Rückblick: Praxisseminar USER MEETS IT – Digitalisierungsprojekte im öffentlichen Sektor, am 16./17.11.2020

11. Januar 2021

PRESSEBERICHT

13 ExpertInnen referieren zu Umsetzungsstrategien der Digitalisierung im öffentlichen Sektor
In diesem zweitägigen Online-Praxisseminar mit Live-Stream aus dem IntercityHotel Berlin Hauptbahnhof referierten 13 ExpertInnen aus den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung und IT zu brandaktuellen Aspekten rund um das Thema Digitalisierung im öffentlichen Sektor. Denn durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) müssen Bund und Länder ihre Verwaltungsleistungen bis spätestens 2022 auch in elektronischer Form anbieten. Bekanntlich ist die Covid-19-Pandemie ein zusätzlicher Treiber der aktuellen Digitalisierungsprozesse. 

Rege Diskussionen unter den TeilnehmerInnen
Begleitet und aufgelockert wurde das gut besuchte Seminar durch die Hochschulerfrischerin und agile Prozessexpertin Ulrike Margit Wahl, die als Moderatorin für eine regen Austausch unter den Teilnehmern und für Kurzweiligkeit in der Veranstaltung sorgte. So wurden Bedenken zur realistischen Umsetzung des OZG bis 2022 diskutiert, denn vielen Verwaltungseinheiten fehlt es an personellen und finanziellen Ressourcen, an der geeigneten IT-Infrastruktur und an der thematischen Akzeptanz unter den Mitarbeitern. Zudem kommt es immer wieder zu Datenschutzbedingten Herausforderungen. 

Kommunale Best-Practice-Modelle 
Einen geeigneten Weg, um den Mehrwert und die Chancen der Digitalisierung für Verwaltungsmitarbeiter zu verdeutlichen, bieten Best-Practice-Modelle. Vor allem die Kommunen waren auf diesem Gebiet 2020 auf dem Vormarsch. Als Vorreiter in der Umsetzung des OZG wurden der Hamburger Hafen und die „Digitalisierung von Verwaltungsleistungen – Praxisbericht zur kommunalen OZG-Umsetzung in Schleswig-Holstein“ vorgestellt. Lässt sich ein Hafen zukünftig vom Wohnzimmer aus steuern? Und können die Digitalisierungsvorhaben der Kommunen durch gemeinsam genutzte Portale, wie es das Land Schleswig-Holstein anbietet, beschleunigt werden?

eAkte und Open Data als nützliche digitale Verwaltungsleistungen
In einem weiteren Themenblock erhielten die TeilnehmerInnen Einblicke in das Thema Dokumentenmanagementsystem (DMS) und eAkte, die seit 2013 aufgrund der Reduzierung von Lagerflächen, der Papiereinsparung sowie der schnelleren und ortsunabhängigen Bearbeitung im Kommen ist. Welche rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen für die Implementierung sind zu beachten? 
Ähnlich verhält es sich mit der Bereitstellung von maschinenlesbaren offen Daten (Open Data), deren Anwendung und Nutzen den Verwaltungen und Behörden oft noch nicht geläufig sind. 

Anwendungsbeispiel der Blockchain-Technologie: OZG Umsetzungsprojekt digitales Schulzeugnis
Wer heutzutage in Sachen Digitalisierung mitreden möchte, sollte sich auch mit der Blockchain auskennen. Wie diese Technologie, die ursprünglich für die Bitcoin entwickelt wurde, im Verwaltungsbereich eingesetzt werden kann, ist anschaulich am Beispiel der Übermittlung digitaler Schulzeugnisse in Bewerbungsprozessen erläutert worden. 

Umsetzungserfahrungen mit der XRechnung
Seit 2017 findet zudem der elektronische Rechnungsaustausch zwischen öffentlichen Auftraggebern in Deutschland Anwendung. Hierzu erfuhren die Seminar-TeilnehmerInnen den aktuellen Stand der Umsetzung auf nationaler und europäischer Ebene. Im Zuge dessen wurden mögliche Synergien zwischen den Kommunen und Ländern diskutiert. 

