Ein Dank, der längst überfällig ist

3. November 2025

Es sind oft die großen Überschriften, die aus den letzten zehn Jahren in Erinnerung bleiben: „Flüchtlingskrise“, „Pandemie“, „Energiekrise“, „Klimakrise“. Und es sind politische Programme, Strategiepapiere und Koalitionsverträge, die in Pressekonferenzen vorgestellt wurden. Was in diesen Momenten selten erwähnt wurde, ist die mühevolle Arbeit, welche die Bewältigung solcher Krisen überhaupt erst möglich macht. Sie findet hinter den Kulissen statt – in Verwaltungen, Behörden und kommunalen Einrichtungen, bei Menschen, die Tag für Tag versuchen, politische Vorgaben in konkrete Praxis zu übersetzen.


Wenn man die letzten und aktuellen Krisen genauer betrachtet, wird deutlich, welche Belastungen die öffentliche Hand zu bewältigen hat. Nach der Flüchtlingszuwanderung 2015 folgte kaum eine Verschnaufpause, ehe eine weltweite Pandemie das Land vor völlig neue Herausforderungen stellte. Kaum war die Pandemie bewältigt, führte die Invasion in die Ukraine nicht nur zu geopolitischen Neuerungen, sondern auch zu einer Energiekrise, die vor allem die Kommunen zum Handeln zwang. Parallel dazu wurde der Druck größer, Nachhaltigkeitsmaßnahmen umzusetzen – durch europäische Vorgaben wie den Green Deal ebenso wie durch nationale Gesetzesinitiativen.


Diese Aufgaben mussten gemeistert werden, während gleichzeitig die „Dauerbaustellen“ bestehen blieben: Digitalisierung, Bürokratieabbau, Modernisierung der Verwaltung. Und all das mit einer personellen und finanziellen Ausstattung, die nicht selten eher an den Status quo von gestern angepasst war als an die Herausforderungen von morgen.


Nun ist seit Mai 2025 eine neue Bundesregierung im Amt. Friedrich Merz spricht von „neuen Prioritäten“ – Verteidigung, Grenzkontrollen, staatliche Handlungsfähigkeit. Alles wichtige Themen, keine Frage. Doch wer die vergangenen Jahre aufmerksam verfolgt hat, könnte sich an dieser Stelle eine Frage stellen: Hat eigentlich irgendjemand einmal „Danke“ gesagt? Danke dafür, dass all die oben genannten Aufgaben nicht nur bearbeitet, sondern häufig überhaupt erst möglich gemacht wurden? Danke dafür, dass Krisen gemanagt, Programme umgesetzt, Maßnahmen gestartet wurden – auch dann, wenn die Zielerreichung noch aussteht, weil Rahmenbedingungen sich schneller ändern als Strategien.


Vielleicht lässt sich diese Leerstelle des fehlenden Danks nicht so einfach schließen. Aber sie sollte benannt werden. Denn ohne die Menschen, die all das umgesetzt haben – von der kommunalen Ebene bis zur Bundesverwaltung – gäbe es viele der Fortschritte, die heute selbstverständlich wirken, schlichtweg nicht.


Auch bei der Fortbildungskampagne erleben wir in unseren Seminaren immer wieder hautnah, wie anspruchsvoll die praktische Umsetzung gesetzlicher Vorgaben ist. Wir wissen, wie kleinteilig, wie komplex und manchmal auch wie zäh Prozesse sind, wenn sie von der politischen Idee in konkrete Verwaltungsrealität übersetzt werden müssen. Und wir wissen, wie leicht dabei das Gefühl entstehen kann, dass die Mühen nicht gewürdigt werden – oder dass man sich fragt, ob es sich überhaupt gelohnt hat.


Unsere Überzeugung ist: Doch, es hat sich gelohnt. Denn all diese Anstrengungen haben wichtige Grundlagen geschaffen. Sie sind das Fundament, auf dem neue Entwicklungen aufbauen können – sei es bei der Digitalisierung, der Nachhaltigkeit, bei rechtssicheren Vertragsstrukturen oder beim Aufbau effizienter Verwaltungsprozesse. Die Herausforderungen verändern sich, die Ziele verschieben sich, aber nichts von dem, was geleistet wurde, war umsonst.


