Verlängerung der Übergangsfrist des § 2b UStG wurde beschlossen – Praxisseminar Besteuerung

22. November 2024

PRESSEMITTEILUNG

Die Fortbildungskampagne veranstaltet im kommenden Frühjahr ein Praxisseminar zu aktuellen Entwicklungen der Besteuerung der öffentlichen Hand


Der Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2024 beinhaltet eine weitere Verlängerung der Übergangsfrist des § 2b UStG um zwei Jahre. Demzufolge wird die Rechtsvorschrift für Einrichtungen der öffentlichen Hand ab dem 1. Januar 2027 getätigte Umsätze gelten. Dies wurde vom Bundesrat am 22.11.24 im Rahmen der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes bestätigt.

 

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) begründet die geplante weitere Verlängerung mit den großen administrativen und finanziellen Herausforderungen für öffentliche Einrichtungen in der Vorbereitungsphase. Grundlegende Rechtsanwendungsfragen, die einer rechtssicheren und fristgerechten Umsetzung des § 2b UStG entgegenstünden, erforderten eine weitere, nunmehr die dritte Verlängerung nach Einführung des § 2b UStG.

 

Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die bisher Gebrauch von der Übergangsregelung gemacht haben, können allerdings nach den Plänen des BMF mit Wirkung zum Beginn des Jahres 2025 für die Anwendung des neuen Besteuerungsregimes optieren.

 

Wer sich zu aktuellen zentralen Fragen der Besteuerung der öffentlichen Hand informieren möchte, dem sei das kommende Praxisseminar am 20. und 21.03.2025 der Fortbildungskampagne öffentliches Recht mit Jochen Bürstinghaus vom Finanzamt für Groß- und Konzernprüfung in Aachen sowie Christian Trost und Andreas Beyß von der BDO Concunia Wirtschaftsprüfungsgesellschaft empfohlen.

 

Die Referenten werden im Seminar im März den aktuellen Stand sowie zahlreiche Implikationen nicht nur der Umsatzbesteuerung, sondern auch hinsichtlich steuerlicher Risikofelder und Tax Compliance Management in umfassender Weise vorstellen und besprechen.

 

> Detaillierte Informationen zum Programm und zur Anmeldung können Interessierte hier abrufen.

Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich bitte an: 


Constanze Korb

Fortbildungskampagne öffentliches Recht

Presse und Kommunikation


Tel.: +49 (0) 30 89 56 27 13

E-Mail: presse@fortbildungskampagne.de


Über Fortbildungskampagne öffentliches Recht:


Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht wurde 2019 in Berlin gegründet und erweitert das Weiterbildungsangebot im öffentlichen Sektor durch effiziente Veranstaltungen im Online-Format. ExpertInnen aus der Praxis, aus Forschung und Lehre und dem Rechtsbereich vermitteln ihr fundiertes Wissen im Rahmen von Seminaren und Inhouse-Schulungen. Die Veranstaltungen bieten einen direkten Austausch mit den ReferentInnen vor Ort und online.


Die Fortbildungskampagne eruiert über fortlaufende Recherchen und den ständigen Austausch mit ExpertInnen und Institutionen den tatsächlichen Fortbildungsbedarf an aktuellen und praxisrelevanten Themen. Sie versteht sich als eine innovative Plattform für Wissenstransfer, deren Angebot die öffentliche Hand aktiv mitgestalten kann. 

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