Zur Auswahl des richtigen Tools - Ansichten einer KI

14. April 2023
Welche Tipps und Tricks gibt es zur Auswahl des richtigen Software-Tools?

So oder so ähnlich wird die Frage immer wieder gestellt, wenn beispielsweise auf Seminaren über Softwareanwendungen gesprochen wird. Wer davon ausgeht, dass die möglichen Anwender stets einen guten Überblick über die verfügbaren Tools am Markt haben, der wird in so manchen Gesprächen eines Besseren belehrt. Klar ist, dass die Frage nach der Auswahl von Software-Tools ohne einen konkreten Anwendungskontext nicht ernsthaft beantwortet werden kann. Und doch scheint es sinnvoll, einmal ganz allgemein zu fragen, wie man bei der Tool-Auswahl vorgehen sollte und worauf man achten sollte. Denn häufig wird gefragt, ob ein Experte oder eine Expertin ein bestimmtes Tool empfehlen könne. Oder es wird um eine Einschätzung zu einem Tool gebeten, das von jemandem empfohlen wurde. Daher drängt sich die Frage auf, ob man sich bei der Auswahl von Software-Tools tatsächlich auf Empfehlungen verlassen kann. 

Wen könnte man besser zur Tool-Auswahl befragen als ein Tool selbst?

Fragen wir doch einmal das Tool ChatGPT, wie man bei der Auswahl von Tools vorgehen sollte. Die typische "Es gibt keine einfache Antwort"-Antwort kommt in wenigen Sekunden, doch tatsächlich enthält sie bereits den zentralen Aspekt, nämlich die konkrete Anforderungsanalyse.

ChatGPT:
Die Auswahl des richtigen Tools hängt von vielen Faktoren ab, wie z.B. Ihren spezifischen Anforderungen, Ihrem Budget, Ihren technischen Fähigkeiten und Ihren langfristigen Zielen. Hier sind einige Schritte, die Sie bei der Auswahl des richtigen Tools befolgen können:
  • Identifizieren Sie Ihre Anforderungen: Beginnen Sie damit, Ihre spezifischen Anforderungen zu identifizieren, wie z.B. die Art der Aufgabe, die Sie erledigen möchten, die Anzahl der Benutzer, die das Tool verwenden werden, die Integration mit anderen Systemen usw.

  • Recherchieren Sie verschiedene Optionen: Machen Sie eine umfassende Recherche, um herauszufinden, welche Tools auf dem Markt verfügbar sind. Sie können Bewertungen lesen, Webinare und Demos besuchen, oder Erfahrungsberichte von anderen Nutzern einholen.

  • Vergleichen Sie die Funktionen: Vergleichen Sie die verschiedenen Tools, die Ihren Anforderungen entsprechen, hinsichtlich der Funktionen, die sie bieten, und stellen Sie sicher, dass sie die notwendigen Funktionen haben, die Sie benötigen.

  • Berücksichtigen Sie Ihr Budget: Stellen Sie sicher, dass das von Ihnen ausgewählte Tool in Ihrem Budget liegt. Einige Tools sind möglicherweise kostenlos oder haben eine kostenlose Testversion, während andere kostenpflichtig sind. Überlegen Sie sich, welche Option für Sie am besten geeignet ist.

  • Berücksichtigen Sie die technischen Anforderungen: Stellen Sie sicher, dass das Tool, das Sie auswählen, mit den anderen Systemen kompatibel ist, die Sie verwenden, wie z.B. Betriebssysteme, Browser, Programmiersprachen usw.

  • Lesen Sie die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien: Lesen Sie die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien des Tools sorgfältig durch, um sicherzustellen, dass Sie sie verstehen und dass sie Ihren Anforderungen entsprechen.

