'Trump policy meets technology' - Kann das gut gehen oder: warum fühlt sich das falsch an?

31. März 2025

Meinungsbeitrag: Till Spurny


Ein Wort wie „Entmenschlichung“ brachte man bis vor kurzem allenfalls mit den Verbrechen des Nationalsozialismus in Deutschland in Verbindung. Inzwischen werden jedoch von der amerikanischen Regierung Pressefotos verbreitet, auf denen Menschen in Gefangenschaft gezeigt werden, mit kahl geschorenen Köpfen, unwürdig in eine gebeugte Haltung gedrückt, um die „erfolgreichen Deportationen“ aus den USA zu belegen.

 

Das ist ein Beispiel für Entmenschlichung, einer Vorstufe zu noch mehr Entwürdigung und roher Gewalt. Dass die aggressive Rhetorik und die dazugehörenden Handlungen der US-Regierung (Stichwort: Yemen) wie eine Gewaltankündigung verstanden werden können, zeigt nicht zuletzt ein aktuelles Zitat von Warren Buffet, in dem er die Erhebung von Zöllen als „Kriegshandlung“ bezeichnet (Tariffs are 'an act of war', W. Buffet).

 

Warum ist das relevant, wenn man zum Beispiel gerade dabei ist, die Digitalisierung voranzutreiben und Prozesse durch Technologie, Software und KI zu vereinfachen?

 

Die Beobachtung dieser schleichenden Entmenschlichung ist deshalb relevant, weil wir uns in Deutschland bereits in einer Situation wiederfanden, in der die Puzzleteile und Einzelereignisse retrospektiv rekonstruiert werden mussten, um die größte Katastrophe unserer Geschichte zu erklären. Im Rückblick wurde dann schrittweise erklärbar, wie es zu einer Situation kommen konnte, in der Menschen nicht mehr Menschen waren. In der Rückschau konnte man dann den Stellenwert einzelner Ereignisse bewerten und konkret aufzeigen, wie letztlich eines zum anderen führen konnte.

 

Auch wenn heute niemand sagen kann, in welche Zukunft wir uns konkret bewegen, mit welcher Überschrift das gegenwärtige Kapitel in den Geschichtsbüchern einst überschrieben sein wird, so ist doch spürbar, dass dies ein historischer Moment ist.

 

Werden neue Technologien und Innovationen vor diesem Hintergrund stets mit einer positiv besetzten Vorstellung von Fortschritt und Entwicklung verbunden bleiben? Oder ist es denkbar, dass zum Beispiel künstliche Intelligenz einst mit Kontrolle, Herrschaft und Macht in Verbindung gebracht wird?

 

Das darf man durchaus fragen, angesichts einer nahezu vollständig selbstverständlichen und weitreichenden Technologieabhängigkeit. Wem das gänzlich abwegig erscheint, der möge sich fragen, wie es der Technologie-Industrie bisher gelungen ist, Produkte an hunderte Millionen oder gar Milliarden von Kunden zu verkaufen und gleichzeitig die negativen Konnotationen aus Orwell's 1984 und anderen Fiktionen zu vermeiden. Es ist durchaus bezeichnend, dass Jensen Huang, Gründer und CIO von NVIDIA, dem wichtigsten Hersteller von KI-Prozessoren der Welt, kürzlich eine Kollaboration im Bereich Robotics zwischen NVIDIA, Open AI und Disney Research verkündet hat.

 

Das lässt erkennen, dass man auch für ernsthafte KI-gestützte Roboter-Technologie offenbar ein Unternehmen wie Disney benötigt, das den Maschinen Töne, Geräusche und Gesten einverleiben kann. Damit wird uns Menschen das Gefühl vermittelt, es mit intelligenten Wesen zu interagieren anstatt mit Plastik- und Aluminiumkästen und Kupferdrähten.

 

Im besten Fall unterstützt uns die Technologie darin, einfach menschlich zu sein - eben Mensch zu sein. Doch das bedeutet auch, dass wir aufhorchen sollten, wenn die Grenze zur Entmenschlichung überschritten wird.


