Wir stellen vor: Neue Experten und Expertinnen in der Fortbildungskampagne

16. Februar 2026

PRESSEMITTEILUNG

Die Fortbildungskampagne freut sich über die neuen Referenten und Referentinnen, die in der ersten Jahreshälfte 2026 neu im Programm sind!


Neu im Bereich Kommunikation:

Wir begrüßen Dr. Dorit Bosch!


Dr. Dorit Bosch ist Bundesbeamtin und Verwaltungsinfluenzerin für Transformation des Staates von innen. Auf ihren #MindshiftFestivals macht sie Staatstransformation für Pionier in Staat und Gesellschaft erlebbar. In ihrem Podcast „Let´s Staat – Inspirationen aus dem Staatsapparat“ spricht sie mit Kollegen und inspirierenden Menschen aus Politik, Verwaltung und Gesellschaft wie wir heute die Verwaltung der Zukunft gestalten können.


Kommendes Seminar mit Dr. Dorit Bosch

09.06.2026: J.16 Social Media Next Level: Aktuelle Trends, Verwaltungs-Influencer und Corporate Influencing in der öffentlichen Hand



Herzlich willkommen Christiane Germann!


Christiane Germann ist Beraterin, Speakerin und Autorin mit Schwerpunkt Social Media und digitale Kommunikation im öffentlichen Sektor. Sie ist Gründerin von „amtzweinull“, einer auf Behörden/Politik spezialisierten Social-Media-Beratung mit Sitz in Berlin. Sie war zuvor Beamtin (u. a. in leitungsnahen Stäben/Pressestellen von Bundesbehörden) und wechselte 2019 in die Beratungs-/Agenturrolle. Ihr beruflicher Fokus: Strategische Social-Media-Nutzung für Behörden, Politik und Organisationen, inkl. Community Management und Krisenkommunikation.


Kommendes Praxisseminar mit Christiane Germann:

09.06.2026: J.16 Social Media Next Level: Aktuelle Trends, Verwaltungs-Influencer und Corporate Influencing in der öffentlichen Hand



Wir begrüßen Martin-Lukas Landmann!


Martin-Lukas Landmann studierte Rechtswissenschaften in Greifswald und Frankfurt (Oder) und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg mit Stationen unter anderem bei ProSieben/ Sat.1 in München sowie der Deutsch-Amerikanischen Auslandshandelskammer in New York. Seit 2016 ist er als Rechtsanwalt bei der internationalen Wirtschaftskanzlei CMS tätig, wo er sich auf Medienrecht spezialisiert hat und heute im Team Media & Digital Entertainment als Counsel deutsche und internationale Mandanten im Mediensektor berät. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Plattform- und Medienregulierung, insbesondere in der Beratung von Content- und Social-Media-Plattformen zur Rechtmäßigkeit ihrer Inhalte und zur regulatorisch konformen Ausgestaltung ihrer Plattformen. Daneben berät er im allgemeinen Medien- und Medienvertragsrecht, mit einem Schwerpunkt auf komplexen IP-Lizenz-, Sponsoring- und Kooperationsverträgen.


Kommendes Praxisseminar mit Martin-Lukas Landmann:

10.06.2026: J.17 Social Media Next Level: Rechtssicherheit für öffentliche Einrichtungen



Herzlich willkommen Lukas Sukal!


Lukas Sukal ist Innovationsmanager für digitales Lernen und Disability Trainer bei myAbility mit ausgewiesener Expertise in barrierefreien und inklusiven Medien. Er verfügt über umfangreiches Wissen zu den Anforderungen inklusiver Teams und Führung sowie Qualifikationen in E-Learning, barrierefreiem Webdesign und Diversity Management. In Vorträgen und Trainings vermittelt er praxisnahes Wissen zu den Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen im Arbeitskontext und zeigt konkrete Maßnahmen auf, mit denen Unternehmen Inklusion erfolgreich umsetzen können.


Kommendes Praxisseminar mit Lukas Sukal:

14.04.2026:  J.18 Inklusive Kommunikation – authentisch, barrierefrei und zielgruppengerecht



Herzlich willkommen Wilhelm Deitermann!


Wilhelm Deitermann ist Kommunikations- und Führungswissenschaftler M.sc. sowie seit 2025 Leiter der Pressestelle des Landesamts für Natur, Umwelt und Klima des Landes Nordrhein-Westfalen. Er hat einen Master in Science Communication & Leadership (Kommunikation- und Führungswissenschaftler) und ist als freier Hörfunkjournalist tätig. Von 2007 bis 2017 war er Pressesprecher im NRW-Ministerium für Umwelt, Natur, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Von 2017 bis 2025 arbeitete er als Leiter der Pressestelle NRW-Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz.