  • Entscheiden Sie sich für das Tool: Wählen Sie das Tool, das am besten zu Ihren Anforderungen, Ihrem Budget und Ihren langfristigen Zielen passt.
Angesichts der unbegrenzten Verfügbarkeit von Informationen scheint es im Zeitalter von Google & Co. zwar trivial, doch in der Praxis ist es häufig alles andere als einfach, sich eine Übersicht über verfügbare Tools am Markt zu verschaffen. Dieses Problem ist nicht zuletzt ein Grund dafür, dass es immer noch Fachmessen und Fachberatungen gibt. Doch welche Tipps hat die KI, wenn man fragt, wie man sich einen guten Überblick über Software-Tools verschaffen kann?

ChatGPT:
Es gibt mehrere Möglichkeiten, um einen Überblick über Softwaretools auf dem Markt zu erhalten. Hier sind einige Tipps, die Ihnen bei Ihrer Recherche helfen können:
  • Suchmaschinen verwenden: Eine der einfachsten Möglichkeiten, um Informationen über Softwaretools zu erhalten, ist die Verwendung von Suchmaschinen wie Google oder Bing. Geben Sie einfach den Namen des Tools oder die Art der Software ein, die Sie suchen, und suchen Sie nach Bewertungen, Artikeln und Blogposts, die Ihnen Informationen und Bewertungen zu den verschiedenen Tools geben.

  • Besuchen Sie spezialisierte Websites: Es gibt spezialisierte Websites, die Informationen über verschiedene Arten von Softwaretools bereitstellen. Zum Beispiel gibt es Websites, die sich auf Projektmanagement-Tools, CRM-Tools oder E-Commerce-Plattformen spezialisiert haben. Sie können diese Websites besuchen, um eine Liste der besten Tools in jeder Kategorie zu erhalten.

  • Besuchen Sie Marktplätze: Es gibt Online-Marktplätze, auf denen Sie verschiedene Arten von Softwaretools finden können. Beispiele für solche Marktplätze sind Salesforce AppExchange oder das Microsoft Office App Store. Sie können diese Marktplätze besuchen, um verschiedene Tools und ihre Funktionen zu vergleichen und zu bewerten.

  • Social-Media-Plattformen nutzen: Social-Media-Plattformen wie Twitter, LinkedIn oder Facebook können auch eine gute Quelle für Informationen über Softwaretools sein. Folgen Sie Experten auf diesen Plattformen, die über die neuesten Tools und Technologien diskutieren, um auf dem Laufenden zu bleiben.

  • Nutzen Sie Empfehlungen: Fragen Sie Freunde, Kollegen oder Experten in Ihrer Branche nach Empfehlungen für Softwaretools. Sie können auch in Online-Foren oder Gruppen nach Empfehlungen suchen, um Feedback von anderen Nutzern zu erhalten.
Da die künstliche Intelligenz selbst empfiehlt, sich auf Empfehlungen zu verlassen, muss natürlich gefragt werden, woher man weiß, ob eine Empfehlung gut ist oder eher unbrauchbar. Wie kann man einschätzen, ob man einer Empfehlung trauen kann oder nicht? 

Chat GPT: 
Es gibt verschiedene Faktoren, die Sie berücksichtigen können, um herauszufinden, ob Sie einer Empfehlung für ein Tool trauen können. Hier sind einige Dinge, die Sie tun können, um die Zuverlässigkeit einer Empfehlung zu überprüfen:
  • Überprüfen Sie die Quelle: Stellen Sie sicher, dass die Quelle, die Ihnen das Tool empfohlen hat, zuverlässig ist. Wenn es sich um einen Freund oder Kollegen handelt, den Sie kennen und dem Sie vertrauen, ist dies in der Regel eine gute Empfehlung. Wenn Sie jedoch eine Empfehlung von einer unbekannten Quelle erhalten haben, sollten Sie die Empfehlung weiter prüfen.