11. Juni 2026
Mit unserem Herbstprogramm im Vergaberecht bieten wir Mitarbeitenden aus Vergabestellen, Beschaffungsabteilungen und Fachbereichen abwechslungsreiche und praxisnahe Fortbildungen zu den aktuellen Herausforderungen der öffentlichen Auftragsvergabe. Von den vergaberechtlichen Grundlagen über die rechtssichere Erstellung von Leistungsbeschreibungen und die Angebotswertung bis hin zu IT Vergaben, Vertragsänderungen und der Vergabe von Architekten und Ingenieurleistungen decken die Seminare zentrale Themen des Beschaffungsalltags ab.  Im Mittelpunkt stehen dabei die sichere Anwendung des Vergaberechts, aktuelle Entwicklungen aus Rechtsprechung und Praxis sowie konkrete Handlungsempfehlungen für die tägliche Arbeit. Seminarübersicht:
2. Juni 2026
Schulen, Rathäuser, Verwaltungsgebäude, Sporthallen oder Hochschulgebäude müssen nicht nur errichtet und unterhalten, sondern auch sicher betrieben werden. Genau hier kommt die sogenannte Betreiberverantwortung ins Spiel. Doch wer trägt eigentlich die Verantwortung, wenn es zu einem Unfall oder Schaden kommt? Grundsätzlich ist der Betreiber eines Gebäudes dafür verantwortlich, Gefahren für Nutzer, Besucher und Beschäftigte möglichst zu vermeiden. Dazu gehören beispielsweise die regelmäßige Prüfung technischer Anlagen, die Einhaltung von Wartungsintervallen, die Verkehrssicherung von Wegen und Treppen sowie die Organisation von Brandschutzmaßnahmen. In der Praxis ist die Wahrnehmung und ggf. Übertragung von Betreiberverantwortung häufig jedoch weitaus komplexer, als zunächst angenommen. Besondere Herausforderungen entstehen dort, wo mehrere Beteiligte zusammenwirken. Gebäudemanagement, Fachämter, externe Dienstleister und Nutzer teilen sich oftmals Aufgaben und Zuständigkeiten. Fehlen klare Regelungen oder eine nachvollziehbare Dokumentation, können Haftungsfragen im Schadensfall schnell komplex werden. Im folgenden Fachseminar wird ein praxisnaher Überblick über die Grundlagen, Verantwortungsbereiche, Ziele und Risiken der Betreiberverantwortung im Liegenschaftsmanagement vermittelt. Dabei legt das Seminar den Fokus auf die Sicht der Führungskraft. Insbesondere wird besprochen, wie sich die verantwortliche Person exkulpieren kann, was sie beachten und wie sie organisiert sein sollte.
22. Mai 2026
Weitere Informationen und Bezug über die Verlagsseite: hier .
12. Mai 2026
Viele Kommunen und öffentliche Verwaltungen haben in den vergangenen Jahren die doppelte Buchführung eingeführt, um finanzielle Abläufe transparenter und moderner zu gestalten. In der Praxis zeigte sich jedoch häufig, dass die Doppik mit einem hohen organisatorischen und personellen Aufwand verbunden ist. Gerade kleinere Verwaltungen stoßen dabei oft an ihre Grenzen, etwa durch komplexe Bewertungsfragen, steigende Anforderungen an Software und Fachwissen sowie zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Deshalb wird inzwischen wieder verstärkt darüber diskutiert, ob die klassische Kameralistik in bestimmten Bereichen die praktikablere Lösung sein kann. In der Praxis sei die doppelte Buchführung oftmals deutlich komplexer, personalintensiver und teurer ist als ursprünglich erwartet. Als reine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erweist sich die Kameralistik als eine robuste Methode im Rechnungswesen, bei der Liquidität, Kassenwirksamkeit und die Einhaltung des Haushaltsplans im Vordergrund stehen. Wer sich tiefergehend mit der Kameralistik beschäftigen möchte, für den bietet die Fortbildungskampagne öffentliches Recht die folgenden beiden Fachseminare im Juni und September an.
22. April 2026