Genau deshalb setzen wir auch künftig dort an, wo Theorie und Praxis aufeinandertreffen. Unsere neuen Seminare greifen nicht nur aktuelle Fragestellungen auf – von Digitalisierung über Prozessoptimierung und Wirtschaftlichkeit bis hin zu Künstlicher Intelligenz –, sie richten sich auch an diejenigen, die diese Themen in der Praxis umsetzen müssen. Denn sie sind es, die Veränderungen tragen, gestalten und voranbringen.


Und deshalb möchten wir an dieser Stelle etwas tun, was in den vergangenen Jahren zu selten passiert ist: Danke sagen. Für Engagement, für Ausdauer, für Pragmatismus und Kreativität. Für das, was schon erreicht wurde – und für das, was noch erreicht werden wird.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an: 


Constanze Korb
Fortbildungskampagne öffentliches Recht
Presse und Kommunikation


Tel.: +49 (0) 30 89 56 27 13
E-Mail: presse@fortbildungskampagne.de

Über Fortbildungskampagne öffentliches Recht:


Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht wurde 2019 in Berlin gegründet und erweitert das Weiterbildungsangebot im öffentlichen Sektor durch effiziente Veranstaltungen im Online-Format. Experten und Expertinnen aus der Praxis, aus Forschung und Lehre und dem Rechtsbereich vermitteln ihr fundiertes Wissen im Rahmen von praxisnahen Seminaren und Inhouse-Schulungen. Die Veranstaltungen bieten einen direkten Austausch mit den Referenten und Referentinnen.


Die Fortbildungskampagne eruiert über fortlaufende Recherchen und den ständigen Austausch mit Experten und Expertinnen und Institutionen den tatsächlichen Fortbildungsbedarf an aktuellen und praxisrelevanten Themen. Sie versteht sich als eine innovative Plattform für Wissenstransfer, deren Angebot die öffentliche Hand aktiv mitgestalten kann. 