  • Lesen Sie Bewertungen: Lesen Sie Bewertungen von anderen Nutzern, um zu sehen, was sie über das Tool denken. Bewertungen auf unabhängigen Websites und Foren können Ihnen einen guten Überblick darüber geben, wie das Tool von anderen Nutzern bewertet wird und ob es die von Ihnen benötigten Funktionen bietet.

  • Machen Sie Ihre eigenen Recherchen: Machen Sie Ihre eigenen Recherchen und lesen Sie Artikel und Blogposts, um mehr über das Tool zu erfahren. So können Sie feststellen, ob es von anderen Experten empfohlen wird und ob es Ihre Anforderungen erfüllt.

  • Nutzen Sie kostenlose Testversionen: Viele Tools bieten kostenlose Testversionen an, die Sie ausprobieren können, bevor Sie sich entscheiden, sie zu kaufen. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um das Tool selbst auszuprobieren und zu sehen, ob es für Sie geeignet ist.

  • Fragen Sie nach Referenzen: Wenn das Tool von einem Unternehmen empfohlen wurde, fragen Sie nach Referenzen und kontaktieren Sie diese, um herauszufinden, wie zufrieden sie mit dem Tool sind und ob es ihre Anforderungen erfüllt.
Die Antworten der KI sind insgesamt sehr sachlich und rational. Genau darin liegt vielleicht ein Vorteil: Sollte man nicht die Emotionen oder Sympathien beiseite lassen, wenn man sich für ein Softwareprodukt entscheidet? Gerade mit Blick auf Empfehlungen von Kollegen, Experten oder Menschen, deren Meinung man schätzt, sind häufig Emotionen im Spiel. ChatGPT würde einer Tool-Empfehlung wohl nicht blind vertrauen, sondern zusätzliche Schritte unternehmen, wie beispielsweise die eigene Recherche, die Testversion und den Doppelcheck der Referenzen.

Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich bitte an: 


Constanze Korb

Fortbildungskampagne öffentliches Recht

Presse und Kommunikation


Tel.: +49 (0) 30 89 56 27 13

E-Mail: presse@fortbildungskampagne.de


Über Fortbildungskampagne öffentliches Recht:


Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht wurde 2019 in Berlin gegründet und erweitert das Weiterbildungsangebot im öffentlichen Sektor durch effiziente Veranstaltungen im Hybrid-Format. ExpertInnen aus der Praxis, aus Forschung und Lehre und dem Rechtsbereich vermitteln ihr fundiertes Wissen im Rahmen von Seminaren und Inhouse-Schulungen. Die Veranstaltungen bieten einen direkten Austausch mit den ReferentInnen vor Ort und online.


Die Fortbildungskampagne eruiert über fortlaufende Recherchen und den ständigen Austausch mit ExpertInnen und Institutionen den tatsächlichen Fortbildungsbedarf an aktuellen und praxisrelevanten Themen. Sie versteht sich als eine innovative Plattform für Wissenstransfer, deren Angebot die öffentliche Hand aktiv mitgestalten kann. 