Die Europäische Kommission hat im November 2025 zwei eng miteinander verbundene Gesetzesvorschläge vorgelegt: die sogenannte Digital-Omnibus-Verordnung sowie eine spezielle Digital-Omnibus-Verordnung zur KI. Beide verfolgen das Ziel, den bestehenden Rechtsrahmen im Digitalbereich zu vereinfachen, setzen jedoch unterschiedliche Schwerpunkte. Die allgemeine Digital-Omnibus-Verordnung nimmt den gesamten digitalen Rechtsrahmen der EU in den Blick. Sie bündelt und überarbeitet eine Vielzahl bestehender Vorschriften, darunter Regelungen zu Datenschutz, Datenwirtschaft, Cybersicherheit und Online-Plattformen. Ziel ist es, Überschneidungen zu reduzieren, veraltete Vorschriften abzuschaffen und die Anwendung für Unternehmen und Verwaltungen zu erleichtern. Wesentliche konkrete Ziele der beiden Vorschläge:: Zusammenführung und Vereinfachung von Datenregelwerken Anpassungen bei der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), etwa zur Klarstellung von Begriffen und zur Entlastung kleinerer Akteure Einführung zentraler Meldewege für Cybersicherheitsvorfälle Reduzierung von Bürokratie und Berichtspflichten Insgesamt handelt es sich um einen horizontalen Ansatz, der den digitalen Binnenmarkt effizienter und innovationsfreundlicher machen soll, ohne die bestehenden Schutzniveaus zu senken. Der zweite Vorschlag konzentriert sich gezielt auf die Umsetzung der europäischen KI-Verordnung (AI Act, deutsch: KI-VO). Hintergrund ist, dass deren Anwendung in der Praxis komplex ist und Unternehmen sowie Behörden vor Herausforderungen stellt. Die KI-Omnibus-Verordnung setzt auf gezielte Vereinfachungen, wie beispielsweise: Anpassung von Fristen an die Verfügbarkeit technischer Standards Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen Reduzierung von Dokumentations- und Registrierungspflichten Stärkere Unterstützung durch Leitlinien und zentrale Anlaufstellen Ausbau von Testumgebungen („Reallabore“) für KI Ziel ist es, die Einführung und Nutzung von KI in Europa zu beschleunigen, ohne die grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Grundrechtsschutz zu verändern. Beide Vorschläge sind Teil eines umfassenden EU-Programms zur „besseren Rechtsetzung“ und sollen vor allem eines erreichen: weniger Bürokratie bei gleichbleibend hohen Standards. Die Digital-Omnibus-Verordnung ist breit angelegt und betrifft den gesamten digitalen Rechtsrahmen. Die KI-Omnibus-Verordnung ist ein Spezialinstrument, das ausschließlich die praktische Umsetzung der KI-Verordnung erleichtern soll. Während die eine also den digitalen Rechtsrahmen insgesamt neu ordnet, sorgt die andere dafür, dass ein zentrales Einzelgesetz, die KI-VO, in der Praxis besser funktioniert. Mit dem Omnibus-Paket setzt die EU auf Vereinfachung statt neuer Regulierung. Für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bedeutet das vor allem: weniger Komplexität, klarere Regeln und bessere Voraussetzungen für Innovation, insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Die Vorschläge der Europäischen Kommission können hier in deutscher Sprache aufgerufen werden: Digital-Omnibus-Verordnung Digital-Omnibus-Verordnung zur KI
14. April 2026
Mit der Neuveröffentlichung der Vertragsvorlagen EVB-IT durch das Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) stehen seit Kurzem sämtliche Vertragsvorlagen für die IT-Beschaffung in Form von interaktiven Vertragserstellungs-Tools zur Verfügung. Auf der Internetseite digitale-verwaltung.de/aktuelle evb-it können die Links zu den interaktiven Dateien, den sogenannten Playbooks, aufgerufen werden. Mit diesen Playbooks können komplexe Verträge für die Beschaffung von IT-Leistungen, inklusive Cloud-Leistungen sowie sämtliche Arten von Soft- und Hardware, schrittweise und für den jeweiligen Beschaffungsgegenstand maßgeschneidert erstellt werden. Diese Aktualisierung der bestehenden EVB-IT Vertragsvorlagen stellt einen maßgeblichen Meilenstein in der Verwaltungsmodernisierung und insbesondere der Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe dar. Zudem wurden die EVB-IT Vertragsvorlagen um einheitliche Regelungen ergänzt, welche die rechtssichere Beschaffung von Open Source Software (OSS) ermöglichen sollen. Damit wird der von vielen Seiten geäußerten Forderung Rechnung getragen, dass Einrichtungen der öffentlichen Hand in Deutschland in der Lage sein sollten, Open Source Lösungen bevorzugt zu beschaffen und dadurch mögliche Abhängigkeiten von Monopolisten zu verringern. Weitere Informationen finden sich in der Pressemitteilung des BMDS: Open Source rechtssicher beschaffen
