Rückblick: Praxisseminar USER MEETS IT – Digitalisierungsprojekte im öffentlichen Sektor, am 16./17.11.2020

11. Januar 2021

PRESSEBERICHT

13 ExpertInnen referieren zu Umsetzungsstrategien der Digitalisierung im öffentlichen Sektor
In diesem zweitägigen Online-Praxisseminar mit Live-Stream aus dem IntercityHotel Berlin Hauptbahnhof referierten 13 ExpertInnen aus den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung und IT zu brandaktuellen Aspekten rund um das Thema Digitalisierung im öffentlichen Sektor. Denn durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) müssen Bund und Länder ihre Verwaltungsleistungen bis spätestens 2022 auch in elektronischer Form anbieten. Bekanntlich ist die Covid-19-Pandemie ein zusätzlicher Treiber der aktuellen Digitalisierungsprozesse. 

Rege Diskussionen unter den TeilnehmerInnen
Begleitet und aufgelockert wurde das gut besuchte Seminar durch die Hochschulerfrischerin und agile Prozessexpertin Ulrike Margit Wahl, die als Moderatorin für eine regen Austausch unter den Teilnehmern und für Kurzweiligkeit in der Veranstaltung sorgte. So wurden Bedenken zur realistischen Umsetzung des OZG bis 2022 diskutiert, denn vielen Verwaltungseinheiten fehlt es an personellen und finanziellen Ressourcen, an der geeigneten IT-Infrastruktur und an der thematischen Akzeptanz unter den Mitarbeitern. Zudem kommt es immer wieder zu Datenschutzbedingten Herausforderungen. 

Kommunale Best-Practice-Modelle 
Einen geeigneten Weg, um den Mehrwert und die Chancen der Digitalisierung für Verwaltungsmitarbeiter zu verdeutlichen, bieten Best-Practice-Modelle. Vor allem die Kommunen waren auf diesem Gebiet 2020 auf dem Vormarsch. Als Vorreiter in der Umsetzung des OZG wurden der Hamburger Hafen und die „Digitalisierung von Verwaltungsleistungen – Praxisbericht zur kommunalen OZG-Umsetzung in Schleswig-Holstein“ vorgestellt. Lässt sich ein Hafen zukünftig vom Wohnzimmer aus steuern? Und können die Digitalisierungsvorhaben der Kommunen durch gemeinsam genutzte Portale, wie es das Land Schleswig-Holstein anbietet, beschleunigt werden?

eAkte und Open Data als nützliche digitale Verwaltungsleistungen
In einem weiteren Themenblock erhielten die TeilnehmerInnen Einblicke in das Thema Dokumentenmanagementsystem (DMS) und eAkte, die seit 2013 aufgrund der Reduzierung von Lagerflächen, der Papiereinsparung sowie der schnelleren und ortsunabhängigen Bearbeitung im Kommen ist. Welche rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen für die Implementierung sind zu beachten? 
Ähnlich verhält es sich mit der Bereitstellung von maschinenlesbaren offen Daten (Open Data), deren Anwendung und Nutzen den Verwaltungen und Behörden oft noch nicht geläufig sind. 

Anwendungsbeispiel der Blockchain-Technologie: OZG Umsetzungsprojekt digitales Schulzeugnis
Wer heutzutage in Sachen Digitalisierung mitreden möchte, sollte sich auch mit der Blockchain auskennen. Wie diese Technologie, die ursprünglich für die Bitcoin entwickelt wurde, im Verwaltungsbereich eingesetzt werden kann, ist anschaulich am Beispiel der Übermittlung digitaler Schulzeugnisse in Bewerbungsprozessen erläutert worden. 

Umsetzungserfahrungen mit der XRechnung
Seit 2017 findet zudem der elektronische Rechnungsaustausch zwischen öffentlichen Auftraggebern in Deutschland Anwendung. Hierzu erfuhren die Seminar-TeilnehmerInnen den aktuellen Stand der Umsetzung auf nationaler und europäischer Ebene. Im Zuge dessen wurden mögliche Synergien zwischen den Kommunen und Ländern diskutiert. 