15. Oktober 2026
 Neuausrichtung im Unterschwellenbereich: Die UVgO-Reform 2026 im Überblick Das öffentliche Auftragswesen unterhalb der EU-Schwellenwerte steht vor der umfassendsten Modernisierung seit fast einem Jahrzehnt. Mit dem im Juni 2026 vorgelegten Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) wird die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) grundlegend überarbeitet, um Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber und Bieter spürbar zu vereinfachen, zu digitalisieren und zu beschleunigen. Die Reform setzt den Auftrag der Föderalen Modernisierungsagenda (Maßnahme 144) um. Die zentralen Kernpunkte und Neuerungen 1. Halbierung des Regelwerks Das Vergabe-Regelwerk schrumpft von bisher 54 auf 24 Paragrafen. Durch die klare Zusammenfassung verwandter Themen (z. B. Verfahrensarten in § 6 oder Eignungs- und Zuschlagskriterien in § 14) entfällt die bisherige Zersplitterung, was für deutlich mehr Übersichtlichkeit in der Verwaltungspraxis sorgt. 2. Deutlich höhere Wertgrenzen Um den administrativen Vorlauf bei kleineren und mittleren Beschaffungen drastisch zu reduzieren, sieht der Entwurf bundesweite Rückfallwertgrenzen vor: - Direktaufträge bis 50.000 € netto: Beschaffungen ohne förmliches Vergabeverfahren sind künftig bis zu dieser Grenze möglich (bisher 1.000 €). Flankiert wird dies durch organisatorische Pflichten zur Korruptionsprävention sowie eine nachträgliche Bekanntmachung ab 25.000 €. - Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb bis 100.000 € netto: Der Ausnahmekatalog wird gestrafft und vereinheitlicht. - Direktauftrag in der Krise: Bei dringendem Bedarf infolge von Notlagen, Pandemien oder Katastrophen dürfen Direktaufträge auch oberhalb der Regelgrenze erteilt werden. 3. Neue Verfahrenslandschaft und Verhandlungsfreiheit Dem Auftraggeber stehen künftig drei Regelverfahren zur freien Wahl zur Verfügung: Die Öffentliche Ausschreibung, die neue Öffentliche Verhandlungsvergabe sowie die Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb. Öffentliche Auftraggeber können somit bis zu den EU-Schwellenwerten voraussetzungslos verhandeln, ohne hierfür gesonderte Ausnahmegründe nachweisen zu müssen. Die in der Praxis kaum genutzte Beschränkte Ausschreibung entfällt ersatzlos. 4. Entbürokratisierung & "Once-Only-Prinzip" - Eigenerklärungen als Standard: Weitergehende Nachweise sollen erst in einer zweiten Runde von den aussichtsreichsten Bietern angefordert werden. - Once-Only-Prinzip (§ 15 Abs. 2): Bieter müssen Eignungsnachweise nicht erneut einreichen, wenn diese der Beschaffungsstelle bereits aus vorherigen Verfahren vorliegen, die Eignung innerhalb der letzten zwei Jahre festgestellt wurde oder ein Eintrag im Präqualifizierungsverzeichnis (PQ) vorliegt. - Flexibles Wertungsverfahren (§ 20 Abs. 2): Die Eignungsprüfung kann erst nach der Angebotswertung und beschränkt auf den bestplatzierten Bieter durchgeführt werden. 5. Digitalisierung und KI Mit der Einbindung der zentralen Plattform www.oeffentlichevergabe.de und der Vorbereitung der digitalen Plattform "Marktplatz Deutschland" (§ 23) werden automatisierte und KI-gestützte Funktionen für die Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren im Regelwerk verankert. Zeitplan und Inkrafttreten Die finale Überarbeitung zwischen Bund und Ländern soll bis 31. Dezember 2026 abgeschlossen werden. Die Bundesländer haben anschließend bis zum 30. Juni 2027 Zeit, ihre jeweiligen landesrechtlichen Anwendungsbefehle anzupassen. (Hinweis: Sowohl die oben stehende Grafik als auch der Text des Beitrages wurden mithilfe von KI generiert.)
2. Oktober 2026
Jetzt Jetzt reinhöhren: Unser neuer Vergaberecht Podcast Ausgabe vom 02.10.26 (Hinweis: Sowohl die Abbildung als auch der Podcast sind KI-generiert - trotzdem lohnt es sich reinzuhören)