Digitale Herausforderungen: KI und TRResiscan in der öffentlichen Verwaltung
Am zweiten Seminartag ging es weiter mit Potenzialen, Barrieren und Risiken beim Einsatz von künstlicher Intelligenz in Verwaltungsprozessen. Hierfür wurden verschiedene Praxismodelle genannt und rechtliche Rahmenbedingungen besprochen. Rechtliche Aspekte bestimmten auch die Diskussion rund um das Thema Scannen von sensiblen Dokumenten in Verwaltungseinrichtungen. Außerdem wurden effiziente Scan-Strategien und mögliche Synergien zwischen den Fachämtern diskutiert.  

Mobiles Arbeiten und Cloud 2.0 - Empfehlungen aus der Praxis
Eines der am meisten bedachten Themen seit dem Beginn der Covid 19-Pandemie ist sicherlich das mobile Arbeiten. Welche Vor- und Nachteile und welche Betriebsrisiken bringt diese neue Form des Arbeitens hervor? Wie bleiben sensible Daten weiterhin geschützt und welche technischen und arbeitsrechtlichen Herausforderungen gibt es? Auch hier gab es wertvolle Erkenntnisse und Praxistipps; ebenso auf dem Gebiet des Cloud Computing der zweiten Generation. Wie lassen sich Automatisierungsprozesse und IT-Sicherheit verbessern und welche Liefermodelle sind empfehlenswert?

Smarte öffentliche Verwaltung durch Scrum und Design Thinking
Der Weg hin zu einer digitalen Verwaltung führt auch zum Projekt- und Produktmanagement-Werkzeug Scrum, das insbesondere für die agile Softwareentwicklung eingesetzt wird. Hierbei sind Entwickler und Anwender im ständigen Austausch miteinander, um die Umsetzung der Digitalisierungsprojekte erfolgreicher zu gestalten. 

Last but not least ist das Design Thinking ein wichtiges Digitalisierungstool in der OZG-Umsetzung. Durch das Einsetzen von kundenorientierten und iterativen Methoden lassen sich erwünschte, wirtschaftliche und machbare Lösungsansätze komplexer Probleme finden.  

Fazit
Es ist noch viel zu tun, um den digitalen Kulturwandel in der öffentlichen Verwaltung zu vollziehen. Abgeschlossen wird dieser wohl erst nach 2022 und dem Ende der Covid 19-Pandemie sein. Die Beseitigung von Barrieren kann durch eine grundlegende Offenheit gegenüber dem Lernen und großen Zukunftsvisionen gelingen. Was dabei nie vergessen werden sollte: Fortbildung macht Spaß, und am Zahn der Zeit zu Arbeiten bringt auch viele persönliche Vorteile. 

User meets IT - Digitalisierungsprojekte im öffentlichen Sektor

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Über Fortbildungskampagne öffentliches Recht:

Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht wurde 2019 in Berlin gegründet und erweitert das Weiterbildungsangebot im öffentlichen Sektor durch effiziente Veranstaltungen im Hybrid-Format. ExpertInnen aus der Praxis, aus Forschung und Lehre und dem Rechtsbereich vermitteln ihr fundiertes Wissen im Rahmen von Seminaren und Inhouse-Schulungen praxisnah an einem Tag. Die Veranstaltungen bieten einen direkten Austausch mit den ReferentInnen vor Ort und online.


Die Fortbildungskampagne eruiert über fortlaufende Recherchen und den ständigen Austausch mit ExpertInnen und Institutionen den tatsächlichen Fortbildungsbedarf an aktuellen und praxisrelevanten Themen. Sie versteht sich als eine innovative Plattform für Wissenstransfer, deren Angebot die öffentliche Hand aktiv mitgestalten kann. 

Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich bitte an: 


Constanze Korb

Fortbildungskampagne öffentliches Recht

Presse und Kommunikation


Tel.: +49 (0) 30 89 56 27 13

E-Mail: presse@fortbildungskampagne.de


11. Juni 2026
Mit unserem Herbstprogramm im Vergaberecht bieten wir Mitarbeitenden aus Vergabestellen, Beschaffungsabteilungen und Fachbereichen abwechslungsreiche und praxisnahe Fortbildungen zu den aktuellen Herausforderungen der öffentlichen Auftragsvergabe. Von den vergaberechtlichen Grundlagen über die rechtssichere Erstellung von Leistungsbeschreibungen und die Angebotswertung bis hin zu IT Vergaben, Vertragsänderungen und der Vergabe von Architekten und Ingenieurleistungen decken die Seminare zentrale Themen des Beschaffungsalltags ab.  Im Mittelpunkt stehen dabei die sichere Anwendung des Vergaberechts, aktuelle Entwicklungen aus Rechtsprechung und Praxis sowie konkrete Handlungsempfehlungen für die tägliche Arbeit. Seminarübersicht:
2. Juni 2026
Schulen, Rathäuser, Verwaltungsgebäude, Sporthallen oder Hochschulgebäude müssen nicht nur errichtet und unterhalten, sondern auch sicher betrieben werden. Genau hier kommt die sogenannte Betreiberverantwortung ins Spiel. Doch wer trägt eigentlich die Verantwortung, wenn es zu einem Unfall oder Schaden kommt? Grundsätzlich ist der Betreiber eines Gebäudes dafür verantwortlich, Gefahren für Nutzer, Besucher und Beschäftigte möglichst zu vermeiden. Dazu gehören beispielsweise die regelmäßige Prüfung technischer Anlagen, die Einhaltung von Wartungsintervallen, die Verkehrssicherung von Wegen und Treppen sowie die Organisation von Brandschutzmaßnahmen. In der Praxis ist die Wahrnehmung und ggf. Übertragung von Betreiberverantwortung häufig jedoch weitaus komplexer, als zunächst angenommen. Besondere Herausforderungen entstehen dort, wo mehrere Beteiligte zusammenwirken. Gebäudemanagement, Fachämter, externe Dienstleister und Nutzer teilen sich oftmals Aufgaben und Zuständigkeiten. Fehlen klare Regelungen oder eine nachvollziehbare Dokumentation, können Haftungsfragen im Schadensfall schnell komplex werden. Im folgenden Fachseminar wird ein praxisnaher Überblick über die Grundlagen, Verantwortungsbereiche, Ziele und Risiken der Betreiberverantwortung im Liegenschaftsmanagement vermittelt. Dabei legt das Seminar den Fokus auf die Sicht der Führungskraft. Insbesondere wird besprochen, wie sich die verantwortliche Person exkulpieren kann, was sie beachten und wie sie organisiert sein sollte.
22. Mai 2026
Weitere Informationen und Bezug über die Verlagsseite: hier .
12. Mai 2026
Viele Kommunen und öffentliche Verwaltungen haben in den vergangenen Jahren die doppelte Buchführung eingeführt, um finanzielle Abläufe transparenter und moderner zu gestalten. In der Praxis zeigte sich jedoch häufig, dass die Doppik mit einem hohen organisatorischen und personellen Aufwand verbunden ist. Gerade kleinere Verwaltungen stoßen dabei oft an ihre Grenzen, etwa durch komplexe Bewertungsfragen, steigende Anforderungen an Software und Fachwissen sowie zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Deshalb wird inzwischen wieder verstärkt darüber diskutiert, ob die klassische Kameralistik in bestimmten Bereichen die praktikablere Lösung sein kann. In der Praxis sei die doppelte Buchführung oftmals deutlich komplexer, personalintensiver und teurer ist als ursprünglich erwartet. Als reine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erweist sich die Kameralistik als eine robuste Methode im Rechnungswesen, bei der Liquidität, Kassenwirksamkeit und die Einhaltung des Haushaltsplans im Vordergrund stehen. Wer sich tiefergehend mit der Kameralistik beschäftigen möchte, für den bietet die Fortbildungskampagne öffentliches Recht die folgenden beiden Fachseminare im Juni und September an.
22. April 2026
