Rechtliche Hürden und Fördermöglichkeiten für Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden

14. November 2024

PRESSEMITTEILUNG

Am 28. November 2024 bietet die Fortbildungskampagne öffentliches Recht das Halbtagesseminar „Photovoltaik in öffentlichen Liegenschaften einsetzen – rechtliche Aspekte“ an. Die Veranstaltung wird von der Expertin Dr. Manuela Herms, Rechtsanwältin und Gründungsgesellschafterin der prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft, geleitet.


Mit zunehmendem Druck durch die aktuellen Klimaschutzauflagen und die Energiekrise stehen viele öffentliche Bauvorhaben vor der Herausforderung, Gebäude energieeffizient und nachhaltig zu gestalten. In diesem Seminar erhalten die Teilnehmenden eine praxisnahe Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Solaranlagen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).


Dr. Herms erläutert im ersten Teil des Seminars die Anforderungen des Netzanschlusses und die Kostentragung sowie die Betreiberpflichten. Im Anschluss behandelt sie die finanziellen Fördermöglichkeiten für Solaranlagen und gibt einen Überblick über die Systematik, Voraussetzungen und Förderhöhe der Überschusseinspeisung nach dem EEG. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Möglichkeiten der Eigenstromversorgung, einschließlich der Einsparung von Strompreisbestandteilen und der damit verbundenen steuerrechtlichen Pflichten. Abschließend wird das Thema der Belieferung Dritter, beispielsweise Mieter in öffentlichen Gebäuden, über das öffentliche Netz vertieft.


Die Inhalte des Seminars bieten umfangreichen Raum für praxisorientierte Fragestellungen, die sowohl während der Veranstaltung als auch im Nachgang an die Referentin gerichtet werden können.


Inhaltsübersicht: 


  • Rechtliche Rahmenbedingungen des Betriebs von Solaranlagen nach dem Erneuerbare-EnergienGesetz
  • Netzanschluss und Kostentragung, Betreiberpflichten
  • Finanzielle Förderung der Überschusseinspeisung nach EEG
  • Fördersystematik, Fördervoraussetzungen und – höhe
  • Aspekte der Eigenstromversorgung
  • Einsparung von Strompreisbestandteilen, stromsteuerrechtliche Pflichten, Versorgung weiterer
  • Liegenschaften über das öffentliche Netz
  • Möglichkeiten der Belieferung von Dritten (z.B. Mietern) in öffentlichen Liegenschaften


Detaillierte Informationen zum Programm und zur Anmeldung können Interessierte hier abrufen. 


Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich bitte an: 


Constanze Korb

Fortbildungskampagne öffentliches Recht

Presse und Kommunikation


Tel.: +49 (0) 30 89 56 27 13

E-Mail: presse@fortbildungskampagne.de


Über Fortbildungskampagne öffentliches Recht:


Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht wurde 2019 in Berlin gegründet und erweitert das Weiterbildungsangebot im öffentlichen Sektor durch effiziente Veranstaltungen im Online-Format. Experten und Expertinnen aus der Praxis, aus Forschung und Lehre und dem Rechtsbereich vermitteln ihr fundiertes Wissen im Rahmen von praxisnahen Seminaren und Inhouse-Schulungen. Die Veranstaltungen bieten einen direkten Austausch mit den Referenten und Referentinnen.


Die Fortbildungskampagne eruiert über fortlaufende Recherchen und den ständigen Austausch mit Experten und Expertinnen und Institutionen den tatsächlichen Fortbildungsbedarf an aktuellen und praxisrelevanten Themen. Sie versteht sich als eine innovative Plattform für Wissenstransfer, deren Angebot die öffentliche Hand aktiv mitgestalten kann. 



