmarkt
  • Die richtige Ansprache durch eine gezielte Zielgruppenanalyse
  • Passgenaue Suche durch Erstellen von Personas
  • Active Sourcing – Was es ist und wie es funktioniert
  • Social Media-Kanäle: Welcher Kanal für welche Zielgruppe?
  • Stellenanzeigen und Karrierewebseiten gekonnt einsetzen
  • Social Media – kein rechtsfreier Raum
  • Rechtssicher im Internet Rekrutieren
  • Umgang mit Bewertungsplattformen
  • Elektronische Personalakte – eine Grundvoraussetzung für das E-Recruiting
  • Prozesse effektiv dokumentieren und optimieren
  • Digitale Auswahlverfahren integrieren und zielorientiert gestalten
  • Recruiting-Tools - Auswahl
  • Recruiting Tools – Technische Umsetzung
  • Innovative Trends in der Personalauswahl

Termine im Überblick: 

Rechtssicherer Einsatz von Social Media-Kanälen
Datum: 24.03.23 von 9.00 bis 16.15 Uhr, online

Referent: 
Horst Speichert
Rechtsanwalt
Geschäftsführer der esb data GmbH
Lehrbeauftragter an der Universität Stuttgart

Teilnahmegebühr: 399,- Euro
Hier geht’s direkt zur Anmeldung:
https://www.fortbildungskampagne.de/anmeldung-k7

Chancen und Potenziale von Social Media für die öffentliche Hand
Datum: 27.04.23 von 9.00 bis 16.30 Uhr, online

Referenten:
Stefan und Katja Evertz
Inhaber, elbespace | Raum für Kommunikation

Teilnahmegebühr: 399,- Euro
Hier geht’s direkt zur Anmeldung:
https://www.fortbildungskampagne.de/anmeldung-j5

Erfolgreiches E-Recruiting - zielgruppengerecht, rechtssicher und innovativ
Datum: 06.-07.03.23, jeweils ca. von 9.00 bis 16.30 Uhr, hybrid (Adina Hotel Berlin Mitte & online)

Referentin und Referenten: 
Kathrin Post-Isenberg – Referentin für Employer Branding, (E-)Recruiting und Social Media, Institut der deutschen Wirtschaft, Köln
Florian Christ – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Heidelberg
Dr. Torsten Fischer – Dozent und IT-Fachkoordinator, Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Köln
Prof. Dr. Wilhelm Mülder – Wirtschaftsinformatiker, Hochschulprofessor für Wirtschaftsinformatik und Fachbuchautor, Hochschule Niederrhein, Krefeld

Teilnahmegebühr: 
Präsenzteilnahme: 956,25 Euro zzgl. MwSt.
Online-Teilnahme: 709,75 Euro zzgl. MwSt.
Hier geht’s direkt zur Anmeldung:
https://www.fortbildungskampagne.de/anmeldung-f2

Nähere Informationen zu unseren Veranstaltungen und zu unserem Partnernetzwerk finden Sie auf unserer Website https://www.fortbildungskampagne.de/.

Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich bitte an: 


Constanze Korb

Fortbildungskampagne öffentliches Recht

Presse und Kommunikation


Tel.: +49 (0) 30 89 56 27 13

E-Mail: presse@fortbildungskampagne.de


Über Fortbildungskampagne öffentliches Recht:


Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht wurde 2019 in Berlin gegründet und erweitert das Weiterbildungsangebot im öffentlichen Sektor durch effiziente Veranstaltungen im Hybrid-Format. ExpertInnen aus der Praxis, aus Forschung und Lehre und dem Rechtsbereich vermitteln ihr fundiertes Wissen im Rahmen von Seminaren und Inhouse-Schulungen. Die Veranstaltungen bieten einen direkten Austausch mit den ReferentInnen vor Ort und online.


Die Fortbildungskampagne eruiert über fortlaufende Recherchen und den ständigen Austausch mit ExpertInnen und Institutionen den tatsächlichen Fortbildungsbedarf an aktuellen und praxisrelevanten Themen. Sie versteht sich als eine innovative Plattform für Wissenstransfer, deren Angebot die öffentliche Hand aktiv mitgestalten kann. 

