11.-12.02.2027
C.32 Die neue UVgO kommt – Was Sie künftig beachten müssen, um richtig zu beschaffen
Neue Verfahrensarten | Direktaufträge | Verfahrensdurchführung | Eignungsprüfung | Praxisfälle
Neuausrichtung im Unterschwellenbereich: Die UVgO-Reform 2026 im Überblick
Das öffentliche Auftragswesen unterhalb der EU-Schwellenwerte steht vor der umfassendsten Modernisierung seit fast einem Jahrzehnt. Mit dem im Juni 2026 vorgelegten Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) wird die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) grundlegend überarbeitet, um Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber und Bieter spürbar zu vereinfachen, zu digitalisieren und zu beschleunigen. Die Reform setzt den Auftrag der Föderalen Modernisierungsagenda (Maßnahme 144) um.
Die zentralen Kernpunkte und Neuerungen
1. Halbierung des Regelwerks
Das Vergabe-Regelwerk schrumpft von bisher 54 auf 24 Paragrafen. Durch die klare Zusammenfassung verwandter Themen (z. B. Verfahrensarten in § 6 oder Eignungs- und Zuschlagskriterien in § 14) entfällt die bisherige Zersplitterung, was für deutlich mehr Übersichtlichkeit in der Verwaltungspraxis sorgt.
2. Deutlich höhere Wertgrenzen
Um den administrativen Vorlauf bei kleineren und mittleren Beschaffungen drastisch zu reduzieren, sieht der Entwurf bundesweite Rückfallwertgrenzen vor:
- Direktaufträge bis 50.000 € netto: Beschaffungen ohne förmliches Vergabeverfahren sind künftig bis zu dieser Grenze möglich (bisher 1.000 €). Flankiert wird dies durch organisatorische Pflichten zur Korruptionsprävention sowie eine nachträgliche Bekanntmachung ab 25.000 €.
- Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb bis 100.000 € netto: Der Ausnahmekatalog wird gestrafft und vereinheitlicht.
- Direktauftrag in der Krise: Bei dringendem Bedarf infolge von Notlagen, Pandemien oder Katastrophen dürfen Direktaufträge auch oberhalb der Regelgrenze erteilt werden.
3. Neue Verfahrenslandschaft und Verhandlungsfreiheit
Dem Auftraggeber stehen künftig drei Regelverfahren zur freien Wahl zur Verfügung: Die Öffentliche Ausschreibung, die neue Öffentliche Verhandlungsvergabe sowie die Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb. Öffentliche Auftraggeber können somit bis zu den EU-Schwellenwerten voraussetzungslos verhandeln, ohne hierfür gesonderte Ausnahmegründe nachweisen zu müssen. Die in der Praxis kaum genutzte Beschränkte Ausschreibung entfällt ersatzlos.
4. Entbürokratisierung & "Once-Only-Prinzip"
- Eigenerklärungen als Standard: Weitergehende Nachweise sollen erst in einer zweiten Runde von den aussichtsreichsten Bietern angefordert werden.
- Once-Only-Prinzip (§ 15 Abs. 2): Bieter müssen Eignungsnachweise nicht erneut einreichen, wenn diese der Beschaffungsstelle bereits aus vorherigen Verfahren vorliegen, die Eignung innerhalb der letzten zwei Jahre festgestellt wurde oder ein Eintrag im Präqualifizierungsverzeichnis (PQ) vorliegt.
- Flexibles Wertungsverfahren (§ 20 Abs. 2): Die Eignungsprüfung kann erst nach der Angebotswertung und beschränkt auf den bestplatzierten Bieter durchgeführt werden.
5. Digitalisierung und KI
Mit der Einbindung der zentralen Plattform www.oeffentlichevergabe.de und der Vorbereitung der digitalen Plattform "Marktplatz Deutschland" (§ 23) werden automatisierte und KI-gestützte Funktionen für die Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren im Regelwerk verankert.
Zeitplan und Inkrafttreten
Die finale Überarbeitung zwischen Bund und Ländern soll bis 31. Dezember 2026 abgeschlossen werden. Die Bundesländer haben anschließend bis zum 30. Juni 2027 Zeit, ihre jeweiligen landesrechtlichen Anwendungsbefehle anzupassen.
(Hinweis: Sowohl die oben stehende Grafik als auch der Text des Beitrages wurden mithilfe von KI generiert.)
In folgendem Fachseminar erläutern Herr Dr. Koch und Robert Thiele die Neuerungen für Vergabepraktiker:
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Till Spurny
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Über Fortbildungskampagne öffentliches Recht:
Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht wurde 2019 in Berlin gegründet und erweitert das Weiterbildungsangebot im öffentlichen Sektor durch effiziente Veranstaltungen im Online-Format. Experten und Expertinnen aus der Praxis, aus Forschung und Lehre und dem Rechtsbereich vermitteln ihr fundiertes Wissen im Rahmen von praxisnahen Seminaren und Inhouse-Schulungen. Die Veranstaltungen bieten einen direkten Austausch mit den Referenten und Referentinnen.
Die Fortbildungskampagne eruiert über fortlaufende Recherchen und den ständigen Austausch mit Experten und Expertinnen und Institutionen den tatsächlichen Fortbildungsbedarf an aktuellen und praxisrelevanten Themen. Sie versteht sich als eine innovative Plattform für Wissenstransfer, deren Angebot die öffentliche Hand aktiv mitgestalten kann.






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