(Abbildung lizensiert durch: Alarmy)

10. Dezember 2025
Für Fragen wenden Sie sich bitte an: Till Spurny Fortbildungskampagne öffentliches Recht Tel.: +49 (0) 30 89 56 27 16 E-Mail: info@fortbildungskampagne.de
17. November 2025
Seit ihrer Gründung im Jahr 2019 hat sich die Fortbildungskampagne öffentliches Recht zu einer festen Größe in der Weiterbildung für Verwaltung und öffentliche Einrichtungen entwickelt. Mittlerweile haben 4.458 Teilnehmende aus 2.169 Organisationen die Angebote genutzt – ein eindrucksvoller Beleg für den wachsenden Bedarf an praxisnaher und rechtssicherer Fortbildung. Insgesamt wurden in den vergangenen Jahren 380 Veranstaltungen erfolgreich durchgeführt – von kompakten Online-Seminaren bis hin zu mehrtägigen Präsenzworkshops. Thematisch deckt das Programm ein breites Spektrum ab: von Bau- und Vergaberecht über Finanz- und Verwaltungsmanagement bis hin zu Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz und Kommunikation. Das kontinuierliche Wachstum zeigt, dass die Kombination aus fachlicher Tiefe, Praxisnähe und aktuellem Themenbezug überzeugt. Besonders geschätzt wird der enge Austausch mit Expertinnen und Experten aus Verwaltung, Recht und Praxis, der den Teilnehmenden wertvolle Einblicke und unmittelbar umsetzbares Wissen vermittelt. Die Fortbildungskampagne wird auch künftig ihr Programm gezielt weiterentwickeln – mit neuen Seminaren zu aktuellen Herausforderungen, innovativen Lernformaten und einer klaren Ausrichtung auf die Anforderungen der öffentlichen Hand. Ziel bleibt es, Beschäftigte in Bund, Ländern und Kommunen dabei zu unterstützen, rechtliche, organisatorische und technologische Veränderungen kompetent und sicher umzusetzen. Der anhaltende Zuspruch und das Vertrauen von Teilnehmenden und Institutionen bestätigen den Erfolg dieses Ansatzes – und zeigen, dass die Fortbildungskampagne zu einem verlässlichen Partner für berufliche Qualifizierung in der öffentlichen Verwaltung geworden ist. Weitere Informationen auf www.fortbildungskampagne.de
3. November 2025
Es sind oft die großen Überschriften, die aus den letzten zehn Jahren in Erinnerung bleiben: „Flüchtlingskrise“, „Pandemie“, „Energiekrise“, „Klimakrise“. Und es sind politische Programme, Strategiepapiere und Koalitionsverträge, die in Pressekonferenzen vorgestellt wurden. Was in diesen Momenten selten erwähnt wurde, ist die mühevolle Arbeit, welche die Bewältigung solcher Krisen überhaupt erst möglich macht. Sie findet hinter den Kulissen statt – in Verwaltungen, Behörden und kommunalen Einrichtungen, bei Menschen, die Tag für Tag versuchen, politische Vorgaben in konkrete Praxis zu übersetzen. Wenn man die letzten und aktuellen Krisen genauer betrachtet, wird deutlich, welche Belastungen die öffentliche Hand zu bewältigen hat. Nach der Flüchtlingszuwanderung 2015 folgte kaum eine Verschnaufpause, ehe eine weltweite Pandemie das Land vor völlig neue Herausforderungen stellte. Kaum war die Pandemie bewältigt, führte die Invasion in die Ukraine nicht nur zu geopolitischen Neuerungen, sondern auch zu einer Energiekrise, die vor allem die Kommunen zum Handeln zwang. Parallel dazu wurde der Druck größer, Nachhaltigkeitsmaßnahmen umzusetzen – durch europäische Vorgaben wie den Green Deal ebenso wie durch nationale Gesetzesinitiativen. Diese Aufgaben mussten gemeistert werden, während gleichzeitig die „Dauerbaustellen“ bestehen blieben: Digitalisierung, Bürokratieabbau, Modernisierung