12. März 2026
Mit dem dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb wurden am 12. Februar 2026 strengere Regelungen für die Nachhaltigkeitskommunikation und Werbung mittels Nachhaltigkeitsaussagen auf den Weg gebracht. Mit in Kraft treten im September 2026 sollen die Gesetzesänderungen die Irreführung von Verbrauchern und Verbraucherinnen weiter einschränken und insbesondere für Transparenz und Klarheit im sogenannten "Greenwashing" und bei irreführenden Umweltaussagen sorgen. Pauschale Aussagen über zukünftige Umweltleistungen wie etwa "Klimaneutral bis 2035" können nach Ergänzung des I rreführungstatbestandes (§ 5 UW) demnach dann als irreführend eingestuft werden, wenn " klare, objektive, öffentlich einsehbare und überprüfbare Verpflichtungen, die in einem detaillierten und realistischen Umsetzungsplan festgelegt sind", fehlen. Ein detaillierter und realistischen Umsetzungsplan muss demnach nicht nur öffentlich einsehbar sein, sondern auch regelmäßig von einem unabhängigen externen Sachverständigen überprüft werden. Zudem können Unternehmen künftig nicht mehr mit allgemeinen Aussagen wie "umweltfreundlich“ oder „ökologisch“ werben, sofern die entsprechende Umweltleistung nicht nachgewiesen werden kann. Auch wird die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln, die nicht auf einem Zertifizierungssystem basieren oder von staatlichen Stellen ausgegeben wurden, bei denen es sich also um von den Unternehmen selbst erstellte Siegel handelt, nicht mehr möglich sein. Darüber hinaus müssen künftig Aussagen über Produkte, die sich auf die Kompensation von Treibhausgasen beziehen und dem Produkt in dem Zusammenhang eine neutrale, verringerte oder positive Auswirkung auf die Umwelt attestieren, mit besonderer Vorsicht getroffen werden. Derartige Aussagen dürfen nach in Kraft treten der Änderungen nurmehr getroffen werden, wenn sie sich unmittelbar auf den Lebenszyklus des Produkts selbst beziehen. Dies wirft bereits ein Schlaglicht auf die zukünftige Ausgestaltung des CO2-Zertifikathandels. Der Aufbau und die Finanzierung einer Infrastruktur zum Transport und zur Speicherung von CO2 ( CCS- Hochlauf) basieren auf der Idee, dass Unternehmen zumindest einen Teil ihres Beitrags zur Klimaneutralität mittels Kompensationsleistungen in Form von nachweisbar gespeichertem CO2 erfüllen können. Bereits jetzt stellt diese Möglichkeit einen wichtigen Baustein in der Klimastrategie zahlreicher Unternehmen im Dienstleistungssektor dar. Die strengeren Regelungen im Bereich der Konsumentenprodukte zielen hingegen deutlich auf messbare Effekte in den Produktions- und Lieferketten selbst ab. Mit dem Beschluss des dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerbs wird die sogenannte Empco-Richtlinie ( Empowering Consumers for the Green Transition , EU-Richtlinie 2024/825) in deutsches Recht umgesetzt .
9. März 2026
"Some say that Ukraine should be grateful for everything. The truth is exactly the opposite. The rest of us should be grateful to Ukraine." (Donald Tusk, Prime Minister of Poland, 14.02.2026) In diesem Zitat von Donald Tusk drückt sich eine Sichtweise aus, die in letzter Zeit immer wieder zu hören ist: Wir sollten als Deutsche und Europäer froh darüber sein, endlich vom Rest der Welt wachgerüttelt worden zu sein, um aus unserem „Dornröschenschlaf“ (Peter Sloterdijk) zu erwachen beziehungsweise um den längeren „Urlaub aus der Geschichte“ (ebd.) in sicherheitspolitischer Hinsicht nun zu beenden. Mit der neuen sicherheitspolitischen Lage in Europa rücken Fragen der militärischen und zivilen Krisenvorsorge stärker in den Mittelpunkt politischer Debatten. Strategiepläne wie die nationale Sicherheitsstrategie Deutschlands oder der sogenannte Operationsplan Deutschland (OPLAN) sollen sicherstellen, dass Staat, Wirtschaft und Gesellschaft im Ernstfall handlungsfähig bleiben. Doch die rechtlichen Rahmenbedingungen für viele der möglichen Maßnahmen sind bislang nur teilweise geklärt. Besonders deutlich wird dies beim möglichen Einsatz der Bundeswehr im Inland. Das Grundgesetz setzt hier sehr enge Grenzen. Militärische Unterstützung ist grundsätzlich nur in klar definierten Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei Naturkatastrophen, schweren inneren Notlagen oder im Verteidigungsfall. In modernen Bedrohungsszenarien hingegen, die sich häufig in Graubereichen zwischen Frieden und militärischem Konflikt bewegen, könnten die verantwortlichen Ebenen gezwungen sein, sicherheitspolitisch schnell zu handeln, während gleichzeitig unklar bleibt, ob einzelne Maßnahmen vollständig mit der Verfassung vereinbar sind und inwiefern Grundrechte