Digitale Herausforderungen: KI und TRResiscan in der öffentlichen Verwaltung
Am zweiten Seminartag ging es weiter mit Potenzialen, Barrieren und Risiken beim Einsatz von künstlicher Intelligenz in Verwaltungsprozessen. Hierfür wurden verschiedene Praxismodelle genannt und rechtliche Rahmenbedingungen besprochen. Rechtliche Aspekte bestimmten auch die Diskussion rund um das Thema Scannen von sensiblen Dokumenten in Verwaltungseinrichtungen. Außerdem wurden effiziente Scan-Strategien und mögliche Synergien zwischen den Fachämtern diskutiert.  

Mobiles Arbeiten und Cloud 2.0 - Empfehlungen aus der Praxis
Eines der am meisten bedachten Themen seit dem Beginn der Covid 19-Pandemie ist sicherlich das mobile Arbeiten. Welche Vor- und Nachteile und welche Betriebsrisiken bringt diese neue Form des Arbeitens hervor? Wie bleiben sensible Daten weiterhin geschützt und welche technischen und arbeitsrechtlichen Herausforderungen gibt es? Auch hier gab es wertvolle Erkenntnisse und Praxistipps; ebenso auf dem Gebiet des Cloud Computing der zweiten Generation. Wie lassen sich Automatisierungsprozesse und IT-Sicherheit verbessern und welche Liefermodelle sind empfehlenswert?

Smarte öffentliche Verwaltung durch Scrum und Design Thinking
Der Weg hin zu einer digitalen Verwaltung führt auch zum Projekt- und Produktmanagement-Werkzeug Scrum, das insbesondere für die agile Softwareentwicklung eingesetzt wird. Hierbei sind Entwickler und Anwender im ständigen Austausch miteinander, um die Umsetzung der Digitalisierungsprojekte erfolgreicher zu gestalten. 

Last but not least ist das Design Thinking ein wichtiges Digitalisierungstool in der OZG-Umsetzung. Durch das Einsetzen von kundenorientierten und iterativen Methoden lassen sich erwünschte, wirtschaftliche und machbare Lösungsansätze komplexer Probleme finden.  

Fazit
Es ist noch viel zu tun, um den digitalen Kulturwandel in der öffentlichen Verwaltung zu vollziehen. Abgeschlossen wird dieser wohl erst nach 2022 und dem Ende der Covid 19-Pandemie sein. Die Beseitigung von Barrieren kann durch eine grundlegende Offenheit gegenüber dem Lernen und großen Zukunftsvisionen gelingen. Was dabei nie vergessen werden sollte: Fortbildung macht Spaß, und am Zahn der Zeit zu Arbeiten bringt auch viele persönliche Vorteile. 

User meets IT - Digitalisierungsprojekte im öffentlichen Sektor

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Über Fortbildungskampagne öffentliches Recht:

Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht wurde 2019 in Berlin gegründet und erweitert das Weiterbildungsangebot im öffentlichen Sektor durch effiziente Veranstaltungen im Hybrid-Format. ExpertInnen aus der Praxis, aus Forschung und Lehre und dem Rechtsbereich vermitteln ihr fundiertes Wissen im Rahmen von Seminaren und Inhouse-Schulungen praxisnah an einem Tag. Die Veranstaltungen bieten einen direkten Austausch mit den ReferentInnen vor Ort und online.


Die Fortbildungskampagne eruiert über fortlaufende Recherchen und den ständigen Austausch mit ExpertInnen und Institutionen den tatsächlichen Fortbildungsbedarf an aktuellen und praxisrelevanten Themen. Sie versteht sich als eine innovative Plattform für Wissenstransfer, deren Angebot die öffentliche Hand aktiv mitgestalten kann. 

Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich bitte an: 


Constanze Korb

Fortbildungskampagne öffentliches Recht

Presse und Kommunikation


Tel.: +49 (0) 30 89 56 27 13

E-Mail: presse@fortbildungskampagne.de


17. März 2026
Emotionale Trigger im beruflichen Umfeld Das berufliche Umfeld bleibt nicht frei von Emotionen, auch wenn die Zusammenarbeit harmonisch und grundsätzlich von Sachlichkeit und Rationalität geprägt ist. Die Fähigkeit, mit emotionalen Triggern bewusst umzugehen, spielt im sportlichen Wettkampf und bei Turnieren eine zentrale Rolle. Zu wissen, wodurch man sich aus dem Konzept bringen lässt, kann für Sportlerinnen und Sportler ein entscheidender Vorteil sein. Im Rahmen unseres neuen Dialogformats bieten wir an, Impulse aus der Sportpsychologie und der dynamischen Systemtheorie auf die Arbeitswelt anzuwenden. Sie erhalten dadurch die Gelegenheit, Ihre systemische Rolle im beruflichen Kontext zu beobachten, neu wahrzunehmen und in kleinen Schritten zu verändern. Das Angebot richtet sich an alle Management-Ebenen und findet als Dialogformat im individuellen, personalisierten Austausch statt. Informationen zum neuen Dialogformat sowie zur Reflexion der eigenen systemischen Rolle im beruflichen Kontext finden sich hier: www.fortbildungskampagne.de/systemische-fragen
12. März 2026
Mit dem dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb wurden am 12. Februar 2026 strengere Regelungen für die Nachhaltigkeitskommunikation und Werbung mittels Nachhaltigkeitsaussagen auf den Weg gebracht. Mit in Kraft treten im September 2026 sollen die Gesetzesänderungen die Irreführung von Verbrauchern und Verbraucherinnen weiter einschränken und insbesondere für Transparenz und Klarheit im sogenannten "Greenwashing" und bei irreführenden Umweltaussagen sorgen. Pauschale Aussagen über zukünftige Umweltleistungen wie etwa "Klimaneutral bis 2035" können nach Ergänzung des I rreführungstatbestandes (§ 5 UW) demnach dann als irreführend eingestuft werden, wenn " klare, objektive, öffentlich einsehbare und überprüfbare Verpflichtungen, die in einem detaillierten und realistischen Umsetzungsplan festgelegt sind", fehlen. Ein detaillierter und realistischen Umsetzungsplan muss demnach nicht nur öffentlich einsehbar sein, sondern auch regelmäßig von einem unabhängigen externen Sachverständigen überprüft werden. Zudem können Unternehmen künftig nicht mehr mit allgemeinen Aussagen wie "umweltfreundlich“ oder „ökologisch“ werben, sofern die entsprechende Umweltleistung nicht nachgewiesen werden kann. Auch wird die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln, die nicht auf einem Zertifizierungssystem basieren oder von staatlichen Stellen ausgegeben wurden, bei denen es sich also um von den Unternehmen selbst erstellte Siegel handelt, nicht mehr möglich sein. Darüber hinaus müssen künftig Aussagen über Produkte, die sich auf die Kompensation von Treibhausgasen beziehen und dem Produkt in dem Zusammenhang eine neutrale, verringerte oder positive Auswirkung auf die Umwelt attestieren, mit besonderer Vorsicht getroffen werden. Derartige Aussagen dürfen nach in Kraft treten der Änderungen nurmehr getroffen werden, wenn sie sich unmittelbar auf den Lebenszyklus des Produkts selbst beziehen. Dies wirft bereits ein Schlaglicht auf die zukünftige Ausgestaltung des CO2-Zertifikathandels. Der Aufbau und die Finanzierung einer Infrastruktur zum Transport und zur Speicherung von CO2 ( CCS- Hochlauf) basieren auf der Idee, dass Unternehmen zumindest einen Teil