Die Europäische Kommission hat im November 2025 zwei eng miteinander verbundene Gesetzesvorschläge vorgelegt: die sogenannte Digital-Omnibus-Verordnung sowie eine spezielle Digital-Omnibus-Verordnung zur KI. Beide verfolgen das Ziel, den bestehenden Rechtsrahmen im Digitalbereich zu vereinfachen, setzen jedoch unterschiedliche Schwerpunkte. Die allgemeine Digital-Omnibus-Verordnung nimmt den gesamten digitalen Rechtsrahmen der EU in den Blick. Sie bündelt und überarbeitet eine Vielzahl bestehender Vorschriften, darunter Regelungen zu Datenschutz, Datenwirtschaft, Cybersicherheit und Online-Plattformen. Ziel ist es, Überschneidungen zu reduzieren, veraltete Vorschriften abzuschaffen und die Anwendung für Unternehmen und Verwaltungen zu erleichtern. Wesentliche konkrete Ziele der beiden Vorschläge:: Zusammenführung und Vereinfachung von Datenregelwerken Anpassungen bei der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), etwa zur Klarstellung von Begriffen und zur Entlastung kleinerer Akteure Einführung zentraler Meldewege für Cybersicherheitsvorfälle Reduzierung von Bürokratie und Berichtspflichten Insgesamt handelt es sich um einen horizontalen Ansatz, der den digitalen Binnenmarkt effizienter und innovationsfreundlicher machen soll, ohne die bestehenden Schutzniveaus zu senken. Der zweite Vorschlag konzentriert sich gezielt auf die Umsetzung der europäischen KI-Verordnung (AI Act, deutsch: KI-VO). Hintergrund ist, dass deren Anwendung in der Praxis komplex ist und Unternehmen sowie Behörden vor Herausforderungen stellt. Die KI-Omnibus-Verordnung setzt auf gezielte Vereinfachungen, wie beispielsweise: Anpassung von Fristen an die Verfügbarkeit technischer Standards Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen Reduzierung von Dokumentations- und Registrierungspflichten Stärkere Unterstützung durch Leitlinien und zentrale Anlaufstellen Ausbau von Testumgebungen („Reallabore“) für KI Ziel ist es, die Einführung und Nutzung von KI in Europa zu beschleunigen, ohne die grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Grundrechtsschutz zu verändern. Beide Vorschläge sind Teil eines umfassenden EU-Programms zur „besseren Rechtsetzung“ und sollen vor allem eines erreichen: weniger Bürokratie bei gleichbleibend hohen Standards. Die Digital-Omnibus-Verordnung ist breit angelegt und betrifft den gesamten digitalen Rechtsrahmen. Die KI-Omnibus-Verordnung ist ein Spezialinstrument, das ausschließlich die praktische Umsetzung der KI-Verordnung erleichtern soll. Während die eine also den digitalen Rechtsrahmen insgesamt neu ordnet, sorgt die andere dafür, dass ein zentrales Einzelgesetz, die KI-VO, in der Praxis besser funktioniert. Mit dem Omnibus-Paket setzt die EU auf Vereinfachung statt neuer Regulierung. Für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bedeutet das vor allem: weniger Komplexität, klarere Regeln und bessere Voraussetzungen für Innovation, insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Die Vorschläge der Europäischen Kommission können hier in deutscher Sprache aufgerufen werden: Digital-Omnibus-Verordnung Digital-Omnibus-Verordnung zur KI
14. April 2026
Mit der Neuveröffentlichung der Vertragsvorlagen EVB-IT durch das Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) stehen seit Kurzem sämtliche Vertragsvorlagen für die IT-Beschaffung in Form von interaktiven Vertragserstellungs-Tools zur Verfügung. Auf der Internetseite digitale-verwaltung.de/aktuelle evb-it können die Links zu den interaktiven Dateien, den sogenannten Playbooks, aufgerufen werden. Mit diesen Playbooks können komplexe Verträge für die Beschaffung von IT-Leistungen, inklusive Cloud-Leistungen sowie sämtliche Arten von Soft- und Hardware, schrittweise und für den jeweiligen Beschaffungsgegenstand maßgeschneidert erstellt werden. Diese Aktualisierung der bestehenden EVB-IT Vertragsvorlagen stellt einen maßgeblichen Meilenstein in der Verwaltungsmodernisierung und insbesondere der Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe dar. Zudem wurden die EVB-IT Vertragsvorlagen um einheitliche Regelungen ergänzt, welche die rechtssichere Beschaffung von Open Source Software (OSS) ermöglichen sollen. Damit wird der von vielen Seiten geäußerten Forderung Rechnung getragen, dass Einrichtungen der öffentlichen Hand in Deutschland in der Lage sein sollten, Open Source Lösungen bevorzugt zu beschaffen und dadurch mögliche Abhängigkeiten von Monopolisten zu verringern. Weitere Informationen finden sich in der Pressemitteilung des BMDS: Open Source rechtssicher beschaffen