von Bürgern und Unternehmen eingeschränkt werden könnten. Ähnliche juristische Unsicherheiten bestehen bei der Einbindung ziviler Infrastruktur und privater Unternehmen in sicherheitspolitische Planungen. Logistikunternehmen, Energieversorger oder Telekommunikationsanbieter spielen eine zentrale Rolle für militärische Mobilität und Krisenresilienz. Doch sobald staatliche Stellen im Ernstfall auf private Ressourcen zugreifen oder Prioritäten in Transport- und Lieferketten festlegen, stellen sich unmittelbar Fragen des Eigentumsrechts, der Berufs- und Unternehmerfreiheit sowie des europäischen Wettbewerbsrechts bis hin zum Beihilfenrecht. Ohne präzise gesetzliche Regelungen könnten solche Eingriffe im Nachhinein Gegenstand langwieriger Gerichtsverfahren werden, sofern die Rechtsgrundlagen für staatliche Eingriffe in Wirtschaft und Infrastruktur unklar bleiben. Militärisch motivierte wirtschaftliche Maßnahmen, die etwa im Rahmen der nationale Sicherheitsstrategie ergriffen werden, sollten in jedem Fall vor dem Hintergrund des EU-Wettbewerbsrechts, dem Beihilferecht und der Binnenmarktfreiheit abgesichert werden . In vergangenen Krisensituationen zeigte sich immer wieder, dass unter Zeitdruck oftmals nicht immer ausreichend geprüft werden kann, ob vorgesehene Ausnahmeregelungen tatsächlich greifen und einer nachträglichen Prüfung standhalten würden. Hinzu kommt die komplexe Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern und europäischen Institutionen. Während Verteidigungspolitik in erster Linie Bundesaufgabe ist, liegen zentrale Bereiche der inneren Sicherheit bei den Ländern, insbesondere Polizeiarbeit und Katastrophenschutz. Gleichzeitig wächst die Bedeutung europäischer Koordinationsmechanismen im Rahmen der EU-weiten Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Diese mehrstufige Zuständigkeitsstruktur kann in einer akuten Krisensituation und insbesondere bei hybriden Bedrohungen zu rechtlichen Unklarheiten führen, etwa darüber, welche Behörde letztlich entscheidungsbefugt ist. All diese Faktoren deuten darauf hin, dass Deutschland und Europa im Ernstfall vor einem grundlegenden Dilemma stehen könnten. Politische und militärische Entscheidungsträger müssten möglicherweise rasch handeln, um die Handlungsfähigkeit des Staates zu sichern, selbst dann, wenn die rechtliche Bewertung einzelner Maßnahmen noch nicht abschließend geklärt ist. Eine mögliche Krise beziehungsweise das Eintreten einer der Eskalationsstufen (Friede, hybride Bedrohungslage, Krise und Krieg) könnte damit nicht nur politische und wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen, sondern auch eine lange juristische Nachwirkung. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass Sicherheits- und Verteidigungspolitik nicht nur militärische und strategische Fragen aufwirft, sondern auch eine intensive rechtliche Vorbereitung erfordert. Je klarer die gesetzlichen Grundlagen im Vorfeld definiert werden, desto geringer ist das Risiko, dass notwendige Entscheidungen im Ernstfall in einem rechtlichen Graubereich getroffen werden müssen.
10. Februar 2026
PRESSEMITTEILUNG
18. Dezember 2025
Nach sechs Jahren in der Verantwortung der Fortbildungskampagne ist mir in den vergangenen Monaten eines so klar wie nie geworden: Liebe Kunden und liebe Kundinnen, wir sind noch nicht fertig. Miteinander :-) Es mag sein, dass Sie uns als Veranstalter im Zusammenhang mit Ihrer Seminarteilnahme gar nicht registrieren, weil Sie sich selbstverständlich auf die fachlichen Inhalte, die Experten und Expertinnen und Ihre "Peergroup", wie es so schön heißt, konzentrieren. Eigentlich ist es sogar ein Leitbild von gutem Service, wenn man als Dienstleister stets dezent im Hintergrund dafür sorgt, dass alle zufrieden sind und kein Wunsch unerfüllt bleibt. Doch dabei wird manchmal vergessen, dass wir im Austausch miteinander stehen. Dialog, Austausch, Kommunikation und Interaktion finden auf mehreren Ebenen statt als bloß der offensichtlichen. Sogar ein Schweigen ist Kommunikation, wie Sie wissen. Deswegen bedanke ich mich, falls Sie bis hierher gelesen haben. Falls Sie Lust bekommen, aktiv mit uns zu kommunizieren, da wir ohnehin bereits miteinander kommunizieren, nur zu. Nehmen Sie sich kurz Zeit. Schreiben Sie etwas! Auf ein glückliches und gelungenes 2026!
10. Dezember 2025
Welche Beratungsunternehmen finden Sie derzeit besonders interessant für die öffentliche Hand in Deutschland? Für Fragen wenden Sie sich bitte an: Till Spurny Fortbildungskampagne öffentliches Recht Tel.: +49 (0) 30 89 56 27 16 E-Mail: info@fortbildungskampagne.de
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