ihres Beitrags zur Klimaneutralität mittels Kompensationsleistungen in Form von nachweisbar gespeichertem CO2 erfüllen können. Bereits jetzt stellt diese Möglichkeit einen wichtigen Baustein in der Klimastrategie zahlreicher Unternehmen im Dienstleistungssektor dar. Die strengeren Regelungen im Bereich der Konsumentenprodukte zielen hingegen deutlich auf messbare Effekte in den Produktions- und Lieferketten selbst ab. Mit dem Beschluss des dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerbs wird die sogenannte Empco-Richtlinie ( Empowering Consumers for the Green Transition , EU-Richtlinie 2024/825) in deutsches Recht umgesetzt .
9. März 2026
"Some say that Ukraine should be grateful for everything. The truth is exactly the opposite. The rest of us should be grateful to Ukraine." (Donald Tusk, Prime Minister of Poland, 14.02.2026) In diesem Zitat von Donald Tusk drückt sich eine Sichtweise aus, die in letzter Zeit immer wieder zu hören ist: Wir sollten als Deutsche und Europäer froh darüber sein, endlich vom Rest der Welt wachgerüttelt worden zu sein, um aus unserem „Dornröschenschlaf“ (Peter Sloterdijk) zu erwachen beziehungsweise um den längeren „Urlaub aus der Geschichte“ (ebd.) in sicherheitspolitischer Hinsicht nun zu beenden. Mit der neuen sicherheitspolitischen Lage in Europa rücken Fragen der militärischen und zivilen Krisenvorsorge stärker in den Mittelpunkt politischer Debatten. Strategiepläne wie die nationale Sicherheitsstrategie Deutschlands oder der sogenannte Operationsplan Deutschland (OPLAN) sollen sicherstellen, dass Staat, Wirtschaft und Gesellschaft im Ernstfall handlungsfähig bleiben. Doch die rechtlichen Rahmenbedingungen für viele der möglichen Maßnahmen sind bislang nur teilweise geklärt. Besonders deutlich wird dies beim möglichen Einsatz der Bundeswehr im Inland. Das Grundgesetz setzt hier sehr enge Grenzen. Militärische Unterstützung ist grundsätzlich nur in klar definierten Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei Naturkatastrophen, schweren inneren Notlagen oder im Verteidigungsfall. In modernen Bedrohungsszenarien hingegen, die sich häufig in Graubereichen zwischen Frieden und militärischem Konflikt bewegen, könnten die verantwortlichen Ebenen gezwungen sein, sicherheitspolitisch schnell zu handeln, während gleichzeitig unklar bleibt, ob einzelne Maßnahmen vollständig mit der Verfassung vereinbar sind und inwiefern Grundrechte von Bürgern und Unternehmen eingeschränkt werden könnten. Ähnliche juristische Unsicherheiten bestehen bei der Einbindung ziviler Infrastruktur und privater Unternehmen in sicherheitspolitische Planungen. Logistikunternehmen, Energieversorger oder Telekommunikationsanbieter spielen eine zentrale Rolle für militärische Mobilität und Krisenresilienz. Doch sobald staatliche Stellen im Ernstfall auf private Ressourcen zugreifen oder Prioritäten in Transport- und Lieferketten festlegen, stellen sich unmittelbar Fragen des Eigentumsrechts, der Berufs- und Unternehmerfreiheit sowie des europäischen Wettbewerbsrechts bis hin zum Beihilfenrecht. Ohne präzise gesetzliche Regelungen könnten solche Eingriffe im Nachhinein Gegenstand langwieriger Gerichtsverfahren werden, sofern die Rechtsgrundlagen für staatliche Eingriffe in Wirtschaft und Infrastruktur unklar bleiben. Militärisch motivierte wirtschaftliche Maßnahmen, die etwa im Rahmen der nationale Sicherheitsstrategie ergriffen werden, sollten in jedem Fall vor dem Hintergrund des EU-Wettbewerbsrechts, dem Beihilferecht und der Binnenmarktfreiheit