Unser Seminar mit Wilhelm Deitermann!

J.15 Behördliche Öffentlichkeitsarbeit 2026: Informationsauftrag und Neutralitätspflicht erfolgreich navigieren
(neuer Termin tbd.)



Neu im Bereich KI / IT-Recht / Digitalisierung:

Wir begrüßen Christoph Tukiendorf!


Christoph Tukiendorf ist Penetration Tester und Red Teamer. Mit seiner Firma Specter hat er sich auf Sicherheitsanalysen mit dem Schwerpunkt physische Sicherheit spezialisiert. Bereits während seines Studiums entwickelte er Konzepte, die seine heutige Arbeit prägen: die Verbindung von Cyber Security mit der gezielten Überprüfung der physischen Sicherheit. Seitdem unterstützt er Unternehmen bei der Identifikation und Ausnutzung von Schwachstellen sowohl in IT-Systemen als auch bei physischen Sicherheitsmaßnahmen. Christoph gibt regelmäßig Schulungen und Trainings zu den Themen Cyber Security, Cyber Security Awareness und Penetration Testing.


Kommendes Seminar mit Christoph Tukiendorf: 

01.07.2026: K.18 IT-Sicherheit aus Sicht der Angreifer: Sensibilisierung mit Hacking-Tools, Phishing und KI



Neu im Bereich Finanzen:

Herzlich willkommen Sven Gumpert!


Sven Gumpert ist Volljurist und leitet als Beauftragter für den Haushalt beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW die Bereiche „Haushalt, Controlling und Beteiligungsmanagement“. Er war lange Jahre in verschiedenen Ministerien mit der Konzeptionierung, Einführung und Umsetzung von Förderprogrammen sowie mit dem Thema Haushaltsaufstellung / Haushaltsbewirtschaftung befasst. Auch als Dozent führt er seit vielen Jahren im Bereich Haushalts- und Zuwendungsrecht für zahlreiche Behörden des Bundes und der Länder Fortbildungsveranstaltungen durch.


Kommendes Seminar mit Sven Gumpert: 

17.06.2026: A.10 Öffentliches Haushaltsrecht – Einführung in die Kameralistik der öffentlichen Haushalte



Wir begrüßen Andreas Kotewitz!


Andreas Kotewitz ist Diplom-Verwaltungswirt mit langjähriger Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, unter anderem in Ministerien, Bewilligungsbehörden sowie als Verwaltungsleiter einer Landesgesellschaft. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen im Zuwendungs- und Haushaltsrecht, im Vergaberecht sowie im Fördermittelcontrolling, insbesondere im Kontext des Europäischen Sozialfonds. Seit rund 20 Jahren ist er zudem als Lehrbeauftragter an der Hochschule für öffentliche Verwaltung NRW im Bereich Staatliches Finanzmanagement tätig und gibt sein Wissen bundesweit als Dozent für verschiedene Bundesbehörden und Bildungsträger weiter. Mit der Verbindung aus Theorie und Praxis verfügt er über eine umfassende Expertise in der Konzeption, Abwicklung und Evaluation von Förderprogrammen.


Kommendes Seminar mit Andreas Kotewitz: 

A.12 Öffentliches Haushaltsrecht – Vertiefung in die Kameralistik der öffentlichen Haushalte
(neuer Termin tbd.)


Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich bitte an: 


Constanze Korb

Fortbildungskampagne öffentliches Recht

Presse und Kommunikation


Tel.: +49 (0) 30 89 56 27 13

E-Mail: presse@fortbildungskampagne.de


Über Fortbildungskampagne öffentliches Recht:


Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht wurde 2019 in Berlin gegründet und erweitert das Weiterbildungsangebot im öffentlichen Sektor durch effiziente Veranstaltungen im Online-Format. Experten und Expertinnen aus der Praxis, aus Forschung und Lehre und dem Rechtsbereich vermitteln ihr fundiertes Wissen im Rahmen von praxisnahen Seminaren und Inhouse-Schulungen. Die Veranstaltungen bieten einen direkten Austausch mit den Referenten und Referentinnen.


Die Fortbildungskampagne eruiert über fortlaufende Recherchen und den ständigen Austausch mit Experten und Expertinnen und Institutionen den tatsächlichen Fortbildungsbedarf an aktuellen und praxisrelevanten Themen. Sie versteht sich als eine innovative Plattform für Wissenstransfer, deren Angebot die öffentliche Hand aktiv mitgestalten kann. 