der Verwaltung. Und all das mit einer personellen und finanziellen Ausstattung, die nicht selten eher an den Status quo von gestern angepasst war als an die Herausforderungen von morgen. Nun ist seit Mai 2025 eine neue Bundesregierung im Amt. Friedrich Merz spricht von „neuen Prioritäten“ – Verteidigung, Grenzkontrollen, staatliche Handlungsfähigkeit. Alles wichtige Themen, keine Frage. Doch wer die vergangenen Jahre aufmerksam verfolgt hat, könnte sich an dieser Stelle eine Frage stellen: Hat eigentlich irgendjemand einmal „Danke“ gesagt? Danke dafür, dass all die oben genannten Aufgaben nicht nur bearbeitet, sondern häufig überhaupt erst möglich gemacht wurden? Danke dafür, dass Krisen gemanagt, Programme umgesetzt, Maßnahmen gestartet wurden – auch dann, wenn die Zielerreichung noch aussteht, weil Rahmenbedingungen sich schneller ändern als Strategien. Vielleicht lässt sich diese Leerstelle des fehlenden Danks nicht so einfach schließen. Aber sie sollte benannt werden. Denn ohne die Menschen, die all das umgesetzt haben – von der kommunalen Ebene bis zur Bundesverwaltung – gäbe es viele der Fortschritte, die heute selbstverständlich wirken, schlichtweg nicht. Auch bei der Fortbildungskampagne erleben wir in unseren Seminaren immer wieder hautnah, wie anspruchsvoll die praktische Umsetzung gesetzlicher Vorgaben ist. Wir wissen, wie kleinteilig, wie komplex und manchmal auch wie zäh Prozesse sind, wenn sie von der politischen Idee in konkrete Verwaltungsrealität übersetzt werden müssen. Und wir wissen, wie leicht dabei das Gefühl entstehen kann, dass die Mühen nicht gewürdigt werden – oder dass man sich fragt, ob es sich überhaupt gelohnt hat. Unsere Überzeugung ist: Doch, es hat sich gelohnt. Denn all diese Anstrengungen haben wichtige Grundlagen geschaffen. Sie sind das Fundament, auf dem neue Entwicklungen aufbauen können – sei es bei der Digitalisierung, der Nachhaltigkeit, bei rechtssicheren Vertragsstrukturen oder beim Aufbau effizienter Verwaltungsprozesse. Die Herausforderungen verändern sich, die Ziele verschieben sich, aber nichts von dem, was geleistet wurde, war umsonst. Genau deshalb setzen wir auch künftig dort an, wo Theorie und Praxis aufeinandertreffen. Unsere neuen Seminare greifen nicht nur aktuelle Fragestellungen auf – von Digitalisierung über Prozessoptimierung und Wirtschaftlichkeit bis hin zu Künstlicher Intelligenz –, sie richten sich auch an diejenigen, die diese Themen in der Praxis umsetzen müssen. Denn sie sind es, die Veränderungen tragen, gestalten und voranbringen. Und deshalb möchten wir an dieser Stelle etwas tun, was in den vergangenen Jahren zu selten passiert ist: Danke sagen. Für Engagement, für Ausdauer, für Pragmatismus und Kreativität. Für das, was schon erreicht wurde – und für das, was noch erreicht werden wird.
1. Oktober 2025
In unserem Beitrag " Bundesregierung beschließt Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes " haben wir den Beschluss vom 6. August 2025 mit Verweis auf den Gesetzesentwurf kurz vorgestellt. In seiner Rolle als Vortragender, Dozent und Experte für Vergaberecht hat uns Robert Thiele, Referent im Bundesministeri- um für Digitales und Staatsmodernisierung, seinen folgenden Kommentar zum Vergabebeschleunigungsgesetz mit freundlicher Genehmigung zur Veröffentlichung mitgeteilt.
1. September 2025
PRESSEMITTEILUNG
22. August 2025
PRESSEMITTEILUNG
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