abgesichert werden . In vergangenen Krisensituationen zeigte sich immer wieder, dass unter Zeitdruck oftmals nicht immer ausreichend geprüft werden kann, ob vorgesehene Ausnahmeregelungen tatsächlich greifen und einer nachträglichen Prüfung standhalten würden. Hinzu kommt die komplexe Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern und europäischen Institutionen. Während Verteidigungspolitik in erster Linie Bundesaufgabe ist, liegen zentrale Bereiche der inneren Sicherheit bei den Ländern, insbesondere Polizeiarbeit und Katastrophenschutz. Gleichzeitig wächst die Bedeutung europäischer Koordinationsmechanismen im Rahmen der EU-weiten Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Diese mehrstufige Zuständigkeitsstruktur kann in einer akuten Krisensituation und insbesondere bei hybriden Bedrohungen zu rechtlichen Unklarheiten führen, etwa darüber, welche Behörde letztlich entscheidungsbefugt ist. All diese Faktoren deuten darauf hin, dass Deutschland und Europa im Ernstfall vor einem grundlegenden Dilemma stehen könnten. Politische und militärische Entscheidungsträger müssten möglicherweise rasch handeln, um die Handlungsfähigkeit des Staates zu sichern, selbst dann, wenn die rechtliche Bewertung einzelner Maßnahmen noch nicht abschließend geklärt ist. Eine mögliche Krise beziehungsweise das Eintreten einer der Eskalationsstufen (Friede, hybride Bedrohungslage, Krise und Krieg) könnte damit nicht nur politische und wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen, sondern auch eine lange juristische Nachwirkung. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass Sicherheits- und Verteidigungspolitik nicht nur militärische und strategische Fragen aufwirft, sondern auch eine intensive rechtliche Vorbereitung erfordert. Je klarer die gesetzlichen Grundlagen im Vorfeld definiert werden, desto geringer ist das Risiko, dass notwendige Entscheidungen im Ernstfall in einem rechtlichen Graubereich getroffen werden müssen.
10. Februar 2026
PRESSEMITTEILUNG
18. Dezember 2025
Nach sechs Jahren in der Verantwortung der Fortbildungskampagne ist mir in den vergangenen Monaten eines so klar wie nie geworden: Liebe Kunden und liebe Kundinnen, wir sind noch nicht fertig. Miteinander :-) Es mag sein, dass Sie uns als Veranstalter im Zusammenhang mit Ihrer Seminarteilnahme gar nicht registrieren, weil Sie sich selbstverständlich auf die fachlichen Inhalte, die Experten und Expertinnen und Ihre "Peergroup", wie es so schön heißt, konzentrieren. Eigentlich ist es sogar ein Leitbild von gutem Service, wenn man als Dienstleister stets dezent im Hintergrund dafür sorgt, dass alle zufrieden sind und kein Wunsch unerfüllt bleibt. Doch dabei wird manchmal vergessen, dass wir im Austausch miteinander stehen. Dialog, Austausch, Kommunikation und Interaktion finden auf mehreren Ebenen statt als bloß der offensichtlichen. Sogar ein Schweigen ist Kommunikation, wie Sie wissen. Deswegen bedanke ich mich, falls Sie bis hierher gelesen haben. Falls Sie Lust bekommen, aktiv mit uns zu kommunizieren, da wir ohnehin bereits miteinander kommunizieren, nur zu. Nehmen Sie sich kurz Zeit. Schreiben Sie etwas! Auf ein glückliches und gelungenes 2026!
10. Dezember 2025
Welche Beratungsunternehmen finden Sie derzeit besonders interessant für die öffentliche Hand in Deutschland? Für Fragen wenden Sie sich bitte an: Till Spurny Fortbildungskampagne öffentliches Recht Tel.: +49 (0) 30 89 56 27 16 E-Mail: info@fortbildungskampagne.de
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