25. März 2026
Mit dem kürzlich erschienenen „Kompendium Immobilien-Projektentwicklung“ legen Dietmar Lucht, Markus G. Viering und Martin Jung ein umfassendes Werk vor, das den Anspruch erhebt, die Komplexität von Immobilienprojekten ganzheitlich abzubilden. Im Mittelpunkt steht eine zentrale Idee: Immobilien-Projektentwicklung wird nicht nur als linearer Prozess verstanden, sondern zugleich als temporäre Organisation im Spannungsfeld technischer, wirtschaftlicher, sozialer und politischer Einflüsse. Das Buch verbindet damit zwei Perspektiven, die in der Praxis häufig getrennt betrachtet werden – Prozessmodell und Kooperationsmodell – und führt sie systematisch zusammen. Inhaltlich bietet das Kompendium einen strukturierten Überblick über Projektmanagement-Methoden und deren Anwendbarkeit in der Immobilienentwicklung, praxisnahe Ansätze zur Standardisierung von Prozessen bei gleichzeitiger Berücksichtigung von Komplexität und Unsicherheit, sowie eine konsequent interdisziplinäre Verknüpfung von Bautechnik, Ökonomie, Recht und Nachhaltigkeit. Besonders hervorzuheben ist der breite Zugang: Das Werk richtet sich gleichermaßen an Praktiker wie Projektentwickler, Asset Manager und Planer wie auch an Studierende. Ergänzt wird es durch zahlreiche Gastbeiträge, die spezifische Themen vertiefen und unterschiedliche fachliche Perspektiven einbringen. Damit positioniert sich das Buch weniger als klassisches Lehrbuch einzelner Disziplinen, sondern als integrierter Ordnungsrahmen für die Praxis komplexer Immobilienprojekte – mit dem Ziel, sowohl theoretische Fundierung als auch konkrete Handlungsorientierung zu liefern. Weitere Informationen und Bezug über die Verlagsseite hier .
24. März 2026
Bund und Länder haben im IT-Planungsrat einen grundlegenden Neustart für die digitale Verwaltung beschlossen. Im Zentrum stehen der sogenannte Deutschland-Stack als gemeinsame technische Basis, ein abgestimmtes föderales Portfolio sowie eine engere, verbindlichere Steuerung über alle Ebenen hinweg. Erstmals sollen damit Standards, zentrale IT-Komponenten und strategische Prioritäten einheitlich gelten – ein wichtiger Schritt hin zu mehr Effizienz, Transparenz und Zusammenarbeit. Auch die FITKO erhält eine stärkere Rolle bei Koordination und Qualitätssicherung. Weitere Informationen und Details finden sich im Originalbeitrag hier .
17. März 2026
Emotionale Trigger im beruflichen Umfeld Das berufliche Umfeld bleibt nicht frei von Emotionen, auch wenn die Zusammenarbeit harmonisch und grundsätzlich von Sachlichkeit und Rationalität geprägt ist. Die Fähigkeit, mit emotionalen Triggern bewusst umzugehen, spielt im sportlichen Wettkampf und bei Turnieren eine zentrale Rolle. Zu wissen, wodurch man sich aus dem Konzept bringen lässt, kann für Sportlerinnen und Sportler ein entscheidender Vorteil sein. Im Rahmen unseres neuen Dialogformats bieten wir an, Impulse aus der Sportpsychologie und der dynamischen Systemtheorie auf die Arbeitswelt anzuwenden. Sie erhalten dadurch die Gelegenheit, Ihre systemische Rolle im beruflichen Kontext zu beobachten, neu wahrzunehmen und in kleinen Schritten zu verändern. Das Angebot richtet sich an alle Management-Ebenen und findet als Dialogformat im individuellen, personalisierten Austausch statt. Informationen zum neuen Dialogformat sowie zur Reflexion der eigenen systemischen Rolle im beruflichen Kontext finden sich hier: www.fortbildungskampagne.de/systemische-fragen
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