17. März 2026
Emotionale Trigger im beruflichen Umfeld Das berufliche Umfeld bleibt nicht frei von Emotionen, auch wenn die Zusammenarbeit harmonisch und grundsätzlich von Sachlichkeit und Rationalität geprägt ist. Die Fähigkeit, mit emotionalen Triggern bewusst umzugehen, spielt im sportlichen Wettkampf und bei Turnieren eine zentrale Rolle. Zu wissen, wodurch man sich aus dem Konzept bringen lässt, kann für Sportlerinnen und Sportler ein entscheidender Vorteil sein. Im Rahmen unseres neuen Dialogformats bieten wir an, Impulse aus der Sportpsychologie und der dynamischen Systemtheorie auf die Arbeitswelt anzuwenden. Sie erhalten dadurch die Gelegenheit, Ihre systemische Rolle im beruflichen Kontext zu beobachten, neu wahrzunehmen und in kleinen Schritten zu verändern. Das Angebot richtet sich an alle Management-Ebenen und findet als Dialogformat im individuellen, personalisierten Austausch statt. Informationen zum neuen Dialogformat sowie zur Reflexion der eigenen systemischen Rolle im beruflichen Kontext finden sich hier: www.fortbildungskampagne.de/systemische-fragen
12. März 2026
Mit dem dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb wurden am 12. Februar 2026 strengere Regelungen für die Nachhaltigkeitskommunikation und Werbung mittels Nachhaltigkeitsaussagen auf den Weg gebracht. Mit in Kraft treten im September 2026 sollen die Gesetzesänderungen die Irreführung von Verbrauchern und Verbraucherinnen weiter einschränken und insbesondere für Transparenz und Klarheit im sogenannten "Greenwashing" und bei irreführenden Umweltaussagen sorgen. Pauschale Aussagen über zukünftige Umweltleistungen wie etwa "Klimaneutral bis 2035" können nach Ergänzung des I rreführungstatbestandes (§ 5 UW) demnach dann als irreführend eingestuft werden, wenn " klare, objektive, öffentlich einsehbare und überprüfbare Verpflichtungen, die in einem detaillierten und realistischen Umsetzungsplan festgelegt sind", fehlen. Ein detaillierter und realistischen Umsetzungsplan muss demnach nicht nur öffentlich einsehbar sein, sondern auch regelmäßig von einem unabhängigen externen Sachverständigen überprüft werden. Zudem können Unternehmen künftig nicht mehr mit allgemeinen Aussagen wie "umweltfreundlich“ oder „ökologisch“ werben, sofern die entsprechende Umweltleistung nicht nachgewiesen werden kann. Auch wird die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln, die nicht auf einem Zertifizierungssystem basieren oder von staatlichen Stellen ausgegeben wurden, bei denen es sich also um von den Unternehmen selbst erstellte Siegel handelt, nicht mehr möglich sein. Darüber hinaus müssen künftig Aussagen über Produkte, die sich auf die Kompensation von Treibhausgasen beziehen und dem Produkt in dem Zusammenhang eine neutrale, verringerte oder positive Auswirkung auf die Umwelt attestieren, mit besonderer Vorsicht getroffen werden. Derartige Aussagen dürfen nach in Kraft treten der Änderungen nurmehr getroffen werden, wenn sie sich unmittelbar auf den Lebenszyklus des Produkts selbst beziehen. Dies wirft bereits ein Schlaglicht auf die zukünftige Ausgestaltung des CO2-Zertifikathandels. Der Aufbau und die Finanzierung einer Infrastruktur zum Transport und zur Speicherung von CO2 ( CCS- Hochlauf) basieren auf der Idee, dass Unternehmen zumindest einen Teil ihres Beitrags zur Klimaneutralität mittels Kompensationsleistungen in Form von nachweisbar gespeichertem CO2 erfüllen können. Bereits jetzt stellt diese Möglichkeit einen wichtigen Baustein in der Klimastrategie zahlreicher Unternehmen im Dienstleistungssektor dar. Die strengeren Regelungen im Bereich der Konsumentenprodukte zielen hingegen deutlich auf messbare Effekte in den Produktions- und Lieferketten selbst ab. Mit dem Beschluss des dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerbs wird die sogenannte Empco-Richtlinie ( Empowering Consumers for the Green Transition , EU-Richtlinie 2024/825) in deutsches Recht umgesetzt .
9. März 2026
"Some say that Ukraine should be grateful for everything. The truth is exactly the opposite. The rest of us should be grateful to Ukraine." (Donald Tusk, Prime Minister of Poland, 14.02.2026) In diesem Zitat von Donald Tusk drückt sich eine Sichtweise aus, die in letzter Zeit immer wieder zu hören ist: Wir sollten als Deutsche und Europäer froh darüber sein, endlich vom Rest der Welt wachgerüttelt worden zu sein, um aus unserem „Dornröschenschlaf“ (Peter Sloterdijk) zu erwachen beziehungsweise um den längeren „Urlaub aus der Geschichte“ (ebd.) in sicherheitspolitischer Hinsicht nun zu beenden. Mit der neuen sicherheitspolitischen Lage in Europa rücken Fragen der militärischen und zivilen Krisenvorsorge stärker in den Mittelpunkt politischer Debatten. Strategiepläne wie die nationale Sicherheitsstrategie Deutschlands oder der sogenannte Operationsplan Deutschland (OPLAN) sollen sicherstellen, dass Staat, Wirtschaft und Gesellschaft im Ernstfall handlungsfähig bleiben. Doch die rechtlichen Rahmenbedingungen für viele der möglichen Maßnahmen sind bislang nur teilweise geklärt. Besonders deutlich wird dies beim möglichen Einsatz der Bundeswehr im Inland. Das Grundgesetz setzt hier sehr enge Grenzen. Militärische