25. März 2026
Mit dem kürzlich erschienenen „Kompendium Immobilien-Projektentwicklung“ legen Dietmar Lucht, Markus G. Viering und Martin Jung ein umfassendes Werk vor, das den Anspruch erhebt, die Komplexität von Immobilienprojekten ganzheitlich abzubilden. Im Mittelpunkt steht eine zentrale Idee: Immobilien-Projektentwicklung wird nicht nur als linearer Prozess verstanden, sondern zugleich als temporäre Organisation im Spannungsfeld technischer, wirtschaftlicher, sozialer und politischer Einflüsse. Das Buch verbindet damit zwei Perspektiven, die in der Praxis häufig getrennt betrachtet werden – Prozessmodell und Kooperationsmodell – und führt sie systematisch zusammen. Inhaltlich bietet das Kompendium einen strukturierten Überblick über Projektmanagement-Methoden und deren Anwendbarkeit in der Immobilienentwicklung, praxisnahe Ansätze zur Standardisierung von Prozessen bei gleichzeitiger Berücksichtigung von Komplexität und Unsicherheit, sowie eine konsequent interdisziplinäre Verknüpfung von Bautechnik, Ökonomie, Recht und Nachhaltigkeit. Besonders hervorzuheben ist der breite Zugang: Das Werk richtet sich gleichermaßen an Praktiker wie Projektentwickler, Asset Manager und Planer wie auch an Studierende. Ergänzt wird es durch zahlreiche Gastbeiträge, die spezifische Themen vertiefen und unterschiedliche fachliche Perspektiven einbringen. Damit positioniert sich das Buch weniger als klassisches Lehrbuch einzelner Disziplinen, sondern als integrierter Ordnungsrahmen für die Praxis komplexer Immobilienprojekte – mit dem Ziel, sowohl theoretische Fundierung als auch konkrete Handlungsorientierung zu liefern. Weitere Informationen und Bezug über die Verlagsseite hier .
24. März 2026
Bund und Länder haben im IT-Planungsrat einen grundlegenden Neustart für die digitale Verwaltung beschlossen. Im Zentrum stehen der sogenannte Deutschland-Stack als gemeinsame technische Basis, ein abgestimmtes föderales Portfolio sowie eine engere, verbindlichere Steuerung über alle Ebenen hinweg. Erstmals sollen damit Standards, zentrale IT-Komponenten und strategische Prioritäten einheitlich gelten – ein wichtiger Schritt hin zu mehr Effizienz, Transparenz und Zusammenarbeit. Auch die FITKO erhält eine stärkere Rolle bei Koordination und Qualitätssicherung. Weitere Informationen und Details finden sich im Originalbeitrag hier .
17. März 2026
Emotionale Trigger im beruflichen Umfeld Das berufliche Umfeld bleibt nicht frei von Emotionen, auch wenn die Zusammenarbeit harmonisch und grundsätzlich von Sachlichkeit und Rationalität geprägt ist. Die Fähigkeit, mit emotionalen Triggern bewusst umzugehen, spielt im sportlichen Wettkampf und bei Turnieren eine zentrale Rolle. Zu wissen, wodurch man sich aus dem Konzept bringen lässt, kann für Sportlerinnen und Sportler ein entscheidender Vorteil sein. Im Rahmen unseres neuen Dialogformats bieten wir an, Impulse aus der Sportpsychologie und der dynamischen Systemtheorie auf die Arbeitswelt anzuwenden. Sie erhalten dadurch die Gelegenheit, Ihre systemische Rolle im beruflichen Kontext zu beobachten, neu wahrzunehmen und in kleinen Schritten zu verändern. Das Angebot richtet sich an alle Management-Ebenen und findet als Dialogformat im individuellen, personalisierten Austausch statt. Informationen zum neuen Dialogformat sowie zur Reflexion der eigenen systemischen Rolle im beruflichen Kontext finden sich hier: www.fortbildungskampagne.de/systemische-fragen
12. März 2026
Mit dem dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb wurden am 12. Februar 2026 strengere Regelungen für die Nachhaltigkeitskommunikation und Werbung mittels Nachhaltigkeitsaussagen auf den Weg gebracht. Mit in Kraft treten im September 2026 sollen die Gesetzesänderungen die Irreführung von Verbrauchern und Verbraucherinnen weiter einschränken und insbesondere für Transparenz und Klarheit im sogenannten "Greenwashing" und bei irreführenden Umweltaussagen sorgen. Pauschale Aussagen über zukünftige Umweltleistungen wie etwa "Klimaneutral bis 2035" können nach Ergänzung des I rreführungstatbestandes (§ 5 UW) demnach dann als irreführend eingestuft werden, wenn " klare, objektive, öffentlich einsehbare und überprüfbare Verpflichtungen, die in einem detaillierten und realistischen Umsetzungsplan festgelegt sind", fehlen. Ein detaillierter und realistischen Umsetzungsplan muss demnach nicht nur öffentlich einsehbar sein, sondern auch regelmäßig von einem unabhängigen externen Sachverständigen überprüft werden. Zudem können Unternehmen künftig nicht mehr mit allgemeinen Aussagen wie "umweltfreundlich“ oder „ökologisch“ werben, sofern die entsprechende Umweltleistung nicht nachgewiesen werden kann. Auch wird die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln, die nicht auf einem Zertifizierungssystem basieren oder von staatlichen Stellen ausgegeben wurden, bei denen es sich also um von den Unternehmen selbst erstellte Siegel handelt, nicht mehr möglich sein. Darüber hinaus müssen künftig Aussagen über Produkte, die sich auf die Kompensation von Treibhausgasen beziehen und dem Produkt in dem Zusammenhang eine neutrale, verringerte oder positive Auswirkung auf die Umwelt attestieren, mit besonderer Vorsicht getroffen werden. Derartige Aussagen dürfen nach in Kraft treten der Änderungen nurmehr getroffen werden, wenn sie sich unmittelbar auf den Lebenszyklus des Produkts selbst beziehen. Dies wirft bereits ein Schlaglicht auf die zukünftige Ausgestaltung des CO2-Zertifikathandels. Der Aufbau und die Finanzierung einer Infrastruktur zum Transport und zur Speicherung von CO2 ( CCS- Hochlauf) basieren auf der Idee, dass Unternehmen zumindest einen Teil ihres Beitrags zur Klimaneutralität mittels Kompensationsleistungen in Form von nachweisbar gespeichertem CO2 erfüllen können. Bereits jetzt stellt diese Möglichkeit einen wichtigen Baustein in der Klimastrategie zahlreicher Unternehmen im Dienstleistungssektor dar. Die strengeren Regelungen im Bereich der Konsumentenprodukte zielen hingegen deutlich auf messbare Effekte in den Produktions- und Lieferketten selbst ab. Mit dem Beschluss des dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerbs wird die sogenannte Empco-Richtlinie ( Empowering Consumers for the Green Transition , EU-Richtlinie 2024/825) in deutsches Recht umgesetzt .
9. März 2026
"Some say that Ukraine should be grateful for everything. The truth is exactly the opposite. The rest of us should be grateful to Ukraine." (Donald Tusk, Prime Minister of Poland, 14.02.2026) In diesem Zitat von Donald Tusk drückt sich eine Sichtweise aus, die in letzter Zeit immer wieder zu hören ist: Wir sollten als Deutsche und Europäer froh darüber sein, endlich vom Rest der Welt wachgerüttelt worden zu sein, um aus unserem „Dornröschenschlaf“ (Peter Sloterdijk) zu erwachen beziehungsweise um den längeren „Urlaub aus der Geschichte“ (ebd.) in sicherheitspolitischer Hinsicht nun zu beenden. Mit der neuen sicherheitspolitischen Lage in Europa rücken Fragen der militärischen und zivilen Krisenvorsorge stärker in den Mittelpunkt politischer Debatten. Strategiepläne wie die nationale Sicherheitsstrategie Deutschlands oder der sogenannte Operationsplan Deutschland (OPLAN) sollen sicherstellen, dass Staat, Wirtschaft und Gesellschaft im Ernstfall handlungsfähig bleiben. Doch die rechtlichen Rahmenbedingungen für viele der möglichen Maßnahmen sind bislang nur teilweise geklärt. Besonders deutlich wird dies beim möglichen Einsatz der Bundeswehr im Inland. Das Grundgesetz setzt hier sehr enge Grenzen. Militärische Unterstützung ist grundsätzlich nur in klar definierten Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei Naturkatastrophen, schweren inneren Notlagen oder im Verteidigungsfall. In modernen Bedrohungsszenarien hingegen, die sich häufig in Graubereichen zwischen Frieden und militärischem Konflikt bewegen, könnten die verantwortlichen Ebenen gezwungen sein, sicherheitspolitisch schnell zu handeln, während gleichzeitig unklar bleibt, ob einzelne Maßnahmen vollständig mit der Verfassung vereinbar sind und inwiefern Grundrechte von Bürgern und Unternehmen eingeschränkt werden könnten. Ähnliche juristische Unsicherheiten bestehen bei der Einbindung ziviler Infrastruktur und privater Unternehmen in sicherheitspolitische