25. März 2026
Mit dem kürzlich erschienenen „Kompendium Immobilien-Projektentwicklung“ legen Dietmar Lucht, Markus G. Viering und Martin Jung ein umfassendes Werk vor, das den Anspruch erhebt, die Komplexität von Immobilienprojekten ganzheitlich abzubilden. Im Mittelpunkt steht eine zentrale Idee: Immobilien-Projektentwicklung wird nicht nur als linearer Prozess verstanden, sondern zugleich als temporäre Organisation im Spannungsfeld technischer, wirtschaftlicher, sozialer und politischer Einflüsse. Das Buch verbindet damit zwei Perspektiven, die in der Praxis häufig getrennt betrachtet werden – Prozessmodell und Kooperationsmodell – und führt sie systematisch zusammen. Inhaltlich bietet das Kompendium einen strukturierten Überblick über Projektmanagement-Methoden und deren Anwendbarkeit in der Immobilienentwicklung, praxisnahe Ansätze zur Standardisierung von Prozessen bei gleichzeitiger Berücksichtigung von Komplexität und Unsicherheit, sowie eine konsequent interdisziplinäre Verknüpfung von Bautechnik, Ökonomie, Recht und Nachhaltigkeit. Besonders hervorzuheben ist der breite Zugang: Das Werk richtet sich gleichermaßen an Praktiker wie Projektentwickler, Asset Manager und Planer wie auch an Studierende. Ergänzt wird es durch zahlreiche Gastbeiträge, die spezifische Themen vertiefen und unterschiedliche fachliche Perspektiven einbringen. Damit positioniert sich das Buch weniger als klassisches Lehrbuch einzelner Disziplinen, sondern als integrierter Ordnungsrahmen für die Praxis komplexer Immobilienprojekte – mit dem Ziel, sowohl theoretische Fundierung als auch konkrete Handlungsorientierung zu liefern. Weitere Informationen und Bezug über die Verlagsseite hier .
24. März 2026
Bund und Länder haben im IT-Planungsrat einen grundlegenden Neustart für die digitale Verwaltung beschlossen. Im Zentrum stehen der sogenannte Deutschland-Stack als gemeinsame technische Basis, ein abgestimmtes föderales Portfolio sowie eine engere, verbindlichere Steuerung über alle Ebenen hinweg. Erstmals sollen damit Standards, zentrale IT-Komponenten und strategische Prioritäten einheitlich gelten – ein wichtiger Schritt hin zu mehr Effizienz, Transparenz und Zusammenarbeit. Auch die FITKO erhält eine stärkere Rolle bei Koordination und Qualitätssicherung. Weitere Informationen und Details finden sich im Originalbeitrag hier .
17. März 2026
Emotionale Trigger im beruflichen Umfeld Das berufliche Umfeld bleibt nicht frei von Emotionen, auch wenn die Zusammenarbeit harmonisch und grundsätzlich von Sachlichkeit und Rationalität geprägt ist. Die Fähigkeit, mit emotionalen Triggern bewusst umzugehen, spielt im sportlichen Wettkampf und bei Turnieren eine zentrale Rolle. Zu wissen, wodurch man sich aus dem Konzept bringen lässt, kann für Sportlerinnen und Sportler ein entscheidender Vorteil sein. Im Rahmen unseres neuen Dialogformats bieten wir an, Impulse aus der Sportpsychologie und der dynamischen Systemtheorie auf die Arbeitswelt anzuwenden. Sie erhalten dadurch die Gelegenheit, Ihre systemische Rolle im beruflichen Kontext zu beobachten, neu wahrzunehmen und in kleinen Schritten zu verändern. Das Angebot richtet sich an alle Management-Ebenen und findet als Dialogformat im individuellen, personalisierten Austausch statt. Informationen zum neuen Dialogformat sowie zur Reflexion der eigenen systemischen Rolle im beruflichen Kontext finden sich hier: www.fortbildungskampagne.de/systemische-fragen
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