14. September 2026
Vermittlung von erfahrenen Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Rechts- und Fachbereichen für individuelle und maßgeschneiderte Inhouse-Seminare (vor Ort und online). Aktuell nehmen wir Anfragen und Aufträge für Inhouse-Seminare entgegen. Neben unseren klassischen Fachgebieten wie Vergaberecht, Bau-, Steuer-, Beihilfen- und IT-Recht unterstützen wir Sie gern auch bei der Gestaltung von Inhouse-Seminaren mit Bezug zu EU-Recht bzw. zur europäischen Ebene. Schreiben Sie uns einfach an unter: inhouse(at)fortbildungskampagne.de
28. August 2026
Weitere Informationen und Bezug über die Verlagsseite: hier
11. Juni 2026
Mit unserem Herbstprogramm im Vergaberecht bieten wir Mitarbeitenden aus Vergabestellen, Beschaffungsabteilungen und Fachbereichen abwechslungsreiche und praxisnahe Fortbildungen zu den aktuellen Herausforderungen der öffentlichen Auftragsvergabe. Von den vergaberechtlichen Grundlagen über die rechtssichere Erstellung von Leistungsbeschreibungen und die Angebotswertung bis hin zu IT Vergaben, Vertragsänderungen und der Vergabe von Architekten und Ingenieurleistungen decken die Seminare zentrale Themen des Beschaffungsalltags ab.  Im Mittelpunkt stehen dabei die sichere Anwendung des Vergaberechts, aktuelle Entwicklungen aus Rechtsprechung und Praxis sowie konkrete Handlungsempfehlungen für die tägliche Arbeit. Seminarübersicht:
2. Juni 2026
Schulen, Rathäuser, Verwaltungsgebäude, Sporthallen oder Hochschulgebäude müssen nicht nur errichtet und unterhalten, sondern auch sicher betrieben werden. Genau hier kommt die sogenannte Betreiberverantwortung ins Spiel. Doch wer trägt eigentlich die Verantwortung, wenn es zu einem Unfall oder Schaden kommt? Grundsätzlich ist der Betreiber eines Gebäudes dafür verantwortlich, Gefahren für Nutzer, Besucher und Beschäftigte möglichst zu vermeiden. Dazu gehören beispielsweise die regelmäßige Prüfung technischer Anlagen, die Einhaltung von Wartungsintervallen, die Verkehrssicherung von Wegen und Treppen sowie die Organisation von Brandschutzmaßnahmen. In der Praxis ist die Wahrnehmung und ggf. Übertragung von Betreiberverantwortung häufig jedoch weitaus komplexer, als zunächst angenommen. Besondere Herausforderungen entstehen dort, wo mehrere Beteiligte zusammenwirken. Gebäudemanagement, Fachämter, externe Dienstleister und Nutzer teilen sich oftmals Aufgaben und Zuständigkeiten. Fehlen klare Regelungen oder eine nachvollziehbare Dokumentation, können Haftungsfragen im Schadensfall schnell komplex werden. Im folgenden Fachseminar wird ein praxisnaher Überblick über die Grundlagen, Verantwortungsbereiche, Ziele und Risiken der Betreiberverantwortung im Liegenschaftsmanagement vermittelt. Dabei legt das Seminar den Fokus auf die Sicht der Führungskraft. Insbesondere wird besprochen, wie sich die verantwortliche Person exkulpieren kann, was sie beachten und wie sie organisiert sein sollte.
22. Mai 2026
Weitere Informationen und Bezug über die Verlagsseite: hier .
12. Mai 2026
Viele Kommunen und öffentliche Verwaltungen haben in den vergangenen Jahren die doppelte Buchführung eingeführt, um finanzielle Abläufe transparenter und moderner zu gestalten. In der Praxis zeigte sich jedoch häufig, dass die Doppik mit einem hohen organisatorischen und personellen Aufwand verbunden ist. Gerade kleinere Verwaltungen stoßen dabei oft an ihre Grenzen, etwa durch komplexe Bewertungsfragen, steigende Anforderungen an Software und Fachwissen sowie zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Deshalb wird inzwischen wieder verstärkt darüber diskutiert, ob die klassische Kameralistik in bestimmten Bereichen die praktikablere Lösung sein kann. In der Praxis sei die doppelte Buchführung oftmals deutlich komplexer, personalintensiver und teurer ist als ursprünglich erwartet. Als reine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erweist sich die Kameralistik als eine robuste Methode im Rechnungswesen, bei der Liquidität, Kassenwirksamkeit und die Einhaltung des Haushaltsplans im Vordergrund stehen. Wer sich tiefergehend mit der Kameralistik beschäftigen möchte, für den bietet die Fortbildungskampagne öffentliches Recht die folgenden beiden Fachseminare im Juni und September an.