Planungen. Logistikunternehmen, Energieversorger oder Telekommunikationsanbieter spielen eine zentrale Rolle für militärische Mobilität und Krisenresilienz. Doch sobald staatliche Stellen im Ernstfall auf private Ressourcen zugreifen oder Prioritäten in Transport- und Lieferketten festlegen, stellen sich unmittelbar Fragen des Eigentumsrechts, der Berufs- und Unternehmerfreiheit sowie des europäischen Wettbewerbsrechts bis hin zum Beihilfenrecht. Ohne präzise gesetzliche Regelungen könnten solche Eingriffe im Nachhinein Gegenstand langwieriger Gerichtsverfahren werden, sofern die Rechtsgrundlagen für staatliche Eingriffe in Wirtschaft und Infrastruktur unklar bleiben. Militärisch motivierte wirtschaftliche Maßnahmen, die etwa im Rahmen der nationale Sicherheitsstrategie ergriffen werden, sollten in jedem Fall vor dem Hintergrund des EU-Wettbewerbsrechts, dem Beihilferecht und der Binnenmarktfreiheit abgesichert werden . In vergangenen Krisensituationen zeigte sich immer wieder, dass unter Zeitdruck oftmals nicht immer ausreichend geprüft werden kann, ob vorgesehene Ausnahmeregelungen tatsächlich greifen und einer nachträglichen Prüfung standhalten würden. Hinzu kommt die komplexe Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern und europäischen Institutionen. Während Verteidigungspolitik in erster Linie Bundesaufgabe ist, liegen zentrale Bereiche der inneren Sicherheit bei den Ländern, insbesondere Polizeiarbeit und Katastrophenschutz. Gleichzeitig wächst die Bedeutung europäischer Koordinationsmechanismen im Rahmen der EU-weiten Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Diese mehrstufige Zuständigkeitsstruktur kann in einer akuten Krisensituation und insbesondere bei hybriden Bedrohungen zu rechtlichen Unklarheiten führen, etwa darüber, welche Behörde letztlich entscheidungsbefugt ist. All diese Faktoren deuten darauf hin, dass Deutschland und Europa im Ernstfall vor einem grundlegenden Dilemma stehen könnten. Politische und militärische Entscheidungsträger müssten möglicherweise rasch handeln, um die Handlungsfähigkeit des Staates zu sichern, selbst dann, wenn die rechtliche Bewertung einzelner Maßnahmen noch nicht abschließend geklärt ist. Eine mögliche Krise beziehungsweise das Eintreten einer der Eskalationsstufen (Friede, hybride Bedrohungslage, Krise und Krieg) könnte damit nicht nur politische und wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen, sondern auch eine lange juristische Nachwirkung. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass Sicherheits- und Verteidigungspolitik nicht nur militärische und strategische Fragen aufwirft, sondern auch eine intensive rechtliche Vorbereitung erfordert. Je klarer die gesetzlichen Grundlagen im Vorfeld definiert werden, desto geringer ist das Risiko, dass notwendige Entscheidungen im Ernstfall in einem rechtlichen Graubereich getroffen werden müssen.
10. Februar 2026
PRESSEMITTEILUNG
18. Dezember 2025
Nach sechs Jahren in der Verantwortung der Fortbildungskampagne ist mir in den vergangenen Monaten eines so klar wie nie geworden: Liebe Kunden und liebe Kundinnen, wir sind noch nicht fertig. Miteinander :-) Es mag sein, dass Sie uns als Veranstalter im Zusammenhang mit Ihrer Seminarteilnahme gar nicht registrieren, weil Sie sich selbstverständlich auf die fachlichen Inhalte, die Experten und Expertinnen und Ihre "Peergroup", wie es so schön heißt, konzentrieren. Eigentlich ist es sogar ein Leitbild von gutem Service, wenn man als Dienstleister stets dezent im Hintergrund dafür sorgt, dass alle zufrieden sind und kein Wunsch unerfüllt bleibt. Doch dabei wird manchmal vergessen, dass wir im Austausch miteinander stehen. Dialog, Austausch, Kommunikation und Interaktion finden auf mehreren Ebenen statt als bloß der offensichtlichen. Sogar ein Schweigen ist Kommunikation, wie Sie wissen. Deswegen bedanke ich mich, falls Sie bis hierher gelesen haben. Falls Sie Lust bekommen, aktiv mit uns zu kommunizieren, da wir ohnehin bereits miteinander kommunizieren, nur zu. Nehmen Sie sich kurz Zeit. Schreiben Sie etwas! Auf ein glückliches und gelungenes 2026!
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