Unterstützung ist grundsätzlich nur in klar definierten Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei Naturkatastrophen, schweren inneren Notlagen oder im Verteidigungsfall. In modernen Bedrohungsszenarien hingegen, die sich häufig in Graubereichen zwischen Frieden und militärischem Konflikt bewegen, könnten die verantwortlichen Ebenen gezwungen sein, sicherheitspolitisch schnell zu handeln, während gleichzeitig unklar bleibt, ob einzelne Maßnahmen vollständig mit der Verfassung vereinbar sind und inwiefern Grundrechte von Bürgern und Unternehmen eingeschränkt werden könnten. Ähnliche juristische Unsicherheiten bestehen bei der Einbindung ziviler Infrastruktur und privater Unternehmen in sicherheitspolitische Planungen. Logistikunternehmen, Energieversorger oder Telekommunikationsanbieter spielen eine zentrale Rolle für militärische Mobilität und Krisenresilienz. Doch sobald staatliche Stellen im Ernstfall auf private Ressourcen zugreifen oder Prioritäten in Transport- und Lieferketten festlegen, stellen sich unmittelbar Fragen des Eigentumsrechts, der Berufs- und Unternehmerfreiheit sowie des europäischen Wettbewerbsrechts bis hin zum Beihilfenrecht. Ohne präzise gesetzliche Regelungen könnten solche Eingriffe im Nachhinein Gegenstand langwieriger Gerichtsverfahren werden, sofern die Rechtsgrundlagen für staatliche Eingriffe in Wirtschaft und Infrastruktur unklar bleiben. Militärisch motivierte wirtschaftliche Maßnahmen, die etwa im Rahmen der nationale Sicherheitsstrategie ergriffen werden, sollten in jedem Fall vor dem Hintergrund des EU-Wettbewerbsrechts, dem Beihilferecht und der Binnenmarktfreiheit abgesichert werden . In vergangenen Krisensituationen zeigte sich immer wieder, dass unter Zeitdruck oftmals nicht immer ausreichend geprüft werden kann, ob vorgesehene Ausnahmeregelungen tatsächlich greifen und einer nachträglichen Prüfung standhalten würden. Hinzu kommt die komplexe Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern und europäischen Institutionen. Während Verteidigungspolitik in erster Linie Bundesaufgabe ist, liegen zentrale Bereiche der inneren Sicherheit bei den Ländern, insbesondere Polizeiarbeit und Katastrophenschutz. Gleichzeitig wächst die Bedeutung europäischer Koordinationsmechanismen im Rahmen der EU-weiten Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Diese mehrstufige Zuständigkeitsstruktur kann in einer akuten Krisensituation und insbesondere bei hybriden Bedrohungen zu rechtlichen Unklarheiten führen, etwa darüber, welche Behörde letztlich entscheidungsbefugt ist. All diese Faktoren deuten darauf hin, dass Deutschland und Europa im Ernstfall vor einem grundlegenden Dilemma stehen könnten. Politische und militärische Entscheidungsträger müssten möglicherweise rasch handeln, um die Handlungsfähigkeit des Staates zu sichern, selbst dann, wenn die rechtliche Bewertung einzelner Maßnahmen noch nicht abschließend geklärt ist. Eine mögliche Krise beziehungsweise das Eintreten einer der Eskalationsstufen (Friede, hybride Bedrohungslage, Krise und Krieg) könnte damit nicht nur politische und wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen, sondern auch eine lange juristische Nachwirkung. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass Sicherheits- und Verteidigungspolitik nicht nur militärische und strategische Fragen aufwirft, sondern auch eine intensive rechtliche Vorbereitung erfordert. Je klarer die gesetzlichen Grundlagen im Vorfeld definiert werden, desto geringer ist das Risiko, dass notwendige Entscheidungen im Ernstfall in einem rechtlichen Graubereich getroffen werden müssen.
10. Februar 2026
PRESSEMITTEILUNG
18. Dezember 2025
Nach sechs Jahren in der Verantwortung der Fortbildungskampagne ist mir in den vergangenen Monaten eines so klar wie nie geworden: Liebe Kunden und liebe Kundinnen, wir sind noch nicht fertig. Miteinander :-) Es mag sein, dass Sie uns als Veranstalter im Zusammenhang mit Ihrer Seminarteilnahme gar nicht registrieren, weil Sie sich selbstverständlich auf die fachlichen Inhalte, die Experten und Expertinnen und Ihre "Peergroup", wie es so schön heißt, konzentrieren. Eigentlich ist es sogar ein Leitbild von gutem Service, wenn man als Dienstleister stets dezent im Hintergrund dafür sorgt, dass alle zufrieden sind und kein Wunsch unerfüllt bleibt. Doch dabei wird manchmal vergessen, dass wir im Austausch miteinander stehen. Dialog, Austausch, Kommunikation und Interaktion finden auf mehreren Ebenen statt als bloß der offensichtlichen. Sogar ein Schweigen ist Kommunikation, wie Sie wissen. Deswegen bedanke ich mich, falls Sie bis hierher gelesen haben. Falls Sie Lust bekommen, aktiv mit uns zu kommunizieren, da wir ohnehin bereits miteinander kommunizieren, nur zu. Nehmen Sie sich kurz Zeit. Schreiben Sie etwas! Auf ein glückliches und gelungenes 2026!
10. Dezember 2025
Welche Beratungsunternehmen finden Sie derzeit besonders interessant für die öffentliche Hand in Deutschland? Für Fragen wenden Sie sich bitte an: Till Spurny Fortbildungskampagne öffentliches Recht Tel.: +49 (0) 30 89 56 27 16 E-Mail: info@fortbildungskampagne.de
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