22. April 2026
Die Europäische Kommission hat im November 2025 zwei eng miteinander verbundene Gesetzesvorschläge vorgelegt: die sogenannte Digital-Omnibus-Verordnung sowie eine spezielle Digital-Omnibus-Verordnung zur KI. Beide verfolgen das Ziel, den bestehenden Rechtsrahmen im Digitalbereich zu vereinfachen, setzen jedoch unterschiedliche Schwerpunkte. Die allgemeine Digital-Omnibus-Verordnung nimmt den gesamten digitalen Rechtsrahmen der EU in den Blick. Sie bündelt und überarbeitet eine Vielzahl bestehender Vorschriften, darunter Regelungen zu Datenschutz, Datenwirtschaft, Cybersicherheit und Online-Plattformen. Ziel ist es, Überschneidungen zu reduzieren, veraltete Vorschriften abzuschaffen und die Anwendung für Unternehmen und Verwaltungen zu erleichtern. Wesentliche konkrete Ziele der beiden Vorschläge:: Zusammenführung und Vereinfachung von Datenregelwerken Anpassungen bei der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), etwa zur Klarstellung von Begriffen und zur Entlastung kleinerer Akteure Einführung zentraler Meldewege für Cybersicherheitsvorfälle Reduzierung von Bürokratie und Berichtspflichten Insgesamt handelt es sich um einen horizontalen Ansatz, der den digitalen Binnenmarkt effizienter und innovationsfreundlicher machen soll, ohne die bestehenden Schutzniveaus zu senken. Der zweite Vorschlag konzentriert sich gezielt auf die Umsetzung der europäischen KI-Verordnung (AI Act, deutsch: KI-VO). Hintergrund ist, dass deren Anwendung in der Praxis komplex ist und Unternehmen sowie Behörden vor Herausforderungen stellt. Die KI-Omnibus-Verordnung setzt auf gezielte Vereinfachungen, wie beispielsweise: Anpassung von Fristen an die Verfügbarkeit technischer Standards Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen Reduzierung von Dokumentations- und Registrierungspflichten Stärkere Unterstützung durch Leitlinien und zentrale Anlaufstellen Ausbau von Testumgebungen („Reallabore“) für KI Ziel ist es, die Einführung und Nutzung von KI in Europa zu beschleunigen, ohne die grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Grundrechtsschutz zu verändern. Beide Vorschläge sind Teil eines umfassenden EU-Programms zur „besseren Rechtsetzung“ und sollen vor allem eines erreichen: weniger Bürokratie bei gleichbleibend hohen Standards. Die Digital-Omnibus-Verordnung ist breit angelegt und betrifft den gesamten digitalen Rechtsrahmen. Die KI-Omnibus-Verordnung ist ein Spezialinstrument, das ausschließlich die praktische Umsetzung der KI-Verordnung erleichtern soll. Während die eine also den digitalen Rechtsrahmen insgesamt neu ordnet, sorgt die andere dafür, dass ein zentrales Einzelgesetz, die KI-VO, in der Praxis besser funktioniert. Mit dem Omnibus-Paket setzt die EU auf Vereinfachung statt neuer Regulierung. Für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bedeutet das vor allem: weniger Komplexität, klarere Regeln und bessere Voraussetzungen für Innovation, insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Die Vorschläge der Europäischen Kommission können hier in deutscher Sprache aufgerufen werden: Digital-Omnibus-Verordnung Digital-Omnibus-Verordnung zur KI
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